Dies ist eine Diskussion zu Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ... kann ein Betreuungsgegner der AKteneinsicht hat bei bestimmten Gutachter-Aussagen auch eine Gegendarstellung veranlassen und b) welche Stellung hat eine derartige Gegendarstellung ?! |
| |||
| AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten Zitat:
er kann natürlich eine eigene gegendarstellung schreiben und dem gericht mitteilen. Zitat:
wenn der gutachter schreibt: "person wirkt herktisch, verstört und ist kaum ansprechbar und sucht hektisch in den taschen nach abhörwanzen. es liegt die vermutung einer paranoiden schizophrenie nahe..." und die person dann schreibt: "das war ein missverständnis, ich war tatsächlich an dem tag sehr verstört, weil ich tatsächlich wanzen in der wohnung und kleidung an dem tag gefunden habe. allerdings keine abhörgeräte, sindern die kleinen krabbeltiere. das liegt daran, weil mein nachbar einen imbiss hat und nicht genügend putzt. normalerweise bin ich ansprechbar und verhalte mich normal, nur war das eine ausnahmesituation und ich war sehr geschockt, wegen dieses ungeziefers" sowas hat einen anderen stellenwert, als wenn die person schreibt: gutachter ist ein stasi-spitzel und das ganze gutachten ist lediglich ein komplott um mich mundtot zu machen... das erstere wirkt glaubwürdig, das zweite weniger... |
| |||
| was bitte sehr ich "herktisch" ?! - ist hier hecktisch gemeint ?! Gegenposition: Sachargumentation a) ich denke dass bei zwischenmenschlichen Spannungen niemals eine objektive Persönlichkeitsanalyse möglich ist. Das kann man schon allein daran festmachen dass es extreme Dissonanzen gibt wenn Betreungskandidat und Betreuungsinitiator in einer Wohnung eben und es diesbezüglich zu massiven Mißstimmungen geprägt kommt. Deshalb haben medizinische Gutachten in der eigenen Wohnungen m. E. nur einen relativen Aussagewert. b) Es würde mich mal interessieren ob eine Fragung im Amt im Vergleich zur Wohnung hier einen Unterschied macht oder nicht ?! |
| |||
| AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten so ist es. ![]() Zitat:
wenn also die begutachtungssituation irgendwie unglücklich war und aufgrund dessen das gutachten zu anderen schlüssen gekommen ist, als man selber es sieht, kann man das erklären und richtig stellen. abstrakte vormulierungen helfen da aber nicht weiter. man sollte konkret schildern, was genau vorgefallen ist und warum das nun nicht der normalen reaktionsweise der person entspricht. Zitat:
|
| |||
| Das ist ein interessanter Ansatz !!! > mal angenommen es kommt zu einer richterlichen Befürwortung einer Betreuung. Wäre dann eine Berufung möglich mit verweis einer gegenteiligen Bewertung bei einem vorherigen Betreuungsantrag ?! ================================================== =============== Kann es denn wirklich passieren dass ein richterlicher Beschluß sich ausschließlich auf ein psycholisches Gutachten stützt ?! Sollte das sein kann durchaus von einer herausragenden Stellung eines Gutachters innerhalb des Betreuungsverfahrens gesprochen werden. |
| ||||
| AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten Zitat:
Zitat:
wobei es sicher geschickter ist, von vorn rein der richterin gegenargumente mitzuteilen. am besten in der form von bescheinigungen der behandelnden ärztinnen. aus denen sollte klar hervorgehen, dass die person keine betreuung benötigt. sehr gut ist, wenn die ärztin bereits ein langjährige beziehung zur patientin hat. das hat unter umständen dann nochmal ein sehr viel größeres gewicht, als ein gutachten. Zitat:
Zitat:
|
| |||
| Das heißt im Prinzip ist nicht zu befürchten dass in strittigen Betreuungsfällen eine Entscheidung auf Grund der AKtenlage gefällt wird ?! Darin besteht ja die eigentliche Krux das der persönliche Eindruck von maßgeblicher Bedeutung sein müsste. Die Bewertung einer Anhörung durch die Betreuungsstelle darf nur ein Baustein sein. |
| |||
| AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Entschädigung für falsche Gegendarstellung? | Nachrichten: Recht & Gesetz | 18.03.2011 10:00 |
| Aushang / Rundschreiben - Gegendarstellung? | Arbeitsrecht | 09.11.2006 23:11 |
| Gibt es ein Recht auf Gegendarstellung in Foren? | Medienrecht und Presserecht | 25.05.2006 13:33 |
| Neues Gutachten für BG, da gleiches Gutachten für Versicherung nicht aussagekräftig? | Arztrecht | 17.01.2006 11:08 |
| Gegendarstellung | Medienrecht und Presserecht | 21.04.2004 12:54 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios