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Geschäftfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftfähigkeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 05.02.2009, 20:00
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Geschäftfähigkeit

Hab da mal eine Frage an euch!

Mal angenommen mein 12 Jähriger Sohn meldend sich bei einem Webbasiertem Onlinespiel ohne meine Erlaubnis an.
Nimmt ab seine Kontonummer und würde sich dort sogenannte perlen für Geld von seinem Konto kaufen die er dann im Spiel einsetzten kann.
Nun bekomme ich eine Nachricht von der Bank das 200€ anstehen da sein Konto nicht genügend gedeckt ist?
Ist das nun rückgängig zu machen da er noch nicht voll Geschäftsfähig ist oder müsste man das bezahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 20:41
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