Dies ist eine Diskussion zu Generalvollmacht - Missbrauch!! innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Generalvollmacht - Missbrauch!! spekuliere folgenden Fall: Witwer A ist bereits 83 Jahre, besitzt ca. 300.000 Vermögen und hat keine eigenen Kinder. Es existiert ein Testament in welchem 4 Neffen/Nichten zu gleichen Teilen erben (sh. jedoch auch anderen Beitrag im Forum Erbrecht "nachträglich geändertes Testament"). A hat einem der Erben (B) eine Generallvollmacht erteilt (Finanzen, Patientenverfügung..). Sagt diese Art Vollmacht aus, dass B - wenn A nicht mehr Herr seiner Sinne ist - mit dem vorhandene Vermögen tun und lassen kann was B will, sprich evtl. sogar alles ausgeben oder sich selbst zufügen, so dass nach dem Tode von A für die restlichen Erben nichts mehr vorhanden ist??? Was ist wenn A zu Lebzeiten bemerkt, dass es mit der Ehrlichkeit von B nicht weit her ist und das Vertrauen (finanzieller Art) schon missbraucht wurde. Kann diese notarielle Vollmacht - solange A noch her seiner Sinne ist - jederzeit zurückgenommen werden??? Danke für Rat! Geändert von Penelope (29.03.2008 um 23:07 Uhr). |
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Ups!! Bin warscheinlich im falschen Thema - könnte der Admi mal meinen Betrag ins richtige Forum verschieben!!! Danke |
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Zitat:
Ob die Vollmacht erst dann gilt, wenn A nicht mehr Herr seiner Sinne ist, kommt auf die Formulierung der Vollmacht an. Zitat:
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Zum 1. Teil meiner Frage nochmal: Eine Generalvollmacht heisst also, B könnte die Konten von A leerräumen (mal abgesehen davon wie genau der Text in der Vollmacht verfasst wurde - also egal ob A Herr seiner Sinn oder nicht) und nach dem Tode von A hätten die restlichen Erben keinerlei Handhabe, wenn von dem Vermögen nix mehr vorhanden wäre?? Mir geht es eigentlich nur um die genaue Defination dieser Generalvollmacht/Bankvollmacht, also inwieweit hier B Handhabe hat!!! (A weiß nämlich selber gar nicht mehr genau, was er da unterschrieben hat!!!!). Es wäre also nicht abwägig A zu raten (evtl. in Begleitung) nochmals den Notar aufzusuchen, da ja wie gesagt schon Geld unterschlagen wurde!! |
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Zitat:
Nur als Anmerkung: "Erbe" wird man erst, wenn jemand verstorben ist. Desweiteren steht die Erbfolge zum heutigen Zeitpunkt noch keinesfalls fest. Zitat:
Zitat:
Es genügt, dem Notar den Widerruf schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Noch wichtiger ist es, sich die Ausfertigung vom Bevollmächtigten aushändigen zu lassen. So lange dieser in Besitz der Ausfertigung ist, kann dieser handeln. |
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Zitat:
Zitat:
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Zitat:
Der Bevollmächtigte ist nur dem Vollmachtgeber gegenüber verpflichtet. Zitat:
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! -Da sieht man mal wieder, man sollte NIE leichtfertig solche Vollmachten erteilen! Ich kann nur für A hoffen, dass er/sie versucht seinen/ihren Fehler wieder auszubügeln!!! Es wäre ja theoretisch auch denkbar, dass der Bevollmächtigte den/die arme A in ein billiges Pflegeheim abschiebt nur um nicht zu viel Geld "zum Fenster rauszuwerfen"!! Es ist unglaublich!!! |
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Zitat:
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| AW: Generalvollmacht - Missbrauch!! Jetzt fällt mir auch hierzu noch eine weitere Frage ein: Nehmen wir an A stirbt und B hat noch immer diese Generalvollmacht und ist auch als Testamentsvollstrecker vorgesehen! B war eigentlich in einem Testament von A als Erbe bedacht, doch dieses T. ist nicht gültig da noch ein älteres Testament besteht, so dass B als Erbe total aussen vor bleibt. Ist B trotzdem noch bevollmächtigt als Testamentsvollstrecker zu agieren und wenn ja inwiefern könnte er jetzt seine "Macht" ausspielen um trotz entgangenem Erbe an Geld von A zu kommen!? Ein Testamentsvollstrecker ist ja auch hierfür zuständig, um sich sofort nach dem Tode von A um evtl. anfallende Kosten zu kümmern wie z. B. für Beerdigung usw. Wer kann hier kontrollieren, ob das ausgegebene Geld auch wirklich dorthin fließt und nicht in die eigene Tasche?? Danke im voraus! . |
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