Dies ist eine Diskussion zu Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto Nehmen wir an: A kauft sich ein neues Auto N. A wohnt in einer WG. A meldet das alte Auto O als Zweitwagen bei der Versicherung S an. A bietet den Bewohnern U, V, W, X, Y und Z der WG an, die Steuer- und Versicherungskosten unter den sechs Bewohnern zu splitten, um den Wagen O der WG als Kraftfahrzeug zu überlassen. S wurde selbstverständlich über diese Maßnahme und Fahrzeugnutzung informiert. Alle Bewohner sind sich in Finanzregelungen mit A einig. Die sechs Mitbewohner sprechen sich mit der Nutzung und dem Auftanken ab und steuern den Teil der Versicherung und KfZ-Steuer bei. Eines Tages baut X einen Unfall. Die Haftpflicht zahlt den Schaden am fremden Fahrzeug. A lässt das WG-Auto O zum Schrott bringen. A sagte nämlich, dass das Auto, sollte es jemand kaputt fahren, nicht ersetzt werden muss, sondern er es einfach verschrotten lassen wird. A sah sein Angebot, Auto O zur Verfügung zu stellen, mehr als Chance für die WG an, als als Verpflichtung. A sagte bereits vorher, dass das Auto genutzt wird, bis es nicht mehr geht - wie lange das ist, läge an den Mitbewohnern selbst. X hat sich jedoch bei dem Unfall schwer verletzt. Der Unfall geschah, weil X im Auto O während einer Autobahnfahrt bei Maximalgeschwindigkeit ein Vorderrad von O abfiel. Grund dafür war fortgeschrittener Verschleiß an entsprechenden Fahrwerkteilen, welche bei regelmäßigem Kundendienst erkannt und günstig hätten ausgetauscht werden können. A führte jedoch niemals ein Scheckheft und kümmerte sich nach der WG Regelung nicht mehr um den Wagen. Zwei Monate später hätte der Wagen erst HU und AU beim TÜV neu machen lassen müssen. X möchte jedoch A für seine schwere Verletzung verantwortlich machen. X beklagt, das ihm der Unfall nicht passiert wäre, hätte A sein Eigentum Auto O besser bzw. überhaupt gewartet oder von Fachleuten warten lassen. Hätte A eine solche Fürsorgepflicht vor Mitbewohnern und Auto O gehabt? Trägt A eine Schuld am Unfall und den Verletzungen des X? Vielen Dank :-) Spannende Sache wie ich finde. |
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| AW: Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Fürsorgepflicht bei Gemeinschafts-Auto Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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