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Geldvorderungen wegen Geldgeschenke

Dies ist eine Diskussion zu Geldvorderungen wegen Geldgeschenke innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 04.04.2010, 18:43
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Geldvorderungen wegen Geldgeschenke

Was passiert eigentlich wenn eine ältere Frau aus Dankbarkeit ihrem Sohn diverse Geld- und Sachgeschenke macht. Das Ganze ist ca. ein halbes Jahr vor einem ärztlichen Attest passiert die ihr eine beginnende Demenz attestiert wurde. Das Ganze wurde mit einem Schenkungsvertrag abgeschlossen. Ihr neuer Betreuer möchte aber mit allen Mitteln verhindern das die Geschenke im Besitz des Sohnes bleiben. Obwohl sie noch eine Wohnung besitzt in der im Moment mietfrei jemand wohnt und die Wohnung regulär vermietet werden könnte beharrt der Betreuer auf Rückgabe der Sachen. Vielleicht sollte man noch anmerken das die ältere Dame bis heute zu den Geldgeschenken steht und sie immer wieder beteuert das der Sohn alles behalten solle. Darf ein Betreuer gegen den ausdrücklichen Willen der Betreuungsperson Geldgeschenke zurückfordern, andererseits aber mögliche Einnahmen von Vermietungen einfach seit mehr als einem Jahr nicht einfordert. Wer haftet eigentlich für den entstandenen Verlust den ein Betreuer in einem solchen Fall, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen wurde, verursacht. Liegt bei solch einem Fall nicht Arglist vor?
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Alt 05.04.2010, 12:03
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AW: Geldvorderungen wegen Geldgeschenke

hallo,
ein fiktiver fall, wie ich annehme.
die entscheidende frage ist, welchen grund gibt der betreuer an, dass der sohn die geschenke zurückgeben soll? das wär gut, wenn du was dazu schreiben würdest.

es kann dafür eigentlich nur zwei gründe geben, entweder dass die omi zu verarmen droht, sprich, dass sie sozialhilfe in anspruch nehmen müsste. dann muss der sohn die kohle wieder rausrücken, da führt kein weg dran vorbei. oder der betreuer argumentiert, dass omi gar nicht geschäftsfähig war, als sie die schenkung vornahm. dass müsste er aber beweisen und das dürfte sehr, sehr schwierig sein, weil es in der vergangenheit liegt.

Zitat:
Obwohl sie noch eine Wohnung besitzt in der im Moment mietfrei jemand wohnt und die Wohnung regulär vermietet werden könnte beharrt der Betreuer auf Rückgabe der Sachen. Darf ein Betreuer gegen den ausdrücklichen Willen der Betreuungsperson Geldgeschenke zurückfordern...
wenn die omi sozialhilfe in anspruch nehmen müsste, wenn sie die kohle nicht wiederkriegt, muss der betreuer das sagar, egal was omi wünscht. kannst du dir so vorstellen: der staat zahlt ja der omi nicht zb. nen heimaufenthalt, wenn sie grad vorher ihr ganzes vermögen an den sohn verschenkt hat. das wär verschleierung von vermögen und ist strafbar. da muss der betreuer schon dafür sorgen, dass das nicht passiert.
und wenn omi nicht geschäftsfähig gewesen wäre und es noch immer nicht ist, müsste der betreuer die kohle auch zurückverlangen. denn wenn ein mensch gar nicht mehr überblicken kann, was er da für geschenke macht, zb. gar nicht mehr den wert von geld einschätzen kann, dann kann sie solche geschenke nicht machen. (aber wie gesagt, dass müsste der betreuer nachweisen und das ist nicht so einfach, weil in der vergangenheit. dabei is es auch ziemlich egal, ob nun heute die omi dement is. das lässt keine rückschlüsse über die vergangenheit zu.)

Zitat:
...andererseits aber mögliche Einnahmen von Vermietungen einfach seit mehr als einem Jahr nicht einfordert.
das eine muss mit dem anderen nicht zwingend was zu tun haben. wenn eine vermietbare wohnung da ist, müsste die auch vermietet werden. da käme es allerdings drauf an, wer da jetzt drin wohnt und ob da irgendwelche verträge über wohnrecht oder sowas vorlägen. und auch, ob die wohnung in einem vermietbaren zustand ist oder ob renovierungsarbeiten anfielen.... lässt sich ohne nähere infos nicht viel drüber sagen, ob das nun okay is oder nich.

Zitat:
Wer haftet eigentlich für den entstandenen Verlust den ein Betreuer in einem solchen Fall, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen wurde, verursacht.
betreuer haften mit ihrem privatvermögen, wenn sie was versaubeuteln. ob das hier aber der fall ist, ist fraglich.

Zitat:
Liegt bei solch einem Fall nicht Arglist vor?
nene, mit arglist hat das hier nix zu tun. das is was anderes.
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