Dies ist eine Diskussion zu Geschäftfähigkeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Geschäftfähigkeit Mal angenommen mein 12 Jähriger Sohn meldend sich bei einem Webbasiertem Onlinespiel ohne meine Erlaubnis an. Nimmt ab seine Kontonummer und würde sich dort sogenannte perlen für Geld von seinem Konto kaufen die er dann im Spiel einsetzten kann. Nun bekomme ich eine Nachricht von der Bank das 200 anstehen da sein Konto nicht genügend gedeckt ist? Ist das nun rückgängig zu machen da er noch nicht voll Geschäftsfähig ist oder müsste man das bezahlen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Betreuung und Geschäftfähigkeit | Betreuungsrecht | 03.12.2006 15:43 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios