Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gebühren beim Vormundschaftsgericht

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren beim Vormundschaftsgericht innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 22:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gebühren beim Vormundschaftsgericht

Bei einem notwendigen lebensgefährlichen medez. Eingriff ist, obwohl eine formulierte Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vorliegt, wenn zeitlich möglich, die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes notwendig!
1. Kann man durch eine exakte Formulierung dies verhintern?
2. Gibt es Regeln der Gebühren?
3. Welche Entscheidung wird höher bewertet: A1- ärztliche Erstbezrteilung, A2- ärztliche
Zweitbeurteilung, B- Betreuer, C- Vormundschaftsgericht.
4. Kann und wird eine A2 ärztliche Zweitbeurteilung überhaupt bewertet?
4. Gibt es Möglichkeiten eine Entscheidung von C und A1 durch B und A2 zu korrigieren?
5. Mit welchen Zeitabläufen muß man rechnen?
Danke,
mfG herbert-hans
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2008, 22:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Gebühren beim Vormundschaftsgericht

Um was geht es denn genau? Wenn eine entsprechende Vollmacht vorhanden ist, benötigt man keine Zustimmung des Vormundschaftsgericht. Ansonsten muss einen Betreuung angeregt und ein Betreuer bestellt werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 22:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, herbert-hans hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gebühren beim Vormundschaftsgericht

Hallo CruNCC,
es geht dabei um die Annahme zur Durchführung von einem med. Eingriff u.a. bei einem Komapatienten, der das Leben kosten könnte. Die ärztliche Erfogsaussichten werden unterschiedlich beurteilt und schwanken zwischen 0% und 20%. Eine klare Formulierung des Patienten liegt vor: Alles zu tun, was medezinisch, technisch und per Medikamente möglich ist, das Leben zu erhalten unter Nichtbeachtung der Wirtschaftlichkeit.
Dabei ist es notwendig auch als Betreuer das Vormundschaftsgericht zu informieren, eine Genehmigung einzuholen und evtl. die Entscheidung anzufechten.
Wenn eine Generalvollmacht mit ausdrücklichem Hinweis als Entscheidungshilfe für den Betreuer vorliegt, hat er die Aufgabe, die Vorgaben zu erfüllen. Es gibt da nur ein Problem - die Wirtschaftlichkeit!
Gruß herbert-hans
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 22:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Gebühren beim Vormundschaftsgericht

Da sind wir wieder bei dem Punkt, an dem man über solche Vollmachten trefflich streiten kann. Sie sind und bleiben generell und können den Einzelfall niemals berücksichtigen. Ein wichtiger Faktor ist der mutmaßliche Wille des Patienten, aber wer kann sicher sagen, ob er im vorliegenden Fall wirklich so wäre, wie vorher geäußert?

Deshalb ist trotz der Vollmachten eine neue Erörterung und Entscheidung in meinen Augen unbedingt notwendig und auch sinnvoll. Ich würde bei solchen Entscheidungen nie pauschal sagen, wer da mehr zu sagen hat.

Ich weiß nur nicht, welches Problem die Wirtschaftlichkeit machen sollte.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gebühren beim Bußgeldverfahren Straßenverkehrsrecht 27.10.2009 16:19
Gebühren / Kosten beim Verkauf eines Erbteils Erbrecht 05.06.2009 13:38
Gebühren beim Notar für Ehevertrag Familienrecht 22.05.2008 20:57





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN