Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Geldschenkung zurückzahlen

Dies ist eine Diskussion zu Geldschenkung zurückzahlen innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.06.2010, 20:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Geldschenkung zurückzahlen

Interessanter Fall:
Ein älteres Ehepaar, er76 und sie73, schenken in Jahre 2007 dem Sohn 20.000 € vom gemeinsamen Konto in bar auf die hand. Vater gesund und Mutter Pflegestufe 2, steht zum Zeitpunkt 2007 nicht unter Betreuung und auch geistig fit.
Die Mutter muß im Juli 2009 ins Altersheim mit Pflegestufe 3.
Von den drei Kindern (2 Schwestern und 1 Sohn) wird der Sohn als
Betreuer bestimmt in den Aufgaben Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung.
Mitlerweile bekannt, dass der Ehemann der Betreuten fortgeschritten krebserkrankt sei und somit nicht die Betreuung übernehmen kann.
Im Jahre 9/2009 schafft es der erkrankte Ehemann der Betreuten bei seiner Hausbank ein auf Eheleute laufende Depot aufzulösen und schenkt dem Sohn wiederum 10.000 € aus dem Depot in bar auf die Hand.
Bemerkung: Ehemann der Betreuten stand nicht unter Betreuung.

Der Eehemann der Betreuten verstirbt im Januar 2010.
Der Sohn erhält nun die Vermögenssorge auf Antrag gegenüber der Betreuten um alle notwendigen Amtsgänge einleiten zu können (Witwenrente usw.)

Die Betreute ist nach einer Bestandsaufnahme Selbstzahlerin. Keine Sozialhilfe nötig. Auch vor Tod des Ehemannes Selbstzahler.

Zusätzlich ist der Sohn alleiniger Erbe des verstorbenen Ehemannes der Betreuten gem. Testament (Notar, abgefasst vom August 2009) Volumen 10.000 €

Immer dann wenn es um Erbnachlässe gegenüber (Pflichtanteile/Pflichtergänzungsanteile) der Betreuten geht und der Betreuer (Sohn) die Vermögenssorge trägt, ist dies dem Vormundschaftgericht zu melden.

Dazu wurde dann auch ein Ergänzungsbetreuer bestellt.

In folgenden Fragen soll er tätig werden.

1.)Pflichtteilsanspruch-/Ergänzungsanspruch aus dem Erbe für die Betreute.

2.)Ermittlung Regreßanspruch gegen den Betreuer, da der verstorbene Ehemann das gemeinsame Vermögen der Betreuten verschenkt hat.

Hat da jemand Ahnung was dies zu bedeuten hat.

Die Frage 1: Die Schenkung der Eheleute vor 3 Jahren, muß der Betreuer (Sohn) dies ggf. auch zurückzahlen?

Die Frage 2: Kennt jemand einen ähnlichen Fall. Also der Betreuer könnte ja verstehen wenn er die Hälfte aus der Depotzahlung 9/ 2009 zurückzahlen müsste, aber wie gesagt, der verstorbene Ehemann der Betreuten verfügt doch auch über das gemeinsame Vermögen der Eheleute. Schwere Kiste puh

Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 12:09
Star Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 550
98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)98% positive Bewertungen (550 Beiträge, 53 Bewertungen)  
AW: Geldschenkung zurückzahlen

Nun,
zum Thema "Schenkung" sagt das neue Erbrecht 2010 u.a. das Folgende:
Zitat:
Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. „Die neue Regelung gibt nun auch Hochbetagten, die nicht mehr daran glaubten, die Zehn-Jahres-Frist zu überleben, die Möglichkeit noch Schenkungen vorzunehmen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren“, sagt Erbrechtsexperte Klinger. Ausnahme: Das Abschmelzmodell gilt nicht bei Immobilien, an denen sich der Schenker ein Nutzungsrecht (z.B. Nießbrauch) vorbehält und bei Schenkungen an den Ehegatten des Erblassers.
Allerdings bleibt die Frage, ob der Ehemann überhaupt rechtmäßig Schenkungen aus dem gemeinsamen Vermögen oder dem Vermögen der Ehefrau (?) vornehmen durfte oder ob lediglich eine Kontovollmacht benutzt wurde um das Geld abzuheben/zu transferieren?

Gruß
Ama Dablam
__________________
Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens.
Mahatma Gandhi

Geändert von Ama Dablam (20.06.2010 um 12:52 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 18:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4
Keine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Webby hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geldschenkung zurückzahlen

Erst mal vielen Dank für den Beitrag/Antwort.

Zunächst Interessiert es das Vormundschaft-Gericht ganz bestimmt nicht wie der Ehemann das auf Eheleute laufende Depot gekündigt hat oder er an das Geld gekommen ist.
Die Prüfung alleine zielt auf die tatsächliche Geldschenkung, in dem es heißt, dass der verstorbene Ehemann Depotgelder von Beiden Eheleuten verschenkt hat. Hier eröffnet das Vormundschaftsgericht mit einem Ergänzungsbereuer die Prüfung etwaiger Regreßansprüche an den Betreuer (in dem Falle den eigene Sohn)

Zu Erinnerung - Die Betreute stand noch nicht unter Vermögenssorge (Da der Ehemann die Geschäfte regelte, und auch der Ehemann stand unter keiner Betreuug.
Der Sohn als Betreuer hatte nur zu dem Zeitpunkt der erhaltenen Schenkung die Betreuervollnacht gegenüber der Betreuten in der Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung.

Muß der Betreuer (Sohn) zurückzahlen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Notar für Geldschenkung nötig ? Steuerrecht 03.07.2009 12:49
ALG2 zurückzahlen? Sozialrecht 07.08.2008 21:35
Unterhaltspflicht zurückzahlen Familienrecht 29.04.2008 07:51
Geldschenkung Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 21.08.2007 18:33
Stipendium zurückzahlen ? Arbeitsrecht 30.12.2006 10:10





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN