Dies ist eine Diskussion zu Haftung von Angehörigen Demenzkranker innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Haftung von Angehörigen Demenzkranker Angenommen Person D ist nachweisslich ( durch Ihre Handlungen zweifelsfrei erkennbar ) demenzkrank. -> Falls Jemand die Symptomatik spezifiziert haben muss, bitte nachfragen ! Person D verweigert jegliche Aufforderungen der Personen A ( = alle A ngehörigen ) zum Arzt zu gehen, Diagnosen stellen zu lassen und / oder gar mögliche Behandlungen durchzuführen, falls möglich oder sonstige pflegerische oder betreuerische Massnahmen zuzulassen ( "...ihr redet mich nur krank... " ). Eine Person, dem Personenkreis A zugehörig, fragt sich nun Folgendes : Wenn diese fiktive Demenzkranke nun einen Schaden oder gar einen erheblichen Schaden an Besitz,Gesundheit und Leben anderer Personen erzeugt ( leidet unter Schwindelanfällen und erzeugt in ihrer Wohnung Licht mittels dutzender Kerzen weil Lichtschalter nicht erkannt / gefunden wird ), könnten dann die um die Erkrankung wissenden Personen aus Gruppe A rechtlich zur Haftung / Verantwortung gezogen werden ( "... ihr / Sie wussten um die Erkrankung von D und habt nichts unternommen...deshalb müsst ihr nun geradestehen für...." ) ? Die Personen aus Kreis A wissen, dass beim zuständigen Gericht Jedermann einen Betreuungstrag für Person D stellen kann und das Gericht dann alle prüfenden schritte einleitet. Eine Person aus Kreis A ist angenommen die leibliche Schwester von Person D und kann sich mit dem Gedanken, Person D "aufzugeben" noch nicht anfreunden und untersagt den anderen Personen aus A tätig zu werden. Wer kann und wird ggf. zur Verantwortung gezogen aus dem Kreis der Wissenden, wenn D nun tatsächlich beispielhaft einen Brand verursacht, das halbe Haus abbrennt und erheblicher Personen- u. Sachschaden erzeugt wird bis hin zum Tode anderer Personen als schlimmsten angenommenen Fall ? Gruss |
| |||
| AW: Haftung von Angehörigen Demenzkranker Hi, Zitat:
Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
| |||
| AW: Haftung von Angehörigen Demenzkranker Was soll heißen "alle Angehörigen". Hat die betreffende Person keine Kinder? Solange für einen Menschen keine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, ist der Mensch eigenverantwortlich für sein Tun und Lassen verantwortlich. Insbesondere sind für die Bereiche "Gesundheit" hohe Anforderungen gestellt, da es jedem zunächst selbst überlassen werden muss, ob er zum Arzt geht oder ärztliche Heilbehandlungen ablehnen will. Und das ist auch gut so. Was erhoffen sich die Angehörigen von der Diagnose "Demenz"? Was erhoffen sich die Angehörigen von einer gesetzlichen Betreuung? Die Betreuung ist keine Entmündigung und ihr auch nicht gleichzusetzen. Sind sich die Angehörigen eigentlich im Klaren darüber, welche Maschinerie in Gang gesetzt wird, durch eine Anregung einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen ? Für Tipp und Tricks im Umgang mit Dementen ist die Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft empfehlenswert und die Angehörigen sollten sich zunächst einmal genauer mit dem Krankheitsbild beschäftigen. Die ist meine private Meinung und hat mit juristischen Auslegungen nichts zu tun. Alles Gute |
| |||
| AW: Haftung von Angehörigen Demenzkranker Zur ersten Antwort : Ja, es wird angenommen, dass Person D alleine lebt in eigener Mietwohnung und etwa 76 Jahre alt ist. Kinder hätte diese Person keine und ist oder war auch niemals in einer Partnerschaft liiert. Weiter nehmen wir einmal an, dass diese Person nur noch eine leibliche Schwester hat im Alter von 67 Lebensjahren und einen Neffen ( Sohn der Schwester ) im Alter von 43 Jahren. Weitere Angehörige existieren nicht. Zum medizinischen Background nehmen wir an, dass bei Person D vor 5 Jahren ein kleiner ischämischer Schlaganfall stattfand. Es wird angenommen in dieser Fallstudie, dass der Schlaganfall nach weniger als drei Wochen krankenhaus folgenlos "ausgeheilt" war. Es wird angenommen, dass im Rahmen der Untersuchungen im Krhs. festgestellt wurde, dass Person D - in der Arteria carotis communis dextra et sinistra an einer durch Ablagerungen verursachte 60%tigen Verengung des Gefäßes sowie - an einer Mitralklappenstenose leidet. Wir nehmen an, dass der Person D schon damals im krhs. von mehreren Ärzten dringend und unverzüglich zu einem operativen Eingriff geraten wurde, sowohl bezüglich der Mitralklappenstenose als auch bezüglich der Arterienverengung. Person D lehnte jegliche Behandlung sowie auch jegliche weitere Untersuchung / Beobachtung der festgestellten Defekte, kategorisch ab. Als Folge dieser beiden Erkrankungen wurde von ärztlicher Seite benannt, dass es durch diese beiden Basiserkrankungen zu einer andauernden Sauerstoff-Unterversorgung grosser Teile des Gehirns kommt, woraus sich ein langsames Absterben von Gehirnzellen ergäbe. Nehmen wir an, dass anno 2008 in kurzer Folge es zu 2 weiteren Schlaganfällen kam, die an Ort & Stelle vom Notarzt diagnostiziert