Dies ist eine Diskussion zu Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? Mich interessiert Eure Meinung zu folgendem fiktivem Fall: Der Vater V ist verheiratet mit Ehefrau E, der Stiefmutter von Tochter T. V ist jetzt bettlägerig erkrankt und es sieht auch nicht gut aus. E hat eine nicht ausgebildete ausländische Pflegekraft eingestellt, die sich aber - nach Meinung von T - nicht richtig um V kümmert. Inwieweit hat nun T ein Mitspracherecht, wenn es um die Betreuung des V geht? Kann sie sich notfalls über die Ansicht der E hinwegsetzen und eine bessere Pflege für V organisieren? Vielen Dank für Eure Ansichten! :-) |
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| AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? frage, bevor ich anfange zu spekulieren: handelt es sich hier um eine gesetzliche betreuung, die vom familiengericht angeordnet wurde? falls ja, ist die E die betreuerin? wieso entscheidet der V nicht selber, was er für eine pflegerin einstellt? |
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| AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? Nein, keine gesetzliche Betreuung. V ist geistig nicht mehr in einer guten Verfassung und kann daher nicht selbst entscheiden (dement). |
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| AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Hat Tochter Mitbestimmungsrecht bei der Betreuung des Vaters? Zitat:
normalerweise wird für demente leute ein betreuer oder eine betreuerin bestellt, weil demente eben nicht mehr für sich selber entscheiden können. so wie der vater jetzt hier. vom gericht werden dann normalerweise die nächsten angehörigen gefragt, ob sie die betreuung übernehmen wollen. wenn das jemand dann machen möchte, wird diejenige dann zur ehrenamtlichen betreuerin bestellt und darf ab sofort rechtsgeschäfte im namen des vaters tätigen. also auch eine krankenschwesert einstellen oder entlassen oder was auch immer.... die stiefmutter wird die erste sein, die vom gericht gefragt wird, ob sie betreuerin werden möchte. wenn sie es würde, so wäre die situation genau, wie sie jetzt auch ist. da hat dann auch die t nichts dran zu kritteln. wenn das gericht aber mitkriegt, dass es innerhalb der familie streitigkeiten gibt, wo dann gefahr besteht, dass durch neue "machtkonstellationen" der betreute dann zum spielball werden könnte, dann tendiert das gericht eher dazu eine berufsbetreuerin einzustezen. das ist dann eine ganz fremde person, die hauptberuflich betreuungen macht. solche leute sind schon auch sehr nett, nur sind die echt ganz klar nur für die rechtlichen angelegenheiten zuständig und (nur) das machen sie dann natürlich auch. dann hat man noch jemand fremdes da am "rumwursteln".... das kann entlastend sein oder aber zu mehr streit führen, als sowieso schon. Zitat:
familienangehörige haben aber kein mitspracherecht oder irgendwelche rechte am betreuten. allein der betreute und die betreuerin entscheiden über seine geschäftlichen angelegenheiten. Zitat:
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