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Prüfverfahren bei Befangenheitsantrag

Dies ist eine Diskussion zu Prüfverfahren bei Befangenheitsantrag innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 05.02.2009, 14:33
V.I.P.
 
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Question Prüfverfahren bei Befangenheitsantrag

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... der Sachtatbestand einer Befangenheit ist natürlich erst nach einem Gutachten erstmals
möglich. Da mir so ein Fall bisher noch unbekannt ist möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit
ergreifen und mich erkundigen, wie diese Streitfall dann praktisch geklärt wird. Es wäre in diesem
Zusammenhang m. E. nicht ausreichend, wenn der vorsitzende Richter erklärt: dass seiner Ansicht
nach das Gutachten sachgerecht und glaubwürdig ist. Das wäre sicherlich ausgesprochen subjektiv.

Nach meinem Rechtsempfinden müsste man in diesen Fällen auf jeden Fall ein Gegengutachten
anfordern, damit man nach objektiven Maßstäben hier einen Bewertungsabgleich vornehmen
kann. Frage: entspricht diese Vorgehensweise der realen Rechtspraxis ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 18:22
V.I.P.
 
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AW: Prüfverfahren bei Befangenheitsantrag

Etwas mehr an Informationen wäre hier schon nützlich. Um welche Art Gutachten handelt es sich denn? Ein vom Gericht angeordnetes Gerichtsgutachten oder ein Privatgutachten? Ersteres dürfte nichts mit Befangenheit zu tun haben. Es sei denn man spinnt den Fall so weit aus, dass der Richter den Gutachter persönlich kennt oder gar mit ihm Bier trinken geht.
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