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Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

Dies ist eine Diskussion zu Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  • 2 Post By Kokel

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2011, 23:46
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Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

Hallo Juraforum-Mitglieder,

ich habe einen rein hypothetischen, etwas längeren Fall vor-
zutragen.
In meinem Gedankenkonstrukt geht es um eine Familie aus der oberen
Mittelschicht(Vater Dipl. Ing., Mutter Kauffrau, 2 Töchter, 20 und
14 Jahre).
Die 14-jährige Tochter der Familie wiegt bei einer Körpergröße von
1,65 m nur 35kg(BMI 12,9 - starkes Untergewicht).
Nun würde sich ein Elternteil aus der Klasse der Tochter über
ihr Untergewicht beschweren und der Rektor würde das Jugendamt
einschalten. Dieses würde einen örtlichen "Spezialisten" zur
Einschätzung der Lage hinzuziehen.
Der "Spezialist"(angenommen Prof. Dr. der Psychologie) diag-
nostiziert eine psychologische Störung.
Die Mutter des Kinds verbrächte jedoch das halbe Jahr davor
mit dem abklappern von allen möglichen Ärzten(Internist, Nuklear-
mediziner, Ernährungsberaterin) um das Kind zur Gewichtszunahme
zu bewegen, was auch sein eigener Wille wäre(inkl. Dokumentierter
Gewichtszunahme von 1kg).
In meinem angenommenen Fall bezeichnet der Prof. Dr.(nennen wir
ihn Troll) all seine Kollegen als (wortwörtlich) "Scharlatane"
und bezeichnet die Mutter und die Tochter als Lügnerinen.
Zu allem übel bricht Prof. Dr. Troll auch noch die Behandlung ab(obwohl
Mutter und Tochter ihn baten dies nicht zu tun),
da er sich anseinend von einer 14-jährigen persönlich
angegriffen fühlt, obwohl diese bereit war alles zu tun um zuzunehmen.
Prof. Dr. Troll würde nun das Jugendamt einschalten und dieses
ein Eilverfahren zum Entzug der Vormundschaft und Einweisung
einer vollkommen selbstbewussten und natürlichen 14-Jährigen in
die Jugendpsychiatrie einleiten, wegen "Gefährdung von Leib und
Leben".
Die Geschichte der beiden würden sich weder unser Prof. Dr. Troll
noch der Dr. vom Jugendamt anhören(mit dem Kommentar
"Interessiert mich nicht!")
Wenn nun die fiktiven Eltern der fiktiven Tochter per Eil-
beschluss vor die Familienrichterin geladen würden, würde diese
warscheinlich beschliessen, dass die Tochter erstmal zum
kompletten Checkup in die örtliche Klinik eingewiesen werden
würde(erst medizinische Seite bevor die Tochter in die ge-
schlossene Jugendpsychiatrie eingewiesen wird), das Sorgerecht
jedoch bei den Eltern bliebe.
Wenn sich nun die Tochter 24 Stunden später in der geschlossenen
Jugendpsychiatrie befände, ohne eine Benachrichtigung der
Erziehungsberechtigten, geschweige denn ohne deren Einwilligung,
und den Erziehungsberechtigten der Zugang zur eigenen Tochter
verwährt wird, was könnte man dagegen tun?

Vorausgesetzt wird, dass die Richterin, die Vertreterin des
Jugendamts und die behandelnde Ärztin allesamt gesagt hätten,
man würde die fiktive Tochter erstmal nur stationär auf einen
medizinischen Befund untersuchen.
Das fiktive Gerichtsurteil der Familienrichterin hätte auch so
gelautet.

Wäre es rechtens eine 14-jährige ohne Einwilligung der Eltern
in die geschlossene Jugendpsychiatrie zu versetzen, keinen Tag
nachdem diese eingeschrieben wurde und ohne die vom Gericht
beschlossene medizinische Vorabuntersuchung durchzuführen(an-
genommen es wäre in 24 Stunden nicht möglich, sämtliche medi-
zinischen Tests durchzuführen, welche für ein drastisches
Untergewicht verantwortlich sein können, durchzuführen)?

Ich hoffe mein hypothetischer Fall ist nicht zu komplex.
An wen könnte sich die Mutter wenden, um ihre Tochter möglichst
schnell aus der Jugendpsychiatrie zu bekommen, bevor ihr dort
noch ernsthafte psychologische Schäden zugefügt werden?
Wäre es möglich, Beschwerde gegen Prof. Dr. Troll wegen Verstoß
gegen das Genfer Gelöbniss(moderne Form des hypokratischen Eids),
bei der Bundes- bzw. Landesärztekammer einzulegen(Missachtung
der Kollegen["alles Scharlatane"] und wegen dem vorzeitigen
Abbruch der Behandlung, was, nach seiner eigenen Einschätzung,
das Leben des Patienten gefährde)?

Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem frei erfunden Fall behilflich
sein.

LG Chris580
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 00:22
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AW: Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

mir is ja nich klar, was der beruf oder die schicht der eltern mit diesem fall zu tun ahben soll....

braucht man ja keine ärztin zu sein, um zu sehen, dass das kind schwer krank ist: 35 kg bei 1,65.... - eine magen- und darmgrippe und sie is tot!

welche psychische störung wurde denn diagnostiziert? nicht etwa magersucht...?

ich vermute, dass ein missverständniss vorliegt. dass es hier gar nicht um eine geschlossene psychiatrie geht. welcher grund sollte für eine geschlossene vorliegen - sehe ich nicht. dass die eltern nicht informiert wurden, kann gut sein, dass die tochter das nicht möchte. grad bei psychosachen gibts oft probleme innerhalb der familien, so dass die tochter vielleicht nicht will, dass die eltern was erfahren. die ärztliche schweigepflicht gilt ja bei ner normal entwickelten 14 jährigen durchaus auch gegenüber den eltern.

alles andere war kindesentziehung. wer würde denn diese einweisung vorgenommen haben - und wie kommt man darauf, dass es eine geschlossene ist?

übrigens kann ich beruhigen: in kinder- und jugendspychiatrien wird der jugendlichen kein psychischer schaden zugefügt. - welche befürchtung hat die mutter denn?

naja, wegen "scharlatanen"... wer schon nen halbes jahr nach körperlichen ursachen sucht und keine findet und dann bei nem gewicht von nur 35 kg nicht an ne psychologin oder psychiaterin überweist... was soll man da sonst zu sagen...?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 07:21
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AW: Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

Kaum zu glauben, dass sich Eltern von ihrem sterbenskranken Kind so blenden lassen.

AUGEN AUF!!!!
Humungus and Sidhe like this.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 23:27
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AW: Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

Zitat:
übrigens kann ich beruhigen: in kinder- und jugendspychiatrien wird der jugendlichen kein psychischer schaden zugefügt. - welche befürchtung hat die mutter denn?
Das gilt aber erst mal nur unter der Bedingung, dass der Freistaat
Bayern nicht zur BRD gehört:

http://www.handelsblatt.com/unterneh...s,3377406.html


Aber auch im restlichen Deutschland sind in der Psychiatrie
menschenverachtende Bedingungen üblich:


http://kulturkritik.net/quellen/psychopharmverg.html

http://aundckinder00.blog.de/2011/05...stem-11137296/


http://www.focus.de/wissen/wissensch...id_423648.html



Zitat:

"7.) Boykott der staatlich vorgeschriebenen Drogen
Jeder Bürger hat die staatlich garantierte Freiheit, so viele Drogen zu nehmen, wie es seine eigene Sucht bestimmt. Der Staat fördert sogar die Herstellung sowie Werbung und Vertrieb, solange es sich nur um die legalen Drogen Alkohol, Nikotin und Koffein handelt. Nur diese sind gesund für die Konzerne und die Steuereinahmen. Durch den staatlich kontrollierten Drogenhandel wird erzwungen, daß nur Konzerndrogen konsumiert werden und keine Konkurrenz durch weniger schädliche, billigere oder gar steuerfreie Alternativen wie zum Beispiel Hanf aufkommt. Wer zu schwach ist, um drogenfrei zu leben, hat nur die Wahl zwischen staatlich vorgeschriebenen oder illegalen Drogen. Wer jedoch stark und selbstbewußt ist, wer dem Konformitätsdruck widersteht und die Welt unvernebelt sehen will, der verzichtet natürlich komplett auf alle Drogen, erhält seine Gesundheit und erkennt mit klarem Kopf die Dinge, die anderen verborgen bleiben (sollen)."

8.) Boykott der Pharmakonzerne durch alternative Medizin
Man muß kein Mediziner sein, um eines zu wissen: Alle Produkte der Pharmakonzerne dürfen aus wirtschaftlicher Sicht niemals heilen. Sie müssen abhängig machen und neue Krankheiten auslösen. Nur dann sind sie rentabel. Der Einfluß der Pharma-Mafia auf die Politik und die Inhalte des Medizinstudiums ist immens. Wer noch ohne deren Medikamente halbwegs überlebensfähig ist, sollte sich keinesfalls auf die langsame Todesspirale der Abhängigkeit von der Pharmaindustrie einlassen. Der Bedarf an Heilung wird durch die Punkte 6 und 7 schon erheblich reduziert. Für alles Weitere bringt alternative Medizin meist den größeren Nutzen. "

http://www.steuerboykott.org/

Geändert von berniebär (21.08.2011 um 09:45 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 10:49
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AW: Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

mensch bernie,
dein anti-psychiatrieengagement (was ich zum teil sehr begrüße) ist hier fehl am platz... es geht um ein totkrankes 14jähriges mädchen.

ich hab nochmal nachgelesen: ab einem bmi von 13 besteht akktute lebensgefahr (unser mädchen ist schon darunter). das mädchen besteht nur noch aus haut und knochen. die sterblichkeitsrate bei magersucht liegt bei 15%. bei so starkem untergewicht kann sie an jedem schnupfen sterben oder an plötzlichem herzversagen, weil der körper total aufgezehrt ist. das kommt dann ohne weitere vorwarnung über nacht.

sie braucht ganz dringend hilfe, sonst ist sie nächste woche tot. und mit dieser sache ist sie in der kinder- und jugendpsychiatrie sicher die einzige adresse, die helfen kann und einer sehr guten dazu. der personelle schlüssel ist dort wesentlich besser als in erwachsenen psychiatrieen. du hast dort alle möglichkeiten die kinder auch therapeutisch gut zu versorgen. du warst lang nicht in kinder- und jugendpsychiatrien - stimmts?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.08.2011, 18:12
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AW: Einweisung einer 14-jährigen in die Kinderpsychiatrie

Das Kind ist offensichtlich schwer krank, wahrscheinlich nicht nur psychisch. Von den Eltern ist nicht viel zu erwarten, weil sie den Zustand geduldet haben und eine Gewichtszunahme von einem Kilogramm in einem halben Jahr für akzeptabel hielten. Der Psychiater Prof. Troll ist nach dem Sachverhalt zu der Erkenntnis gekommen, dass eine ambulante Therapie lebensgefährlich sei. Eine Kindswohlgefährdung wurde angenommen und eine Unterbringung angeregt. Die Richterin hat angeboten, den Status quo erst einmal prüfen zu lassen. Im Krankenhaus wurde dann ein bedrohlicher Zustand festgestellt.

Als nächstes hat das Krankenhaus wahrscheinlich erneut das Gericht angerufen und angeführt, weder von der Tochter (wegen der Erkrankung) noch von den Eltern (wegen fehlender Realisation des kritischen Zustandes) sei Compliance zu erwarten. Eine Alternative ist eine vorübergehende Unterbringung durch den Chefarzt der Psychiatrie.

Was soll also anderes passieren als eine Unterbringung??? Und natürlich findet die primär in einer behüteten Abteilung statt.

Die Eltern können im Namen der Tochter Rechtsmittel gegen den Beschluss einreichen, dazu sollten sie sich schnell an einen spezialisierten Anwalt wenden. Vorher würde ich ihnen aber empfehlen, mit den behandelnden Ärzten zu sprechen und sich die Gründe ihres Verhaltens erläutern zu lassen.

Die Alternative von zeiten, dass die Tochter eingewilligt hat und ein Kontaktverbot ausgesprochen hat, ist auch möglich (ich glaube nicht daran), sollte sich aber bei dem Gespräch auch klären lassen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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