Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gemeinsamer Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsamer Mietvertrag innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 13:46
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 39
Keine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gemeinsamer Mietvertrag

Wie kann eine rechtliche Betreuerin einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen? Er ist über 70 und muß krankheitsbedingt in ein Altenheim, sie ist 20 Jahre jünger, leicht geistig behindert und ohne Betreuer. Da er nun stationär aufgenommen wurde, kann er nicht das doppelte Geld für Miete und Heimkosten aufbringen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2008, 19:19
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 167
94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Gemeinsamer Mietvertrag

Was heißt "krankheitsbedingt"? Was hat der Betreute?

Hätte er sich in der Vergangenheit um die Partnerin gekümmert, so daß keine Betreuung nötig war und nun besteht an der Notwendigkeit einer Betreuung für die Partnerin ein Zweifel?

Wovon lebt die Partnerin? Wäre sie finanziell in der Lage, alllein die bislang gemeinsame Wohnung zu finanzieren? Wäre sie geistig in der Lage, alleine zu leben? Würde si das überhaupt wollen?

Es bräuchte bitte etwas mehr Informationen, um etwas Sinnvolles beitragen zu können!

ciboulette
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2008, 19:42
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 102
Keine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gemeinsamer Mietvertrag

Hallo Helferlein,

Zitat:
Wie kann eine rechtliche Betreuerin einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Du gibst Dir die Antwort selbst:

Zitat:
Da er nun stationär aufgenommen wurde, kann er nicht das doppelte Geld für Miete und Heimkosten aufbringen.
So ist es und genau darum kümmert sich die gesetzl. Betreuerin. Mit der Partnerin hat die Betreuerin nichts zu schaffen.

Zitat:
sie ist 20 Jahre jünger, leicht geistig behindert und ohne Betreuer.
Wenn die Partnerin die Situation nicht gemanagt bekommt, indem sie beispielsweise mit dem Vermieter einen neuen Vertrag aufsetzt oder sich eine neue Wohnung sucht, muss man für sie ebenfalls eine gesetzl. Betreuung beantragen, die sich um die ihre Belange kümmert. Was anderes bleibt da wohl nicht übrig

Grüße
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 12:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 39
Keine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gemeinsamer Mietvertrag

Zitat:
Zitat von ciboulette
Was heißt "krankheitsbedingt"? Was hat der Betreute?

Hätte er sich in der Vergangenheit um die Partnerin gekümmert, so daß keine Betreuung nötig war und nun besteht an der Notwendigkeit einer Betreuung für die Partnerin ein Zweifel?

Wovon lebt die Partnerin? Wäre sie finanziell in der Lage, alllein die bislang gemeinsame Wohnung zu finanzieren? Wäre sie geistig in der Lage, alleine zu leben? Würde si das überhaupt wollen?

Es bräuchte bitte etwas mehr Informationen, um etwas Sinnvolles beitragen zu können!

ciboulette
Der Betreute ist über 70 und hat einen starken dementiellen Schub gehabt. Er kann definitiv nicht mehr in die Wohnung zurückkehren.

Ich wollte an dieser Stelle aber gar keine Fallbesprechung heraufbeschwören, sondern lediglich eine Rechtsfrage klären. Die Partnerin verdient nicht genug, um die Wohnung zu behalten. Ob ich kündigen darf, wird nun gutachterlich geklärt, was mir sehr recht ist. Die Frau hat einen Wohnbetreuer, der ihr bei der Lebensführung hilft.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 16:17
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 102
Keine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gemeinsamer Mietvertrag

Hallo Helferlein,

ich würde sogar vermuten, dass die gesetzl Betreuerin die bisher gemeinsam genutzte Wohnung nicht nur kündigen darf, sondern im Rahmen der Vermögenssorge sogar verpflichtet ist, dies zu tun.

Wenn da eine BEWO-Kraft 'drin ist, sehe ich es als deren Aufgabe, sich um das procedere der behinderten Partnerin zu kümmern, ggf. durch Antrag auf eine gesetzl. Betreuung für die Partnerin. Aber bestimmt ist es kein Fehler, wenn die für den Mann installierte gesetzl. Betreuung sich mit der BEWO-Kraft kurzschließt.

Grüße
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 08:43
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 167
94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Gemeinsamer Mietvertrag

Ohne "Fallbesprechung" kommen wir nicht aus:

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann nicht alleine von einem der Mieter ( oder dessen Bevollmächtigter/m) gekündigt werden.
Eine Einigung mit der Partnerin ist also unumgänglich.

Kann und will diese die Wohnung alleine halten, kann ein entsprechender neuer Mietvertrag - bei Einverständnis des Vermieters - zustande kommen.
Kann die Partnerin die Wohnung nicht halten, muss mit ihr die gemeinsame Kündigung vereinbart werden.

Ist sie geistig in der Lage, die zu händeln, gut. Ist sie das nicht, braucht sie dabei Hilfe, ggf. einen Betreuer.

Nicht vergessen: die Betreuer/in des alten Herrn ist seinen Interessen verpflichtet. Das ist zwar in erster Linie seine Unterbringung und die Auflösung des Haushalts, in dem er nicht mehr leben kann, aber es kann vermutet werden, daß der alte Herr bei klarem Verstand seine Lebensgefährtin nicht in Chaos alleingelassen sehen wollen würde.

ciboulette
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung gemeinsamer Mietvertrag Mietrecht 23.06.2011 20:56
Gemeinsamer Mietvertrag Mietrecht 06.02.2010 15:01
gemeinsamer Mietvertrag -Kündigung? Mietrecht 17.08.2008 19:12
befristeter gemeinsamer Mietvertrag Mietrecht 11.10.2006 19:19
Gemeinsamer Mietvertrag in WG Mietrecht 23.05.2004 13:40





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN