Dies ist eine Diskussion zu Gebühren beim Vormundschaftsgericht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Gebühren beim Vormundschaftsgericht 1. Kann man durch eine exakte Formulierung dies verhintern? 2. Gibt es Regeln der Gebühren? 3. Welche Entscheidung wird höher bewertet: A1- ärztliche Erstbezrteilung, A2- ärztliche Zweitbeurteilung, B- Betreuer, C- Vormundschaftsgericht. 4. Kann und wird eine A2 ärztliche Zweitbeurteilung überhaupt bewertet? 4. Gibt es Möglichkeiten eine Entscheidung von C und A1 durch B und A2 zu korrigieren? 5. Mit welchen Zeitabläufen muß man rechnen? Danke, mfG herbert-hans |
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| AW: Gebühren beim Vormundschaftsgericht Um was geht es denn genau? Wenn eine entsprechende Vollmacht vorhanden ist, benötigt man keine Zustimmung des Vormundschaftsgericht. Ansonsten muss einen Betreuung angeregt und ein Betreuer bestellt werden. |
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| AW: Gebühren beim Vormundschaftsgericht Hallo CruNCC, es geht dabei um die Annahme zur Durchführung von einem med. Eingriff u.a. bei einem Komapatienten, der das Leben kosten könnte. Die ärztliche Erfogsaussichten werden unterschiedlich beurteilt und schwanken zwischen 0% und 20%. Eine klare Formulierung des Patienten liegt vor: Alles zu tun, was medezinisch, technisch und per Medikamente möglich ist, das Leben zu erhalten unter Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit. Dabei ist es notwendig auch als Betreuer das Vormundschaftsgericht zu informieren, eine Genehmigung einzuholen und evtl. die Entscheidung anzufechten. Wenn eine Generalvollmacht mit ausdrücklichem Hinweis als Entscheidungshilfe für den Betreuer vorliegt, hat er die Aufgabe, die Vorgaben zu erfüllen. Es gibt da nur ein Problem - die Wirtschaftlichkeit! Gruß herbert-hans |
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| AW: Gebühren beim Vormundschaftsgericht Da sind wir wieder bei dem Punkt, an dem man über solche Vollmachten trefflich streiten kann. Sie sind und bleiben generell und können den Einzelfall niemals berücksichtigen. Ein wichtiger Faktor ist der mutmaßliche Wille des Patienten, aber wer kann sicher sagen, ob er im vorliegenden Fall wirklich so wäre, wie vorher geäußert? Deshalb ist trotz der Vollmachten eine neue Erörterung und Entscheidung in meinen Augen unbedingt notwendig und auch sinnvoll. Ich würde bei solchen Entscheidungen nie pauschal sagen, wer da mehr zu sagen hat. Ich weiß nur nicht, welches Problem die Wirtschaftlichkeit machen sollte.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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