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Darf ein gesetzl. Betreuer nach dem Tod nichts mehr machen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein gesetzl. Betreuer nach dem Tod nichts mehr machen? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 14:46
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Darf ein gesetzl. Betreuer nach dem Tod nichts mehr machen?

Darf ein Betreuer denn wenigsten die
- Bankkonten sperren lassen
- Mietwohnung kündigen
- andere Verträge kündigen
- die Beerdigung in Auftrag geben und diese auch zahlen lassen
etc.

Was darf oder muss der Betreuer nach dem Tod des Betreuten machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 15:18
V.I.P.
 
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AW: Darf ein gesetzl. Betreuer nach dem Tod nichts mehr machen?

Zitat:
Was darf oder muss der Betreuer nach dem Tod des Betreuten machen?
er muss:
- gericht vom tod der betreuten informieren
- erben (sofern bekannt) vom tod unterrichten
- rechnungslegung beim beteuungsgericht einreichen nach § 1890 (bei vermögenssorge, das gilt auch für "befreite" betreuerinnen)
- den erben sämtliche unterlagen rausgeben

generell endet die betreuung mit dem tod der betreuten person. dh. nach dem tod der betreuten, darf die beteuerin nix mehr machen.

etwas anderes gilt für die "notgeschäftsführung". dazu ist die betreuerin verpfichtet, wenn keine erben da sind (sonst sind nämlich die dazu verpflichtet). das betrifft fälle, wo unaufschiebbare dinge erledigt werden müssen. klassisches beispiel: wenn zb. vieh zu versorgen ist, welches verenden würde, wenn die betreuerin nicht tätig würde. oder auch bei hauseigentum die heizungen andrehen, wenn frost droht.

Zitat:
- Bankkonten sperren lassen
nein, wozu auch?

Zitat:
- Mietwohnung kündigen
in keinem fall darf die wohnung gekündigt werden. das ist nicht unaufschiebbar und immer sache der erben.

Zitat:
- andere Verträge kündigen
nein.

Zitat:
- die Beerdigung in Auftrag geben und diese auch zahlen lassen
etc.
nein.

falls keine erben sich um die bestattung kümmern, muss die ehemalige betreuerin das ordnungsamt informieren. die sind dafür zuständig. es kann zu schadenersatzansprüchen kommen, falls die betreuerin die bestattung beauftragt.

du kannst hier mal lesen. da ist das alles sehr gut beschrieben: http://wiki.btprax.de/Notgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung
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betreuer, betreute, betreuung, tod

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