Dies ist eine Diskussion zu eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz eine person A, welche das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, fährt mit einem Fahhrad bei Nacht ohne Licht. Nun fährt eine Person B den Fahrradfahrer A an. Machen sich die Eltern hier haftbar. Nehmen wir einmal an die Person A ist 15-Jahre. In welchen Intervallen haben Eltern einer 15-jährigen Person die Pflicht, dieses zu überwachen bzw zu beschützen? gibt es entsprechende urteile? vielen dank |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Zitat:
Nachtrag: Eine 15-jährige muss man sicherlich nicht rund um die Uhr überwachen, aber was macht eine Jugendliche mitten in der Nacht draußen? Wenn sie wenigstens 16 wäre und in Begleitung ...
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz der Ausdruck Nacht sollte nur die Helligkeit beurteilen. 17:00 Uhr wird es in der Winterzeit dunkel. Also nehmen wir an um 17 Uhr. Dann ist die 15-jährige Person auch zu den vorgeschriebenen Zeiten außer Haus. Nehmen wir an die 15-jährige Person fährt zwischen 17 Uhr und 20 Uhr öfters mal zu ihren Freunden oder sonstige Angelegenheiten (Sportverein). Sind die Eltern dann daüfr haftbar? |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Nein! Man kann von einem 15-Jährigen wohl ohne weiteres erwarten, sich selber um das Licht zu kümmern. Und er ist alt genug, um nicht mehr beaufsichtigt werden zu müssen. Der 15-Jährige wird ganz allein haften müssen, denn man braucht nicht zu glauben, dass er ungeschoren davonkommt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Dieser Beitrag gehört nicht ins Betreuungsrecht. |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Wieder so ein klassischer Fischen-im-trüben-Fall. Die Ausgangslage ist mal wieder extrem unklar. Zum Thema "Eltern haften für Kinder" http://www.anwaltseiten24.de/rechtsi...er/teil-2.html ( Humungus hat prinzipiell Recht,nur wissen wir nichts über den Jugendlichen ... könnte ja auch sagen wir mal unterdurchschnittlich entwickelt sein ...) Und wir wissen auch wenig über den Unfall? Auto? Anderes Fahrrad? Mal ein unangenehmes Beispiel: http://tinyurl.com/25ul62h Vermutlich hat ist dem Jugendlichen eine Teilschuld anzulasten. Der Umpfang hängt vom Einzelfall ab. Kann aber noch ganz anders kommen: Der Unfallgegner war erst 7 Jahre ( 17Uhr!) und auf einem Fahrrad unterweg. Dann hat der 15-Jährige vermutlich die volle Schuld - oder ? |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Meines Erachtens sind die Eltern nicht haftbar, der Jugendliche schon da er Straßenverkehrspflichten verletzt hat. In der Regel ist aber der Jugendliche über die Haftpflichtversicherung der Sorgeberechtigten abgesichert. Eltern haften für Ihre Kinder ist ein großer Rechtsirrtum. |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Das sehe ich genauso! Die Eltern haften in diesem Fall nicht. Übrigens sieht es das Gesetz auch vor, auch Kinder zu bestrafen. Das wird aber nicht einmal bei vorsätzlichem Mord durch unter 14jährige oder jünger angewandt! Egal! Bei diesem geschilderten Fall kommt es auf den Unfallgegner an. Ich nehme an, es soll in Deutschland stattgefunden haben!? Fahrradfahrer und PKW ist eine ganz schlechte Konstellation, weil hier automatisch der Stärkere haftet, wengleich auch 0 Chance auf Reaktion, also eigentlich null Schuld, bestand bzw. besteht. So weit das logische Denken. Ich weiß aus der ehemals alltäglichen Polizeiarbeit, dass Beamte einen Fahrradfahrer niemals als Beschuldigten aufnehmen dürfen, wenngleich dieser bei Rot einem PKW vorgefahren ist. Mehr sage ich nicht. Nur so viel: Die Beschuldigung des Fahrradfahrers zog persönliches Erscheinen und einen Raport bei der Staatsanwaltschaft nach sich. ![]() Zu Deiner Überschrift: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Es soll vorkommen, dass Kleinkinder um die 3 Jahre in Autos spielen dürfen. Ich erinnere mich an einen Fall. Die Mutter schlief und der dreijährige Junge ging im Schlafanzug aus der Wohnung, suchte das Auto der Familie und rammte durch ständiges Herumdrehen des Schlüssels 9 PKWs auf dem Parkplatz. - Kann passieren, denke ich, wenn man Kindern keine Grenzen setzt. Sollte das wieder und wieder passieren, dann haften die Eltern, weil sie von den Taten vorher wussten und es nicht unterbunden haben. Sie hätten nur eine Kette vorzuhängen brauchen, den Autoschlüssel wegsperren etc. Ansonsten haften meistens auch die Personen, die eine Tat begangen haben. Wäre ja noch schöner, wenn man für andere haften müsste! Es reicht schon, dass wir alle für die Politiker und ihre Schergen haften. |
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| AW: eltern haften für ihre kinder- wie weit zählt dieser satz Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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