worden; hier lehnte Person D gar die Einweisung in ein Krankenhaus ab. Aufgrund dieser fiktiven Tatsachen gehen die Angehörigen NICHT der Frage nach, OB es sich hierbei um eine demenzerkrankung handelt oder nicht. Dass es sich um eine Solche handelt ist für die Angehörigen erwiesen und Aufgrund der Vorgeschichte und den bekannten Tatsachen wird vermutet, dass es sich um eine "vaskuläre Demenz " handelt - verursacht durch die fortschreitende Mangelversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Vorliegende aktuelle Symptomatik : - Person D verlässt nur mit einer Perlonstrumpfhose bekleidet bei Minusgraden ihre Wohnung oder erscheint zum Besuch bei ihrer Schwester mit Unterhemden die über den Mantel gezogen sind - davon dann allerdings gleich 8 Stück übereinander - Person begrüsst ihren Neffen bei einem Besuch - 50zig Mal innerhalb von 30 Minuten - Person D bezahlt bei einem Einkauf ( warenwert 15 ) mit einem grünen Schein mit den Worten "stimmt so" oder behauptet kein Geld mehr zu besitzen, obwohl sich mehr als 5 Tausend ( !!! ) lose in ihrer Handtasche befinden. Nachgefragt erwidert die Person, mit "diesem ausländischen Scheinen" in Deutschland doch nicht bezahlen zu können und wirft diese Scheine anschliessend in den Müllschlucker. - Person D stellt eine kaffeemaschine auf den Herd und schaltet diesen dann ein mit der Begründung, der Kaffe wäre kalt ( Ein Feuer konnte im letzten Moment verhindert werden ) - Person D kommt um Hilfe schreiend aus dem Badezimmer gerannt - "es würde sich eine fremde Frau im Bad befinden. Beim gemeinsamen Nachsehen deutet Person D auf ihr Spiegelbild im Spiegel über dem Waschbecken. - Person D ruft ihre Schwester an und ist völlig verzweifelt, weil sie die Telefonnummer ( der Angerufenen ) nicht wüsste - dies etwa 30 bis 50 mal pro Tag seit 2 Monaten - Person versucht mit der Fernbedienung ihres Fernsehers zu telefonieren - Person D zieht ihre Schuhe an - darüber dann Socken und kann, darauf angesprochen, keinen Fehler erkennen bzw. behauptet, "habe ich mein leben lang so gemacht" ( was definitiv nicht stimmt ) - Person D berichtet von einer Unterhaltung mit dem Ehemann der Schwester, "gestern Nachmittag..." ( Ehemann der Schwester ist Mitte 2005 verstorben ). - Person D hebt in Begleitung Geld von ihrem konto ab ( kann keinen Automaten mehr bedienen ) und erklärt, noch während sie das eben abgehobene Bargeld in ihre Handtasche verbringt, das sie doch eigentlich unterwegs wären, um Geld vom konto abzuheben - Person D klettert auf das Toilettenbecken und uriniert in das Waschbecken und beschwert sich anschliessend darüber " warum haben diese dummen Handwerker das Toilettenbecken so hoch an der Wand montiert..." - Person D beschädigt beim Versuch, mit ihrem Haustürschlüssel einen fremden PKW zu öffnen das Fahrzeug; Hintergrund ist hier, dass Person D ihren PKW nach dem ersten Schlaganfall und mehren Unfällen mit Blechschäden, verkauft hat vor drei Jahren aber nun überzeugt ist, dass der Verkauf nur geplant aber nie durchgeführt wurde. Helfen tut hierbei - etwa 3-5 mal pro Tag - nur die Vorlage der Verkaufsunterlagen nach mehr als zweistündigem Studium der Unterlagen. Noch. Dies sei nur ein kleiner Auszug des Verhaltens von Person D - eine vollständige Erzählung von Vorkommnissen, die sich in den den vergangenen 8 Monaten sowohl in Häufigkeit als auch in Intensität stetig gesteigert hat, würde die Anzahl der erlaubten Zeichen in einem thread hier sprengen. Im fiktiven Fall weisen die Personen A darauf hin, dass eben NICHT die Beantragung einer Betreuung zur Debatte steht ! Es geht nicht darum, Person D de facto zu "entmündigen" wie es früher einmal hiess und oder dadurch eventuell eine Vermögenshoheit oder Dergleichen, zu erlangen ( es existiert kein Vermögen oder wertvoller Besitz ). Es steht hier nicht zur Debatte, ob Person D an einer demenziellen Erkrankung leidet oder nicht ! Es steht einzig die Frage : Können den Angehörigen, die von der Erkrankung der Person D wissen und tagtäglich damit konfrontiert werden, rechtliche konsequenzen drohen, wenn Person D sich oder Anderen Schaden zufügt ? Die Schwester der Person will eben NICHT ( O-Ton ) "...meine Schwester abschieben...." Gruss |
| |||
| AW: Haftung von Angehörigen Demenzkranker Hi, nachstehend ein Ausschnitt aus den rechtlichen Regelungen des "Alzheimer Forum": Zitat:
Danach können die Angehörigen der Erkrankten zumindest hinsichtlich der Schadensfrage nicht belangt werden. Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kürzung Hartz IV wg Unterstützung durch Angehörigen? | Sozialrecht | 20.10.2009 14:37 |
| Einsperren der Altersheimbewohner, Kontaktsperre von Angehörigen? | Betreuungsrecht | 29.02.2008 19:09 |
| Die Pflege demenzkranker Menschen | Nachrichten: Wissenschaft | 13.03.2007 18:00 |
| Eigenheimzulage bei Erwerb von Angehörigen | Steuerrecht | 11.12.2005 20:21 |
| Vertretung eines Angehörigen vor dem Amtsgericht | Standesrecht | 11.11.2005 18:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios