Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Dies ist eine Diskussion zu Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung! innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 04:46
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 70
Keine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Sehr geehrte Foren-Mitglieder,

da Person XXXXX Misshandelt wurde und er sich einem Verwandten anvertraut hat (seiner Mutter), und die Nachbarn es mit bekommen haben, riefen sie sofort den Psychischen Dienst! Er wurde in seinem eigenen Garten, als er im Sommer draußen gezeltet hatte, auf die Schlimmste Art und Weise von einer Frau und einem Mann Vergewaltigt! Die Peiniger haben ihm Sperma an den Po und auf den Kopf geschmiert. Einige Angaben zu der Person: Vor 1 ½ Jahren, wurde er gründlich Untersucht (Kopf, Herz etc.(Ct.)) außerdem hat man seinen Allgemeinzustand mehr als gut befunden – seine Noten waren sehr gut etc. Als er sich entschied, sich von der Gesellschaft zu distanzieren, da niemand ihm helfen wollte und die Polizei ihm am Telefon mitteilte, dass es wahrscheinlich nicht weiter verfolgt wird, hat er sich entschlossen, sich von der Gesellschaft teilweise zu distanzieren. Es folgten Gespräche mit Psychologen, einige Menschen die er nicht kannte, sprachen einige Drohungen aus- Wenn er jetzt einfach so weiter Leben würde, als wenn nichts passiert wäre, dann würde er noch leben können!
Nach einem Gespräch mit einer staatlichen Psychologin, bekam er dann einen Betreuer zugewiesen!
Erst meinte die Psychologin, er sei Selbstmordgefährdet und wollte ihn sofort einweisen lassen, danach sollte dieser Mensch eine gespaltene Persönlichkeit haben etc. und müsste deswegen auch eingewiesen werden, da sie sich sonst Manifestiert! Als sie damit nicht durchkam aber trotzdem bewirken konnte, dass diese Person einen Betreuer bekam, wollte auch der ihn sofort einweisen lassen! Doch weswegen? Erst meinte der Betreuer das er zu viel Computer spielt und deswegen eingeliefert werden müsste! Da sehr viele Rechtswidrigkeiten vorliegen und XXXXX Strafanzeigen erstatten wollte, hat der Betreuer nachher noch weitere Rechte beantragt- Behördengänge etc.
XXXXX darf weder Heiraten, darf sich keine Wohnung nehmen, kann keine Strafanzeige stellen, ohne das der Betreuer den Fall sofort übernimmt! Er wurde Enteignet! DIESE PERSON DARF NICHTS MEHR!!!!! Des weiteren hält der Betreuer es nicht für nötig ihn zu besuchen, da er selber alles sehr gut erledigen kann! Doch wenn er sich vor dem Gericht rechtfertigt, wieso Herr XXXXX einen Betreuer braucht, gibt er immer an, Herr XXXX kann nicht für sich selber sorgen!
Des weiteren hat er mit dem Vater von Herrn XXXXX einen Mietvertrag ausgehandelt- im Namen von Herrn XXXXX, nur das er nichts davon wusste!

Meine Frage:

Kann man gleich zum Staatsanwalt latschen und die Polizei umgehen?

Kann man gegen eine staatliche Psychologin Vorgehen, die Offenkundig falsche Aussagen getätigt und andere Aussagen verdreht hat?

Wie sieht es mit dem Betreuer aus?

Da Herr XXXXX sich kein Anwalt leisten kann und ihm die Fesseln angelegt wurden, kann er sich nicht währen^^ - Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn man dieses Thema in diesem Forum behandeln würde, da er seine Tips aus diesem Forum bezieht!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 09:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Zitat:
Zitat von Lalilu
Da Herr XXXXX sich kein Anwalt leisten kann und ihm die Fesseln angelegt wurden, kann er sich nicht währen^^
Hallo Lalilu!

Ich will Dir nichts böses unterstellen - eigentlich bin ich der Ansicht, daß sich niemand eine solche Geschichte ausdenken kann - aber die "^^" machen mich doch ein wenig stutzig, sind sie doch das allgemein bekannte Symbol für "" und daher in diesem Zusammenhang etwas irritierend. Also wie gesagt: ich möchte Dir nichts unterstellen, aber wenn das hier ein Scherz sein soll, habe ich leider nicht lachen können.

