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Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 15:51
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Question Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Sehr geehrte Forenfreunde,

... kann ein Betreuungsgegner der AKteneinsicht hat bei bestimmten Gutachter-Aussagen auch eine Gegendarstellung veranlassen und

b) welche Stellung hat eine derartige Gegendarstellung ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 11:00
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AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
... kann ein Betreuungsgegner der AKteneinsicht hat bei bestimmten Gutachter-Aussagen auch eine Gegendarstellung veranlassen
veranlassen...? wie oder von wem will er das veranlassen? (verstehe nicht, was du meinst.)

er kann natürlich eine eigene gegendarstellung schreiben und dem gericht mitteilen.

Zitat:
b) welche Stellung hat eine derartige Gegendarstellung ?!
das kommt sehr drauf an, wo genau es drum geht und ob etwas am gutachten fehlerhaft ist und was genau das ist.

wenn der gutachter schreibt: "person wirkt herktisch, verstört und ist kaum ansprechbar und sucht hektisch in den taschen nach abhörwanzen. es liegt die vermutung einer paranoiden schizophrenie nahe..."

und die person dann schreibt: "das war ein missverständnis, ich war tatsächlich an dem tag sehr verstört, weil ich tatsächlich wanzen in der wohnung und kleidung an dem tag gefunden habe. allerdings keine abhörgeräte, sindern die kleinen krabbeltiere. das liegt daran, weil mein nachbar einen imbiss hat und nicht genügend putzt. normalerweise bin ich ansprechbar und verhalte mich normal, nur war das eine ausnahmesituation und ich war sehr geschockt, wegen dieses ungeziefers"

sowas hat einen anderen stellenwert, als wenn die person schreibt: gutachter ist ein stasi-spitzel und das ganze gutachten ist lediglich ein komplott um mich mundtot zu machen...

das erstere wirkt glaubwürdig, das zweite weniger...
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 09:55
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Question AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

was bitte sehr ich "herktisch" ?! - ist hier hecktisch gemeint ?!


Gegenposition: Sachargumentation

a) ich denke dass bei zwischenmenschlichen Spannungen niemals eine objektive Persönlichkeitsanalyse möglich ist. Das kann man schon allein daran festmachen dass es extreme Dissonanzen gibt wenn Betreungskandidat und Betreuungsinitiator in einer Wohnung eben und es diesbezüglich zu massiven Mißstimmungen geprägt kommt. Deshalb haben medizinische Gutachten in der eigenen Wohnungen m. E. nur einen relativen Aussagewert.

b) Es würde mich mal interessieren ob eine Fragung im Amt im Vergleich zur Wohnung hier einen Unterschied macht oder nicht ?!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 10:51
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AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
was bitte sehr ich "herktisch" ?! - ist hier hecktisch gemeint ?!
so ist es.

Zitat:
Gegenposition: Sachargumentation
die argumentation ist natürlich stimmig. aber erreichen kann man damit nichts weiter...

wenn also die begutachtungssituation irgendwie unglücklich war und aufgrund dessen das gutachten zu anderen schlüssen gekommen ist, als man selber es sieht, kann man das erklären und richtig stellen. abstrakte vormulierungen helfen da aber nicht weiter. man sollte konkret schildern, was genau vorgefallen ist und warum das nun nicht der normalen reaktionsweise der person entspricht.

Zitat:
b) Es würde mich mal interessieren ob eine Fragung im Amt im Vergleich zur Wohnung hier einen Unterschied macht oder nicht ?!
jede begutachtungssituation ist anders. und je nach dem, wird auch das gutachten unter umständen etwas anders ausfallen. und das hängt von 1001 faktoren ab... zum gewicht des gutachtens kann man wenig sagen, das hängt jeweils von der richterin ab, wie sie das gewichtet. letztlich ist sie in ihrer entscheidung nicht zwingend an ein gutachten gebunden (wobei sie sich die meiste zeit wohl doch danach richtet).
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 10:37
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Question AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Das ist ein interessanter Ansatz !!!
> mal angenommen es kommt zu einer richterlichen Befürwortung einer Betreuung. Wäre dann eine Berufung möglich mit verweis einer gegenteiligen Bewertung bei einem vorherigen Betreuungsantrag ?!

================================================== ===============

Kann es denn wirklich passieren dass ein richterlicher Beschluß sich ausschließlich auf ein psycholisches Gutachten stützt ?! Sollte das sein kann durchaus von einer herausragenden Stellung eines Gutachters innerhalb des Betreuungsverfahrens gesprochen werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 11:09
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AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
> mal angenommen es kommt zu einer richterlichen Befürwortung einer Betreuung.
??? die betreuung wird nicht "richterlich befürwortet", sondern sie wird angeordnet, wenn die richterin das für erforderlich befindet.

Zitat:
Wäre dann eine Berufung möglich mit verweis einer gegenteiligen Bewertung bei einem vorherigen Betreuungsantrag ?!
nein, es gibt keine berufungen im betreuungsverfahren. es kann lediglich ein antrag auf aufhebung der betreuung gestellt werden. so einem antrag kann selbstverständlich dann ein gegengutachten beigelegt werden.

wobei es sicher geschickter ist, von vorn rein der richterin gegenargumente mitzuteilen. am besten in der form von bescheinigungen der behandelnden ärztinnen. aus denen sollte klar hervorgehen, dass die person keine betreuung benötigt. sehr gut ist, wenn die ärztin bereits ein langjährige beziehung zur patientin hat. das hat unter umständen dann nochmal ein sehr viel größeres gewicht, als ein gutachten.

Zitat:
Kann es denn wirklich passieren dass ein richterlicher Beschluß sich ausschließlich auf ein psycholisches Gutachten stützt ?!
(es ist ein psychiatrisches gutachten - aber egal...) das kann nur dann passieren, wenn es keine richterliche anhörung gibt. die ist aber (sofern der oder die betroffene ansprechbar ist) zwingend vorgeschrieben. ist also für unseren fall auszuschließen.

Zitat:
Sollte das sein kann durchaus von einer herausragenden Stellung eines Gutachters innerhalb des Betreuungsverfahrens gesprochen werden.
herausragend ist die stellung einer gutachterin ganz sicher. das ist so. entschieden wird allerdings von einer richterin oder einem richter, die oder der nicht zwingend an gutachten gebunden sind, sondern die gesamtsituation würdigen müssen.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 16:05
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Question AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Das heißt im Prinzip ist nicht zu befürchten dass in strittigen Betreuungsfällen eine Entscheidung auf Grund der AKtenlage gefällt wird ?! Darin besteht ja die eigentliche Krux das der persönliche Eindruck von maßgeblicher Bedeutung sein müsste. Die Bewertung einer Anhörung durch die Betreuungsstelle darf nur ein Baustein
sein.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 16:16
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AW: Gegendarstellung bei psychologischem Gutachten

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Das heißt im Prinzip ist nicht zu befürchten dass in strittigen Betreuungsfällen eine Entscheidung auf Grund der AKtenlage gefällt wird ?!
nein. die anhörung kann nur dann unterbleiben, wenn der betroffene nicht ansprechbar wäre -meinetwegen koma-, sonst muss eine anhörung stattfinden.

Zitat:
Darin besteht ja die eigentliche Krux das der persönliche Eindruck von maßgeblicher Bedeutung sein müsste.
in wie weit der massgblich ist, wird die richterin selber entscheiden.

Zitat:
Die Bewertung einer Anhörung durch die Betreuungsstelle darf nur ein Baustein sein.
genau so ist es auch.
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