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Freiwillige Teilendmündigung

Dies ist eine Diskussion zu Freiwillige Teilendmündigung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 13:23
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Freiwillige Teilendmündigung

Hallo,

ist es für einen Psychose-Kranken (außerhalb eines aktuellen Schubes) möglich sich in folgenden Teilen freiwillig entmündigen zu lassen:

Psychatrie-Einweisung.
Einnahme von Medikamenten.

Sein Betreuer (möglichst ein Mitglied der Familie) sollte in der Lage sein, den/die Betreute zum Aufenthalt in der Psychatrie bzw. zur Einnahme von Medikamenten zwingen zu können.

Welche Schritte bzw. Anträge sind hierfür notwendig? Lässt sich das bei einem Notar machen?

MfG

Nadjeschda
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 18:54
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AW: Freiwillige Teilendmündigung

Zitat:
Zitat von Nadjeschda
Hallo,

ist es für einen Psychose-Kranken (außerhalb eines aktuellen Schubes) möglich sich in folgenden Teilen freiwillig entmündigen zu lassen:

Psychatrie-Einweisung.
Einnahme von Medikamenten.
Eine "Entmündigung" gibt es nicht. Hier müsste eine Betreuung eingerichtet werden.

Zitat:
Welche Schritte bzw. Anträge sind hierfür notwendig? Lässt sich das bei einem Notar machen?
Die Betreuung müsste beim zuständigen Vormundschaftsgericht beantragt werden.

Von der Erteilung einer Generalvollmacht (wenn geschäftsfähig) würde ich hier abraten.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 19:40
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AW: Freiwillige Teilendmündigung

Zitat:
Sein Betreuer (möglichst ein Mitglied der Familie) sollte in der Lage sein, den/die Betreute zum Aufenthalt in der Psychatrie bzw. zur Einnahme von Medikamenten zwingen zu können.
Antrag ans Vormundschaftsgericht auf gesetzl Betreuung für den Bereich Gesundheit. Es gibt Formblätter, kann aber auch formlos gemacht werden.

Familienmitglied benennen und fachärztliche Bescheinigung beilegen
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 11:22
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AW: Freiwillige Teilendmündigung

Zitat:
Zitat von Nadjeschda
Hallo,

ist es für einen Psychose-Kranken (außerhalb eines aktuellen Schubes) möglich sich in folgenden Teilen freiwillig entmündigen zu lassen:

Psychatrie-Einweisung.
Einnahme von Medikamenten.

Sein Betreuer (möglichst ein Mitglied der Familie) sollte in der Lage sein, den/die Betreute zum Aufenthalt in der Psychatrie bzw. zur Einnahme von Medikamenten zwingen zu können.

Welche Schritte bzw. Anträge sind hierfür notwendig? Lässt sich das bei einem Notar machen?

MfG

Nadjeschda
Eine Betreuung braucht nicht eingerichtet zu werden, eine Vorsorgevollmacht genügt. Ein Betreuer hat nicht mehr Rechte als ein Bevollmächtigter und kann im Gegensatz zu einem Betreuer leichter entlassen werden. Zudem könnte das Gericht über den Antrag auf Betreuung im Gesundheitsbereich hinausgehen und diese umfassender gestalten als gewollt. In beiden Fällen, also der Bevollmächtigung oder der Betreuung, ist es am besten in einer Patientenverfügung festzuhalten, wie im Fall der Einwilligungsunfähigkeit (Entscheidungsunfähigkeit) be- bzw. gehandelt werden soll.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 18:46
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AW: Freiwillige Teilendmündigung

Zitat:
Zudem könnte das Gericht über den Antrag auf Betreuung im Gesundheitsbereich hinausgehen und diese umfassender gestalten als gewollt.
Och nö, lassen wir doch mal die alten Vorurteile beiseite:

Ein an einer Psychose erkrankter Mensch, der in remittiertem Zustand selbst eine Betreuung in den Bereichen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, dürfte als fähig zur freien Willensbildung einzustufen sein.

Somit verbietet das Gesetz die Einrichtung einer Betreuung in anderen als den Bereichen, denen der Patient zustimmt!

Also: entweder beim zuständigen Amtsgericht ruhig selbst eine Betreuung in den genannten Bereichen anregen, den gewünschten Betreuer mit angeben, oder eine Vorsorgevollmacht machen.

Reibungsloser geht im Krankheitsfall derzeit noch der Umgang mit gesetzlicher Betreuung, da die Erfahrung mit Vorsorgevollmachten noch nicht so groß ist und diese erst neuerdings eine juristische Stärkung erfahren.

ciboulette
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  #6 (permalink)  
Alt 19.12.2008, 15:46
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AW: Freiwillige Teilendmündigung

Zitat: Och nö, lassen wir doch mal die alten Vorurteile beiseite...

Welche Vorurteile?

Die meisten Zwangsbetreungen beruhen doch auf Vermutungen und nicht auf plausiblen Tatsachen!
Als Tatsache bezeichne ich, wenn ein Mensch versucht hat sich umzubringen oder andere Körperlich verletzt hat, aber doch nicht von vorhersagen... Naja, ich zähle mich auch zu den Menschen, die dem Wetterbericht nicht ganz vertrauen und lieber das Wetter selbst beobachten als sich auf eine " schöne Wetterfront" einzustellen, die sich im nachhinein als Regenfront entpuppt.


Ps.: SPricht ein Polizeibeamter einen Passant an und meint zu ihm: Wenn du jetzt die Flasche dahinten aufhebst, dann musst du kein Ordnungsgeld bezahlen- Der Passant: Ich habe die Flasche aber nicht dort abgestellt!- Der Beamte: Und nu, DU kannst ja nicht beweisen ob du es warst oder auch nicht warst!- Wie würden Sie reagieren? Ein Beweis für eine Psychische Störung, die man nicht Organisch Festellsten kann, sollte mit bedacht begutäugelt werden... ^^- Man hat unter Hitler auch das Arische Blut nicht nachweisen können, aber dennoch war es für jeden Deutschen vorhanden! GOtt kann man auch nicht Nachweisen, aber in Gottes Namen wurden Kriege geführt und Opfer gebracht! DIe Liste der sogenannten Fehlinterpr. der Menschen- ich Zähle mich auch zu den Menschen , denn ich würde mich noch nicht einmal als Halbgott bezeichnen- ist sehr lang!

@: Was Unterscheidet die Krankheit von den Symptomen ?

Geändert von Lalilu (19.12.2008 um 16:12 Uhr).
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