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Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters?

Dies ist eine Diskussion zu Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 09:48
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Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters?

Hallo zusammen!

Mich interessiert Eure Meinung zu folgendem fiktivem Fall:

Der Vater V ist verheiratet mit Ehefrau E, der Stiefmutter von Tochter T. V ist jetzt bettlägerig erkrankt und es sieht auch nicht gut aus. E hat eine nicht ausgebildete ausländische Pflegekraft eingestellt, die sich aber - nach Meinung von T - nicht richtig um V kümmert.

Inwieweit hat nun T ein Mitspracherecht, wenn es um die Betreuung des V geht? Kann sie sich notfalls über die Ansicht der E hinwegsetzen und eine bessere Pflege für V organisieren?

Vielen Dank für Eure Ansichten! :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 10:14
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AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters?

frage, bevor ich anfange zu spekulieren: handelt es sich hier um eine gesetzliche betreuung, die vom familiengericht angeordnet wurde? falls ja, ist die E die betreuerin? wieso entscheidet der V nicht selber, was er für eine pflegerin einstellt?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 09:15
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AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters?

Nein, keine gesetzliche Betreuung. V ist geistig nicht mehr in einer guten Verfassung und kann daher nicht selbst entscheiden (dement).
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 10:34
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AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters?

Zitat:
Zitat von bambola Beitrag anzeigen
Nein, keine gesetzliche Betreuung. V ist geistig nicht mehr in einer guten Verfassung und kann daher nicht selbst entscheiden (dement).
Man wende sich als Tochter an den Hausarzt des Vaters und bespricht eine Betreuung nach § 1896 ff BGB.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 16:16
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AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters?

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Man wende sich als Tochter an den Hausarzt des Vaters und bespricht eine Betreuung nach § 1896 ff BGB.
jepp, kann man machen. wäre auch der richtige schritt. ob damit alle probleme aus der welt sind, is aber fraglich...

normalerweise wird für demente leute ein betreuer oder eine betreuerin bestellt, weil demente eben nicht mehr für sich selber entscheiden können. so wie der vater jetzt hier.

vom gericht werden dann normalerweise die nächsten angehörigen gefragt, ob sie die betreuung übernehmen wollen. wenn das jemand dann machen möchte, wird diejenige dann zur ehrenamtlichen betreuerin bestellt und darf ab sofort rechtsgeschäfte im namen des vaters tätigen. also auch eine krankenschwesert einstellen oder entlassen oder was auch immer....

die stiefmutter wird die erste sein, die vom gericht gefragt wird, ob sie betreuerin werden möchte. wenn sie es würde, so wäre die situation genau, wie sie jetzt auch ist. da hat dann auch die t nichts dran zu kritteln.

wenn das gericht aber mitkriegt, dass es innerhalb der familie streitigkeiten gibt, wo dann gefahr besteht, dass durch neue "machtkonstellationen" der betreute dann zum spielball werden könnte, dann tendiert das gericht eher dazu eine berufsbetreuerin einzustezen. das ist dann eine ganz fremde person, die hauptberuflich betreuungen macht. solche leute sind schon auch sehr nett, nur sind die echt ganz klar nur für die rechtlichen angelegenheiten zuständig und (nur) das machen sie dann natürlich auch.

dann hat man noch jemand fremdes da am "rumwursteln".... das kann entlastend sein oder aber zu mehr streit führen, als sowieso schon.


Zitat:
Inwieweit hat nun T ein Mitspracherecht, wenn es um die Betreuung des V geht?
rechtlich wäre es so, dass eine gesetzliche betreuerin bestellt werden muss, wenn der v nicht mehr für sich allein entscheiden kann. bei einer fortgeschrittenen demenz kann er das meist nicht mehr. die betreuerin muss dann die rechtlichen entscheidungen treffen, die der v nciht mehr treffen kann. dazu gehört auch das einstellen einer pflegekraft und deren überwachung.

familienangehörige haben aber kein mitspracherecht oder irgendwelche rechte am betreuten. allein der betreute und die betreuerin entscheiden über seine geschäftlichen angelegenheiten.


Zitat:
Kann sie sich notfalls über die Ansicht der E hinwegsetzen und eine bessere Pflege für V organisieren?
hm, machen kann sie viel. wenn ich aber richtig sehe, lebt der v im hause mit der e zusammen. das heißt, die e habt docht hausrecht und könnte die neu eingestellt kraft rauswerfen.... außerdem, wer will diese denn bezahlen - hat die tochter das vor....? dem familienfrieden und damit ja auch sicher dem frieden des v dient das jedenfalls nicht. für alle beteiligten die beste lösung, wäre vermutlich eine einvernehmliche.
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