Zum SV:

Auch wenn Herr XXXXX kein Geld hat, kann er sich einen Anwalt leisten. Man kann sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen und damit zu einem RA gehen. Ebenso kann man PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen. Da es sich hier augenscheinlich um Straftaten handelt, reicht idR die Anzeige der Tat, damit diese - sodann sie ein Officialdelikt ist - verfolgt wird. Auch in diesem Falle kann man sich vorher mit dem besagten Beratungsscheine eine Beratung bei einem Anwalt für Strafrecht besorgen.
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2007, 12:47
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 70
Keine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Hallo Pete 76,

erstmal will ich dir für die schnelle Antwort danken! Herr XXXXX hat vor gut zwei Tagen bei einem Rechtsanwalt angerufen und der meinte zu ihm, dass man für eine Strafangelegenheit keine Prozesskostenhilfe beantragen kann. Ach j, den Smiley sollte man eher dem Sarkasmus zuschreiben und nicht weil ich mich darüber freue!

mfg

LaLiLu
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 13:54
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 280
95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Zitat:
Herr XXXXX hat vor gut zwei Tagen bei einem Rechtsanwalt angerufen und der meinte zu ihm, dass man für eine Strafangelegenheit keine Prozesskostenhilfe beantragen kann.
Wenn dem so ist, kann XXXXX versuchen zivilrechtlich wegen Schadenersatz etwas zu unternehmen. Allerdings kann der Betreuer das unterbinden. Grundsätzlich geht es um die Beweisbarkeit. Hat XXXXX sich zum Beispiel nach der Misshandlung ärztlich untersuchen lassen?

Zitat:
Der Betreuer (meinte) das er zu viel Computer spielt und deswegen eingeliefert werden müsste!
Eine ambulante Zwangsbehandlung ist nicht erlaubt ( BGH Beschluss XII ZB 69/ 00 ). Eine stationäre Zwangsbehandlung ist nur bei einem nicht-einwilligungsfähigen Patienten bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit ( § 34 StGB ) gestattet. Eine drohende Verfestigung einer Erkrankung rechtfertigt eine Zwangsbehandlung aber nicht ( BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/ 96 ; BGH Beschluss XII ZB 236/ 05 ).

Das Bundesverfassungsgericht zur zwangsweisen Unterbringung nach Betreuungsrecht:

"Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. (...) Die von den behandelnden Ärzten des Klinikums Magdeburg geäußerte Einschätzung, das Wahnsystem des Beschwerdeführers drohe sich zu verfestigen, rechtfertigt demgegenüber allein die Annahme einer Gefahr, die keinen Aufschub duldet, nicht. Das gilt vor allem auch darum, weil die Ärzte eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht feststellen konnten."

Quelle: BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/ 96
http://lexetius.com/2002/4/1509

XXXX könnte den Gerichtsbeschluss ausdrucken und seinem Betreuer und dem Gericht zukommen lassen. Gegenüber seinem Betreuer kann sich XXXXX immer auf seine Grundrechte berufen (BGH Beschluss XII ZB 236/ 05).

Was sind die wichtigsten Grundrechte?

Die wichtigsten Grundrechte finden sich in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat ein Recht auf ein Selbstbestimmtes Leben in Freiheit bei körperlicher Unversehrtheit. Jede ärztliche Behandlung ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die ohne Zustimmung des Patienten als Köperverletzung strafbar sein kann (BGH Beschluss XII ZB 236/ 05).

Das Grundgesetz findet sich hier:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...gesetz/gg.html


Darf in die Grundrechte eingriffen werden?

Ja, wenn dies verhältnismäßig ist. Ein Grundrechtseingriff kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass mindestens ein anderes gewichtigeres Grundrecht geschützt wird. Einem Betroffenen, der in einer Krankheitsphase seine oder die Gesundheit anderer erheblich gefährdet, darf daher auch gegen seinen Willen die Freiheit entzogen werden. Der Grundrechtseingriff muss aber das mildeste Mittel darstellen. Bei Zwangsbehandlungen müssen z.B. Medikamente mit möglichst geringen Nebenwirkungen eingesetzt werden. Gegen die zwangsweise Unterbringung kann Sofortige Beschwerde eingelegt werden.


Kann mir jemand bei der Beschwerde helfen?

Ja, der Betroffene kann in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nach § 67 Absatz 1 Satz 7 FGG zum Beispiel einen Freund als Verfahrensbevollmächtigten einsetzen, der für ihn Beschwerden und andere Rechtsmittel einlegen kann. Ferner kann er auch immer einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen, der ggf. über Beratungs- und Prozesskostenhilfe bezahlt werden kann. Beratungs- und Prozesskostenhilfe muss bei Gericht beantragt werden. Der Betroffene kann dem Gericht auch vorschlagen einen bestimmten Anwalt oder Sachkundigen zum Verfahrenspfleger zu bestellen. Auch nahe Verwandte, z.B. auch Onkel/Tante und Neffe/Nichte, sind nach § 69g I FGG beschwerdeberechtigt.

Ansonsten auch hier die anderen Threads mal lesen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 16:49
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 70
Keine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Hat XXXXX sich zum Beispiel nach der Misshandlung ärztlich untersuchen lassen?

Hi, als Herr XXX dem Verwandten mitgeteilt hat, dass er vergewaltigt wurde, kamen am gleichen Tag noch Psychologen vom psychiatrischen Dienst. Als sie die Hose begutachtet hatten, wo nur Sperma auf der Hinterseite vorhanden war und Sie sich die Tatsachen angehört haben( Dass sich das Sperma nur auf dem Po und Kopf befand und ihm der Hintern sehr stark weh tat), meinte die eine Frau zu ihm:“ Manchmal hat ein Mann einfach einen Samenerguss! Aber sie sollten sich nicht so viele Sorgen um Ihren Hintern machen, sondern eher um ihrem Kopf – die Schmerzen am Po werden irgendwann nachlassen“. Von einer Untersuchen war in diesem Gespräch niemals die Rede.


Meine Fragen:
Hätte ein Beamter eine Untersuchung einleiten müssen?
Wie kann er am besten vorgehen?

Nachtrag:

Als er bei der Polizei Strafanzeigen stellen wollte, meinte man zu ihm, für Vergewaltigung etc. sind wir nicht zuständig!- Dafür sind andere zuständig! Wir werden diese Straftaten weiterleiten und es wird sich nächste Woche ein Beamter bei ihnen melden. Bis jetzt hat sich keiner gemeldet und ist auch nieand vorbeigekommen!

Hätte man sich nicht mit Herrn XXX zusammensetzten und ein Protokoll aufnehmen müssen?

Geändert von Lalilu (10.03.2007 um 17:50 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2007, 01:08
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 280
95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)95% positive Bewertungen (280 Beiträge, 22 Bewertungen)  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Zitat:
Zitat von Lalilu
Hat XXXXX sich zum Beispiel nach der Misshandlung ärztlich untersuchen lassen?

Hi, als Herr XXX dem Verwandten mitgeteilt hat, dass er vergewaltigt wurde, kamen am gleichen Tag noch Psychologen vom psychiatrischen Dienst. Als sie die Hose begutachtet hatten, wo nur Sperma auf der Hinterseite vorhanden war und Sie sich die Tatsachen angehört haben( Dass sich das Sperma nur auf dem Po und Kopf befand und ihm der Hintern sehr stark weh tat), meinte die eine Frau zu ihm:“ Manchmal hat ein Mann einfach einen Samenerguss! Aber sie sollten sich nicht so viele Sorgen um Ihren Hintern machen, sondern eher um ihrem Kopf – die Schmerzen am Po werden irgendwann nachlassen“. Von einer Untersuchen war in diesem Gespräch niemals die Rede.
Es hätte wohl eine fachärztliche Untersuchung durch den Psychologen des psychiatrischen Dienst veranlaßt werden müssen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 17:28
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 70
Keine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lalilu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Hi Chancen,

Herr XXXX war letztens bei der Staatsanwaltschaft und da meinte man zu ihm: „ Prozesskostenhilfe etc. kann man nicht bei Straftaten (Strafanzeigen) beantragen! Deshalb werde ich mich einem anderen Forum zuwenden, wo Fundiertes Wissen im Vordergrund steht und nicht Vermutungen!

