Dies ist eine Diskussion zu Die Betreuung ist mangelhaft innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Die Betreuung ist mangelhaft nehmen wir mal an, dass der Sohn A eines Betreuten B mit der Betreuung des C nicht zufrieden ist. A schreibt deshalb einen langen Brief mit 20 Beschwerdepunkten an das zuständige Betreuungsgericht. Der Richter D antwortet: Der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen C kann nicht entsprochen werden, da der Betreuer nicht der Dienstaufsicht des Gerichts untersteht. Der Betreuer nimmt die ihm übertragenen Aufgaben selbständig wahr. Das Gericht darf und kann ihm keine Weisungen erteilen. A denkt sich, naja, ich möchte ja auch nicht, dass Weisungen erteilt werden, sondern, dass dieser Betreuer von seinen Pflichten gegenüber B entbunden wird. D weiter as Vorbringen gibt aber auch inhaltlich keinen Anlaß, die Betreuung zu beanstanden oder gar den C zu entlassen. Dabei greift D einen von den 20 Punkten auf, auf den Rest geht sie, wohl aus Zeitgründen, nicht ein. Was könnte man da weiter tun? Smiley Mac |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft was soll denn überhaupt erreicht werden, bzw. was liegt denn im argen? oft gehen angehörige von falschen vorstellungen aus, so dass tatsächlich keine berechtigte beanstandung bei der betreuung gibt, obwohl die angehörigen das meinen... falls der sohn selbst die betreuung übernehmen möchte und der betreute das auch möchte, kann der betreute einen betreuerwechsel beantragen. dem muss das gericht, sofern es keine gründe gibt die dagegensprechen (zb. familienstreitigkeiten, insolvenz o.ä.), dann statt gegeben... ehrenamtliche betreuung geht vor berufsbetreuung (bin ich mal von ausgegangen, dass es sich um eine solche handelt.). ist der sohn verfahrensbeteiligter? |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Einmal angenommen, dem B wurde im Heim die Brille geklaut. Obwohl der C informiert ist, kümmert er sich monatelang nicht. Dann geht die Freundin des B mit zum Brillenkauf, sonst hätte sich wahrscheinlich bis heute nichts getan. Die Freundin legt die Rechnung beim C vor. Die weigert er sich zunächst zu zahlen - von 300 € überweist er nur 100, obwohl der B Vermögen hat. Das kann doch wohl nicht okay sein. Der A ist nur Sohn. Wie wird der zum Verfahrensbeteiligten? Smiley Mac |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft brillenkauf ist nicht aufgabe einer rechtlichen betreuerin. ![]() wenn du dich näher mit betreuung, deren aufgaben etc. auseinandersetzen willst, ist die page sehr empfehlenswert und auch absolut umfassend: http://wiki.btprax.de/Hauptseite Zitat:
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Hm, datt ist nicht so einfach, weil der Betreute ohne Begleitung das Heim weder verlassen darf noch kann (Lähmung durch Schlaganfälle). Stellt sich die Frage, was so einer tun kann, um wieder in den Besitz einer Brille zu kommen. Mal angenommen einer hat keine Verwandten und keine Freunde und die Aussage (?) stimmt, dass der Betreuer nicht verpflichtet ist zum Brillenkauf. Hat man dann die A-karte gezogen? Smiley Mac |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Das kommt darauf an, welche Bereiche die Betreuung umfasst. |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Das kommt vielleicht daher, dass der A das nicht weiß. Das kann das Betreuungsgericht mitteilen? Smiley Mac |
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Zitat:
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ich hab ehrlich gesagt keine ahnung, wer für brillenkauf zuständig ist. ich vermute mal, je nach tarif, dass es das heim sein wird. es gibt so "rundum-sorglos-pakete", wo hilfsmittelbeschaffung in deren ressort fällt. die beschaffen ja auch medikamente und windeln und son kram... sicher ist, dass es keinesfalls betreuerinnenaufgabe ist, genausowenig wie meinetwegen unterwäschenkauf (was sicher im notfall noch dringlicher ist) oder so was. bei hilfolsen personen macht das eigentlich das heim. dazu muss es natürlich aufgefordert werden. falls es aufgefordert wurde und nicht reagiert hat, dann wäre die beteruerin in der pflicht gewesen, jedenfalls sofern aufgabenkeis: "heimverträge" wäre (wovon ich mal ausgehe). aber das ist halt alles wild spekuliert. die betreuerin ist auch der familie nicht auskunftspflichtig (jedenfalls nicht, solang der betreute lebt). mir fällt absolut kein solcher bereich ein, wo brillenkauf betreuerinnenaufgabe wäre. welcher sollte das sein..? Zitat:
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| AW: Die Betreuung ist mangelhaft Hm, darf war schon richtig gewählt. In diesem Staat kommt man zwar nicht so einfach in den Knast, dafür umso leichter in die Geschlossene. Das nennt man dann in Würde sterben. Aber zurück zum Problem: Der Betreuer zahlt nur 100 €. Die medizinisch notwendige Brille für 300 € war das absolute Billigmodell; billiger gibt es keine Gleitsicht. Der B hat das Geld, wenn er darüber verfügen könnte. Praktisch muß jetzt die Freundin den B verklagen. Oder den C? Ist das ein ganz normaler Zivilprozess? Ich sehe wenig Möglichkeiten, dass der B/C den Prozeß gewinnen kann. Wenn verloren wird, wird B zusätzlich mit den Prozeßkosten belastet. Können diese beim C eingeklagt werden? Smiley Mac |
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