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Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Dies ist eine Diskussion zu Generalvollmacht mit Betreuungsregelung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 14:20
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Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Muß eine Genralvollmacht mit Betreuungsregelung von einem Notar erstellt werden?
Oder von einem Notar beglaubiogt werden?

Danke für Antworten, blase
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2009, 00:03
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Ich empfehle die Hinzuziehung eines Notars.

Was nützt eine "Generalvollmacht", die im Fall der Fälle nicht anerkannt (weil formungültig) ist?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 19:28
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Zitat:
Zitat von CruNCC
Ich empfehle die Hinzuziehung eines Notars.

Was nützt eine "Generalvollmacht", die im Fall der Fälle nicht anerkannt (weil formungültig) ist?
Danke CruNCC.
Es soll natürlich Generalvollmacht heissen.
Was kann "FORMUNGÜLTIG" sein?.
Mit welchen Kosten muss ich evtl. rechnen?.
MfG blase
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 20:34
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Zitat:
Zitat von blase
Danke CruNCC.
Es soll natürlich Generalvollmacht heissen.
Was kann "FORMUNGÜLTIG" sein?.
Im schlimmsten Fall wird die Generalvollmacht nicht anerkannt, da diese nicht notariell erstellt wurde.

Zitat:
Mit welchen Kosten muss ich evtl. rechnen?
Die Gebühren des Notars werden anhand einer Gebührentabelle auf der Grundlage des vorhandenen Vermögens berechnet. Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 17:49
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Ein gutes neues Jahr.
Danke für die Antworten.
Ich werde mich umhören.

Gruß blase
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  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 03:17
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Im schlimmsten Fall wird die Generalvollmacht nicht anerkannt, da diese nicht notariell erstellt wurde.


Die Gebühren des Notars werden anhand einer Gebührentabelle auf der Grundlage des vorhandenen Vermögens berechnet. Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich.
wie hoch ist den die gebür wenn das vermögen des jenigen 40000€ beträgt in form von einem grundstück
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  #7 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 09:41
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

das beglaubigen einer vollmacht machen neuerdings auch betreuungsbehörden. da kostete es 10 euro.

ich würde immer eine zusätzliche bankvollmacht direkt bei der bank machen lassen. weil banken oft alles mögliche nicht anerkennen, wenn man pech hat. das kann sehr ärgerlich sein.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 12:16
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Zitat:
Zitat von clio.dd Beitrag anzeigen
wie hoch ist den die gebür wenn das vermögen des jenigen 40000€ beträgt in form von einem grundstück
Siehe § 32 KostO.

Das dürfte man aus der Portokasse zahlen.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 28.08.2010, 16:15
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

Zitat:
Zitat von clio.dd Beitrag anzeigen
wie hoch ist den die gebür wenn das vermögen des jenigen 40000€ beträgt in form von einem grundstück
Die Beurkundung einer Generalvollmacht kostet EUR 114,--,
die Unterschriftsbeglaubigung EUR 28,50 (jeweils + UST).
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  #10 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 03:57
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AW: Generalvollmacht mit Betreuungsregelung

war beim Notar habe erst eine Generalvollmacht Unterschriftsbeglaubigt aber später dann doch Beurkunden lassen mit Textvorlage vom Notar beides wahr gleich teuer (50€) wahr aber bei 2 verschiedenen Notaren einmal in der Stadt und einmal auf dem Lande echt komisch. aber Dorf ist halt günstiger. der Stadt Notar hat m. irgendwie mit den Gebüren über den Tisch gezogen.
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