Bis dann

CU und viel Erfolg mit der Homepage

Ps: Ich werde zwischendurch mal rein schauen!- ach ja, viele eurer Hilfestellungen wurde durch den Obersten Richter eines Landgerichts revidiert
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 20:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Das ist aber nett... "nicht nur Vermutungen". Vielen Dank für den Zuspruch von Kompetenz en gros. Ich finde es schon einwenig unverschähmt so zu schreiben. Erstens einmal geht es hier nur um fiktive Fälle und dann kann hier keiner konkrete Aussagen treffen, wenn der SV nicht in allen Einzelheiten bekannt ist - und das wird er in 99% der Fälle NICHT sein, da es uns nicht gestattet ist, auf solche Fälle zu antworten. Wenn jmd. meint er müsste hier eine fundierte Rechtsberatung im Zivil- oder Strafrecht bekommen und das natürlich (!) umsonst, dann hat sich dieser oder diese aber gewaltig geschnitten. Wir sind hier kein Wohlfahrtsverein für Rechtsberatung sondern ein ganz normales Forum zum MEINUNGSAUSTAUSCH. Ob ein Richter eines LG eine andere Meinung hat, als diejenigen, die sich hier freundlicherweise geäußert haben, interessiert dabei nicht. Wenn es irgendwo ein Forum gibt, welches konkrete Aussagen zu so einem SV gibt, dann bitte ich um kurze Nachricht, damit ich das zweite ORAKEL VON DELPHI als existent erklären kann - denn mehr als mutmaßen kann man nur dann, wenn man alle noch so kleine Einzelheiten des SV kennt. In diesem Sinne: Jeder ist hier immer wieder und jederzeit willkommen - aber eine solche Erwartungshaltung wie die hier offensichtliche, wird keiner von uns erfüllen wollen/dürfen.

Viel Erfolg.
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 20:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 39
Keine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Hallo Lalilu,

ein Strafprozeß ist ja für das Opfer oder Zeugen eigentlich auch nicht kostenpflichtig, und ohne Gerichtskosten keine Prozesskostenhilfe, denke ich mir mal als Laie.
Es liegt aber die Vermutung nahe dass Du hier an die Kosten eines eigenen Anwalts denkst der dich bei einer Anzeige unterstützen soll.

Dazu zitiere ich aus folgender Quelle http://www.opfer-gegen-gewalt.de/opferinfo2.html


Zitat:
Seit 1. Dezember 1998 steht allen Opfern von Sexualstraftaten ein Opferanwalt zu (§§ 397a, 406g StPO).

Die gesetzliche Neuregelungen gelten nicht nur für diejenigen, die nach dem 1.12.1998 Opfer geworden sind. Entscheidend ist, ob noch gebührenrelevante Tatbestände anfallen. Wenn also die Tat schon länger zurückliegt, das Strafverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, kann je nach Verfahrensstand der Antrag gestellt werden.

Die Kosten trägt der Staat
Das Opfer muss nicht bedürftig sein
Das Opfer muss keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Ausnahme:
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe muss dann gestellt werden, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Antragstellung über 16 Jahre alt ist und kein Verbrechenstatbestand gegeben ist (früher wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen eingestuft).

Diese wirklich großartige, lang erkämpfte gesetzliche Neuregelung ist bei vielen Rechtsanwälten einfach noch nicht bekannt.

Deshalb achten Sie bitte darauf, dass Ihr Rechtsanwalt die Beiordnung als Rechtsbeistand beantragt!
Er erhält dann Gebühren in Höhe der Pflichtverteidigergebühren. Dies gilt sowohl für das Vorverfahren als auch für die Hauptverhandlung.

