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Gültigkeit der Betreuung im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit der Betreuung im Ausland innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 26.07.2010, 22:22
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Gültigkeit der Betreuung im Ausland

Weiß jemand ob die gesetzliche Betreuung (nach deutschem Recht) auch im EU Ausland gültig ist, also ob der Betreuer auch dort für die betreute Person tätig werden kann ?
Beglaubigte Übersetzung des Beschlusses versteht sich natürlich, Frage ist nur ob das genügt.
Z.B. wenn sich raus stellt die betreute Person hat dort ein Bankkonto oder sonstigen Besitz und man möchte eben darauf zugreifen, oder auch etwas was dort läuft kündigen...
Müssen sie es dort anerkennen oder müsste man dort zusätzlich tätig werden, was schwer werden kann wenn die Person nicht transportfähig ist etc. um dort vor Gericht/Arzt vorgeführt zu werden...

Wurde das Recht in der EU schon soweit harmonisiert ?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2010, 23:22
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AW: Gültigkeit der Betreuung im Ausland

gesetzl. betreuer kann auch im ausland tätig werden. muss auch oft genug, nicht nur wegen kohle auch oft wegen rentenforderungen oder bei migranten wegen wehrdiensten oder sonstwas. wenns probleme gibt, an die zuständige botschaft wenden, das hülft ümmer.
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