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Genehmigung zum Betreten der Wohnung?

Dies ist eine Diskussion zu Genehmigung zum Betreten der Wohnung? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 20.02.2009, 19:29
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Genehmigung zum Betreten der Wohnung?

Hallo zusammen,

angenommen, eine alte Dame wäre von ihrer Wohnung ins Krankenhaus und von dort ins Heim gekommen, was sie selbst so wollte, da sie nicht mehr laufen und sehr schlecht sehen kann. Im KH wurde ein Betreuer mit den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge und der Wohnungsangelegenheiten bestellt. Die alte Dame hat Angst vor Angehörigen, die nicht vor Ort sind und erlaubt dem Betreuer nicht, allein in die Wohnung zu gehen, sondern nur mit diesen zusammen. (Die Angst vor den Angehörigen ist durchaus berechtigt!...)

Benötigt der Betreuer im Hinblick auf Art. 13 GG die gerichtliche Genehmigung zum Betreten der Wohnung, wenn er allein dort hinein möchte?
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Alt 21.02.2009, 11:55
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AW: Genehmigung zum Betreten der Wohnung?

Zitat:
Zitat von Helferlein
Die alte Dame hat Angst vor Angehörigen, die nicht vor Ort sind und erlaubt dem Betreuer nicht, allein in die Wohnung zu gehen, sondern nur mit diesen zusammen. (Die Angst vor den Angehörigen ist durchaus berechtigt!...)
Ehrlich gesagt kann zumindest ich die Sinnhaftigkeit dieses Wunsches nicht erkennen.

Welche Rechte und Pflichten ein amtlich bestellter Betreuer hat, ist dieser ausführlichen Broschüre zu entnehmen: http://www.bmj.bund.de/files/-/1511/...cht_Okt_08.pdf
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 10:57
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AW: Genehmigung zum Betreten der Wohnung?

Die Sinnhaftigkeit welchen Wunsches? In die Wohnung zu gehen? Den Sohn mitnehmen zu sollen?

Broschüren sind bekannt. Mit meiner Rechtsfrage beschäftigten sich mittlerweile übrigens mehrere Experten.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 12:14
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AW: Genehmigung zum Betreten der Wohnung?

Zitat:
Zitat von Helferlein
Die Sinnhaftigkeit welchen Wunsches? In die Wohnung zu gehen? Den Sohn mitnehmen zu sollen?
Na, dass hier zwischen Angehörigen und einem Sohn (als Begleitung) unterschieden wird, war der Ausgangsfrage nicht zu entnehmen.

Dann verstehe ich das Problem erst recht nicht. Dann hat der Betreuer den Wunsch dieser älteren Dame zu respektieren und den Sohn mitzunehmen.

Wenn sich allerdings der Sohn weigert oder ein zeitnaher Termin nicht bewerkstelligt werden kann, wird der Betreuer wohl seinen rechtlichen Pflichten aus so nachkommen müssen. Die Wohnung muss schließlich aufgelöst werden.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 12.06.2009, 14:58
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AW: Genehmigung zum Betreten der Wohnung?

Ja, der Sohn verweigerte jeglichen Kontakt. Mittlerweile hatte die alte Dame schriftlich eingewilligt, zum Schutz des Betreuers kam ein Mensch von der Betreuungsstelle als Zeuge beim Erstbesuch der Wohnung mit. Hiervon gibt es Fotos. Die Wiohnung wurde zwischenzeitlich aufgelöst.
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