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Erbschleicherin

Dies ist eine Diskussion zu Erbschleicherin innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 22.12.2010, 05:37
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Erbschleicherin

Hallo,
ein Senior lässt sich wochenlang von einer "Freundin" mit dem eigenen Auto (Halbjaheswagen Wert 20 000 EURO) zu seinen Arztterminen fahren, kommt dann am 4.12.09 in die Klinik, wo er am 31.12.09 überaschend verstirbt.
Die "Freundin" kommt so in den Besitz der Erbschaft und präsentiert einige Wochen später die angebliche Kaufurkunde über den PKW, den sie angeblich 4 Wochen vor dem Tod des Seniors für 200 EURO gekauft haben will.

Sie denkt dabei wirklich, damit einen rechtsgültigen Kauf getätigt zu haben und verweigert die Herausgabe des fahrzeugs, das sie natürlich auch auf den eigenen Namen umgemeldet hat, weil sie in der Wohnung des Seniors den KFZ Breif gefunden hat.

Was ist hier zu tun ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 09:36
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AW: Erbschleicherin

Zunächst einmal die 'Kaufurkunde' genau unter die Lupe nehmen. Wenn es sich um einen ordentlichen, wirksamen und vom Erblasser unterschriebenen Kaufvertrag handelt wird es schwierig.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 11:24
V.I.P.
 
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AW: Erbschleicherin

genau. sofern der vertag nicht gefälscht ist, ist er gültig. jeder kann seine sachen verkaufen, wie er möchte. für die erben braucht nix aufgespart werden.

eine ausnahme besünde, wenn der erblasser zum zeitpunkt des verkaufs nicht mehr geschäftsfähig gewesen wäre. aber selbst wenn - es ist meistens ziemlich aussichtslos das beweisen zu wollen.
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