Hier unser dringender Rat an alle Opfer von Sexualstraftaten:


Suchen Sie sich einen Anwalt, der bereit ist, auf Basis der staatlichen Kostenerstattung zu arbeiten.
Treffen Sie keine Honorarvereinbarung - Sie müssen auch keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Noch ein Tip zur Akteneinsicht:
Akteneinsicht ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Nun sind aber viele Anwälte nicht bereit, den Opfern eine Kopie der Akten mit nach Hause zu geben. Dies ist aber unbedingt erforderlich, um diese in aller Ruhe studieren zu können. Fragen Sie den Anwalt also schon im Vorfeld, ob er Ihnen Kopien der Akten aushändigt.
Sie müssen dann allerdings dem Anwalt versichern, dass Sie die Akten bzw. deren Kopien Dritten nicht zugänglich machen. Manche Journalisten bedrängen die Betroffenen, ihnen die Akten auszuhändigen, und geben vor, dies wäre so üblich. Dem ist nicht so!

Wichtig! Die Akten dürfen Dritten nie zugänglich gemacht werden! Wichtig!
(Das gilt natürlich auch für Kopien der Akten.)

Fazit: Suchen Sie sich einen Anwalt, der
Sie als Opferanwalt nach den hier beschriebenen, geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertritt.
Ihnen Kopien der Akten nach Hause mitgibt.
Grundsätzlich empfehle ich mit dem Stichwort "Opferanwalt" einfach mal zu recherchieren, z.B. zu googeln.
Darüberhinaus sollte natürlich der "Weisse Ring" erwähnt werden, wo sich Opfer einer Straftat beraten lassen können.

Im Übrigen antworte ich Dir auch deshalb so sachlich, weil dieses Thema auch von anderen Hilfesuchenden gelesen wird.
Und da muß ich sagen dass die Beiträge von "Chancen" (den Du ansprichst) und auch anderen wirklich ausserordentlich hilfreich sein können. Ich sehe dies echt als ein sehr lobenswertes ehrenamtliches Engagement und bin dankbar dass es so etwas gibt.

Dein Resumee kann ich daher so nicht stehenlassen. Wenn, was ich bezweifle, eine konkrete Auskunft nicht korrekt oder nicht mehr aktuell gewesen sein sollte, dann gib bitte die entsprechenden Informationen hier weiter, ich finde das ist auch Deine moralische Pflicht gegenüber Leuten die Dir hier versuchen ohne Eigennutz nach bestem Wissen zu helfen. Im Moment wirkt es nur wie aus der Luft gegriffenes undankbares stänkern weil Du mit dem Einordnen diverse Infos mittlerweile überfordert bist.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 22:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 39
Keine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kognito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen über Fragen Betreuer und Endeigung!

Zitat:
Zitat von Lalilu

da Person XXXXX Misshandelt wurde und er sich einem Verwandten anvertraut hat (seiner Mutter), und die Nachbarn es mit bekommen haben, riefen sie sofort den Psychischen Dienst! Er wurde in seinem eigenen Garten, als er im Sommer draußen gezeltet hatte, auf die Schlimmste Art und Weise von einer Frau und einem Mann Vergewaltigt! Die Peiniger haben ihm Sperma an den Po und auf den Kopf geschmiert. Einige Angaben zu der Person: Vor 1 ½ Jahren, wurde er gründlich Untersucht (Kopf, Herz etc.(Ct.)) außerdem hat man seinen Allgemeinzustand mehr als gut befunden – seine Noten waren sehr gut etc. Als er sich entschied, sich von der Gesellschaft zu distanzieren, da niemand ihm helfen wollte und die Polizei ihm am Telefon mitteilte, dass es wahrscheinlich nicht weiter verfolgt wird, hat er sich entschlossen, sich von der Gesellschaft teilweise zu distanzieren. Es folgten Gespräche mit Psychologen, einige Menschen die er nicht kannte, sprachen einige Drohungen aus- Wenn er jetzt einfach so weiter Leben würde, als wenn nichts passiert wäre, dann würde er noch leben können!
Nach einem Gespräch mit einer staatlichen Psychologin, bekam er dann einen Betreuer zugewiesen!
Erst meinte die Psychologin, er sei Selbstmordgefährdet und wollte ihn sofort einweisen lassen, danach sollte dieser Mensch eine gespaltene Persönlichkeit haben etc. und müsste deswegen auch eingewiesen werden, da sie sich sonst Manifestiert! Als sie damit nicht durchkam aber trotzdem bewirken konnte, dass diese Person einen Betreuer bekam, wollte auch der ihn sofort einweisen lassen! Doch weswegen? Erst meinte der Betreuer das er zu viel Computer spielt und deswegen eingeliefert werden müsste! Da sehr viele Rechtswidrigkeiten vorliegen und XXXXX Strafanzeigen erstatten wollte, hat der Betreuer nachher noch weitere Rechte beantragt- Behördengänge etc.
XXXXX darf weder Heiraten, darf sich keine Wohnung nehmen, kann keine Strafanzeige stellen, ohne das der Betreuer den Fall sofort übernimmt! Er wurde Enteignet! DIESE PERSON DARF NICHTS MEHR!!!!! Des weiteren hält der Betreuer es nicht für nötig ihn zu besuchen, da er selber alles sehr gut erledigen kann! Doch wenn er sich vor dem Gericht rechtfertigt, wieso Herr XXXXX einen Betreuer braucht, gibt er immer an, Herr XXXX kann nicht für sich selber sorgen!
Des weiteren hat er mit dem Vater von Herrn XXXXX einen Mietvertrag ausgehandelt- im Namen von Herrn XXXXX, nur das er nichts davon wusste!

Meine Frage:

Kann man gleich zum Staatsanwalt latschen und die Polizei umgehen?

Kann man gegen eine staatliche Psychologin Vorgehen, die Offenkundig falsche Aussagen getätigt und andere Aussagen verdreht hat?

Wie sieht es mit dem Betreuer aus?

Da Herr XXXXX sich kein Anwalt leisten kann und ihm die Fesseln angelegt wurden, kann er sich nicht währen^^ - Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn man dieses Thema in diesem Forum behandeln würde, da er seine Tips aus diesem Forum bezieht!

Tipps an Herrn XXXXX:

Aus allgemeiner Lebenserfahrung und Menschenkenntnis ist meine Meinung, dass Herr X sehr wahrscheinlich auf ein reales Vorkommnis Bezug nimmt, also dass ihm Gewalt angetan wurde. Ob wie bei einer "Scheinhinrichtung" ob es "echtes Sperma" war oder nur "vorgetäuschtes", z.B. Speichel, aber er wurde misshandelt. Dafür spricht auch sein schlüssiges Verhalten nach der Tat. Jedoch zeigen sich auch Hinweise für eine Rolle als Mobbingopfer und daraus abgeleitet die Rolle in der er gesellschaftlich wahrgenommen wird und die er aber heute "freiwillig" mitspielt, in die er sich drängen liess!!!
Dafür spricht auch seine "Distanzierung von der Gesellschaft".
Und dazu paßt auch, dass sich bei Herrn XXXXX sehr wohl eine psychische Einschränkung andeutet, eine geistige Schwäche, die ihn zum Mobbingopfer macht.

Mein Tip 1 an Herrn X ist es nun sich selbst gegenüber wirklich schonungslos ehrlich zu sein: Wie sieht es bei mir geistig aus?
Herr X ist nicht der Hellste, das muß man sich schonungslos eingestehen, nur so entkommt man dem Mobbingsystem. Herr XXXXX hat sich wohl von Leuten die schlauer sind als er provozieren lassen, und diese Leute können das auch in Zukunft.
Herr XXXXX braucht eine Strategie wie er damit umgeht wenn Leute die schlauer sind als er, ihn provozieren und dabei einen bösen Mobbing-Plan haben, mehrere Schritte im voraus denken, ob das nun hier so war oder nicht.
Mein Tip 2 an Herrn XXXXX ist es daher zuerst immer ruhig nachzudenken. Dann sollte sich Herr XXXXX öfters um Rat bemühen, damit es sich nicht wie bisher mit jeder falschen weiteren Reaktion weiter in die Probleme hineinreitet.
Auch um mal zu analysieren wie dieses gesellschaftliche System funktioniert, wo er unter die Räder kam.
Nehmen wir an die Täter waren Bekannte der Nachbarn, jener Nachbarn die Herrn XXXXX letztlich in die Psychiatrie brachten. Dann wäre Herr XXXXX einfach in jede nur denkbare Falle gelaufen die man ihm gestellt hat und andere wiederum hätten sich für ihre Zwecke virtuos eines Instrumentariums aus Behörden und Ärzten bedient. Hier ist das eine reine Hypothese, jedoch ist es genau das Schema wie Mobbing unzählige Male schon überall real funktioniert hat.
Herr XXXXX braucht Menschen, braucht Verbündete, die es zumindest von der Intelligenz mit seinen Gegnern aufnehmen können. Und er muß zuerst zur schmerzlichen Einsicht finden, dass er diese braucht. Er mag "gute Noten" beim Doktor gehabt haben, aber er hat ein geistiges Handicap. Kann gut sein dass er nur Hilfe braucht um aus der Mobbingphase herauszukommen in der ein bisschen Verfolgungswahn völlig verständlich ist und später verfliegen kann. Er braucht heute vorübergehend etwas Lebenshilfe, denn er braucht sich nicht mobben und misshandeln zu lassen, das braucht er nicht.
Wie bei Ronald Reagan oder Mohammed Ali ist es aber auch ein Zeichen von Größe es sich selbst einzugestehen dass man wegen eines geistigen Defizits zeitweise Hilfe braucht.
Bei Herrn XXXXX denke ich dass das vorübergehend sein wird, aber er muß wegkommen vom trotzigen "sich von der Gesellschaft zu distanzieren" und hinkommen zum schmerzlichen Selbsteingeständnis und Neubeginn.
Aber dazu braucht Herr XXXXX Menschen die ihn erst nehmen und es gut mit ihm meinen, die ihm sein Erlebnis abnehmen und die aber auch ehrlich zu ihm sind.

Hier wurde Herrn XXXXX jedenfalls einiges versucht zu helfen, hier kann er Tipps finden.

Wenn die Geschichte von Herrn XXXXX wahr ist, dann ist er auf jeden Fall ein Opfer dessen, für was er fälschlicherweise gehalten wurde/wird.
Aber an dieser Wahrnehmung ist er selbst beteiligt, nicht schuld, aber beteiligt. Und dieser Anteil an der Wahrnehmung durch andere ist sein Schlüssel zum Erfolg, wenn er die richtige Hilfe findet und in Anspruch nimmt. Denn so wie andere Behörden und Ärzte schon für ihre Zwecke instrumentalisiert haben, so kann auch er das wie er wahrgenommen wird so beeinflussen, dass es zu seinem Vorteil ist.
Vielleicht nicht gleich entscheidend zu seinem Vorteil, aber zuerst doch nicht mehr wie seither ständig entscheidend zu seinem Nachteil.
Doch am Anfang steht die Ehrlichkeit zu sich selbst.

(Das mag auf den ersten Blick off topic sein, aber ich sehe es als den entscheidenden Katalysator, als die "Zündladung" ohne die jeder juristische Rat hier zwar anderen Mitlesern helfen könnte, aber im konreten Fall für den konkreten Fragesteller hier nutzlos, weil nicht zu seinem Vorteil umsetzbar wäre.)

Geändert von Kognito (06.04.2007 um 22:30 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unfall beim Zivildienst, Fragen über Fragen Arbeitsrecht 21.09.2009 16:25
Schadenshaftung für Schaden bei Transport, Fragen über Fragen Verbraucherrecht 15.11.2006 19:57
Fragen über Fragen, wer will mit daran arbeiten und Lösungen vorstellen Für Erstsemester und Anfangssemester 21.05.2006 11:45
Gewerbe? Fragen über Fragen... Gewerberecht 04.10.2005 12:37
Sachenrecht! Fragen über Fragen... Allgemeines Forum für Jurastudenten 26.01.2005 22:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN