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Eilt. Betreuung

Dies ist eine Diskussion zu Eilt. Betreuung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 09:34
Boardneuling
 
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Eilt. Betreuung

Liebe Freunde,

wer kann helfen?
Ein sehr komplizierter Fall.
Betreuung.
Eine ältere Dame (Leicht Demenzkrank) und nicht pflegebedürftig lebt allein in einem Haus. Ihr Betreuer gleich Hausarzt und ein Rechtsanwalt versuchen die ältere Dame von allen Bekannten und Öffentlichkeit fernzuhalten und drohen und haben auch schon erfolgreich gegen Hausfriedensbruch geklagt, d.h. die Dame darf nicht besucht werden und nicht einmal mehr angerufen werden. Nur noch der Schriftverkehr ist zugelassen.
Die alte Dame hat keine Nachkommen!!
Schriftlich kann man wohl vorgehen wird aber wenig Erfolg haben, weil die Ehefrau vom Betreuer (Hausarzt) täglich die Post einsieht.
Der Hausarzt ist sogar schon mit seiner Nichte bei der alten Dame aufgetaucht und haben sich ein altes Auto angeschaut.
Irgendwie ist die Situation nicht vertrauenserweckend.
Unserer Meinung nach ist das Vorgehen des Hausarztes und des Rechtsanwaltes nicht konform mit der alten Dame.
Wer hat eine Idee?
Ein Einschreiben schicken mit vorgeschriebenen Text z.B. …. Ich möchte das mich Hr. Fr….. besuchen darf.
Unterschrift…….
Aber wie kommt das Schreiben wieder zurück, denn die Ehefrau passt ja auf?
Oder sollte eine Kontrollvollmacht beantragt werden? Oder was kann man noch machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2008, 18:03
V.I.P.
 
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AW: Eilt. Betreuung

Ist hier vom Gericht ausdrücklich eine Anordnung nach § 1896 Abs. 4 BGB ergangen, dass Post geöffnet werden darf?

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 14:35
Boardneuling
 
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AW: Eilt. Betreuung

Liebe Freunde,

hier weitere Daten.

Frage von fernetpunker: Ist hier vom Gericht ausdrücklich eine Anordnung nach § 1896 Abs. 4 BGB ergangen, dass Post geöffnet werden darf? Ist leider nicht bekannt!

Es wurde wie bereits beschrieben, der Hausarzt als Betreuer bevollmächtigt.
- Aufgabenkreis = Vermögenssorge
Ferner wurde eine:
- General- und Altersvorsorgevollmacht erteilt.

Was kann man tun? Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu Rate ziehen?

Frank1303
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2008, 14:37
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AW: Eilt. Betreuung

Liebe Freunde,

hier weitere Daten.

Frage von fernetpunker: Ist hier vom Gericht ausdrücklich eine Anordnung nach § 1896 Abs. 4 BGB ergangen, dass Post geöffnet werden darf? Ist leider nicht bekannt!


Es wurde wie bereits beschrieben, der Hausarzt als Betreuer bevollmächtigt.
- Aufgabenkreis = Vermögenssorge
Ferner wurde eine:
- General- und Altersvorsorgevollmacht erteilt.

Was kann man tun? Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu Rate ziehen?

Frank1303
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  #5 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 15:24
 
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AW: Eilt. Betreuung

Ein Recht auf Umgang mit den Nachbarn ist mir nicht bekannt - ein einklagbares Recht z.B. kann ich nicht erkennen. Vielleicht ist die fiktive Dame schwer herzkrank und deswegen hat der Arzt usw. usf.

Man kann immer zur Poilzei gehen und einen Sachverhalt schildern - was dann passiert muss man abwarten - hier wohl eher noch nichts.

Man könnte auch zum Vormundschaftsgericht gehen, wahrscheinlich ist das örtliche auch schon konkret zuständig und den Sachverhalt als Anregung zu einer Prüfung vortragen.?
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  #6 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 13:41
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AW: Eilt. Betreuung

Zitat:
Hier eine kleine Zusammenfassung von dem oben angesprochenden staatlichen Missbrauchs:
Hier ist ein juristisches Forum und kein Chat.

Wen interessiert dieser Sachverhalt?

Wenn ich mir Ihre bisherigen Beiträge anschaue,....
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