Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto

Dies ist eine Diskussion zu Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 23:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 31
Keine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Educator hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto

- zunächst entschuldige ich mich, sollte das Thema an andere Stelle gehören -

Nehmen wir an:

A kauft sich ein neues Auto N. A wohnt in einer WG.

A meldet das alte Auto O als Zweitwagen bei der Versicherung S an.

A bietet den Bewohnern U, V, W, X, Y und Z der WG an, die Steuer- und Versicherungskosten unter den sechs Bewohnern zu splitten, um den Wagen O der WG als Kraftfahrzeug zu überlassen.

S wurde selbstverständlich über diese Maßnahme und Fahrzeugnutzung informiert.

Alle Bewohner sind sich in Finanzregelungen mit A einig. Die sechs Mitbewohner sprechen sich mit der Nutzung und dem Auftanken ab und steuern den Teil der Versicherung und KfZ-Steuer bei.

Eines Tages baut X einen Unfall. Die Haftpflicht zahlt den Schaden am fremden Fahrzeug. A lässt das WG-Auto O zum Schrott bringen. A sagte nämlich, dass das Auto, sollte es jemand kaputt fahren, nicht ersetzt werden muss, sondern er es einfach verschrotten lassen wird.

A sah sein Angebot, Auto O zur Verfügung zu stellen, mehr als Chance für die WG an, als als Verpflichtung. A sagte bereits vorher, dass das Auto genutzt wird, bis es nicht mehr geht - wie lange das ist, läge an den Mitbewohnern selbst.

X hat sich jedoch bei dem Unfall schwer verletzt. Der Unfall geschah, weil X im Auto O während einer Autobahnfahrt bei Maximalgeschwindigkeit ein Vorderrad von O abfiel. Grund dafür war fortgeschrittener Verschleiß an entsprechenden Fahrwerkteilen, welche bei regelmäßigem Kundendienst erkannt und günstig hätten ausgetauscht werden können.

A führte jedoch niemals ein Scheckheft und kümmerte sich nach der WG Regelung nicht mehr um den Wagen. Zwei Monate später hätte der Wagen erst HU und AU beim TÜV neu machen lassen müssen.

X möchte jedoch A für seine schwere Verletzung verantwortlich machen.

X beklagt, das ihm der Unfall nicht passiert wäre, hätte A sein Eigentum Auto O besser bzw. überhaupt gewartet oder von Fachleuten warten lassen.

Hätte A eine solche Fürsorgepflicht vor Mitbewohnern und Auto O gehabt? Trägt A eine Schuld am Unfall und den Verletzungen des X?

Vielen Dank :-) Spannende Sache wie ich finde.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 00:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto

Zitat:
Zitat von Educator
- zunächst entschuldige ich mich, sollte das Thema an andere Stelle gehören -
Im Forum " Bürgerliches Recht allgemein" wäre dieses Thema in der Tat besser betreut. Hat mit Betreuungsrecht etwa so viel zu tun, wie Schuhputzcreme in der Eisdiele kaufen wollen.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 07:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
...wie Schuhputzcreme in der Eisdiele kaufen wollen.
Je nach Qualität des Schokoladeneises ist das durchaus möglich *würg*
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fürsorgepflicht Beamtenrecht 08.05.2010 16:07
Teilnahme an Gemeinschafts-Satelliten-Anschluss kündbar ? Mietrecht 15.01.2010 11:48
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Arbeitsrecht 03.03.2009 13:19
Schornstein - Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Wer zahlt Reparatur? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.01.2008 17:01
Fürsorgepflicht für Lehrer Beamtenrecht 20.06.2006 20:16





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN