Dies ist eine Diskussion zu Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen Der Gatte könnte aber doch als Miteigentümer bzw. als Betreuer zu Lebzeiten den gemeinsamen Grundbesitz irgendjemand verkaufen, die geliebteren Erbkinder "heimlich" am Erlös beteiligen und später wär für den bösen Sohn keine Erbmasse mehr da! Oder der Gatte verkauft das Grundstück an die lieberen Kinder, die den Eltern lebenslangen Nießbrauch grundbuchlich zusichern. Bloß den Kindern schenken darf er's wohl nicht, sonst hätte der böse Sohn wieder einen Einklaggrund. Oder ist in diesem fiktiven Beispiel ein Denkfehler, hab ich was vergessen? |
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| AW: Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen Zum Teil: §§1821,1822,1908i BGB. Das Familiengericht wird jedem der geplanten Schritte zustimmen müssen, da jeder Schritt das Vermögen der Ehefrau tangiert. Es ist davon auszugehen, dass man das Grundstück zu einem angemessenen Preis verkaufen darf, aber man wird die Kohle der Ehefrau wiederum nur mit gerichtlichem Einverständnis verschenken dürfen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen Zitat:
Eine Schenkung an die braven Kinder müsste wohl an § 1908 i II BGB scheitern. Außerdem würden selbst bei einer Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche zugunsten des Sohnes entstehen. Und der Verkauf an die Kinder scheitert wohl an §§ 1795, 1908 i BGB. |
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| AW: Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen der verkauf eines grundstücks dürfte sowieso an der zustimmung des gerichts scheitern, es sei denn, das geld würde für pflege oder lebensunterhalt oder was konkretes benötigt. grundstücke gelten als so ziemlich die sicherste kapitalanlage überhaupt und gerichte sind da schwer drauf bedacht, dass die betreuten ihre kohle sicher angelegt haben. rein als vermögensumschichtung, wird sich kein gericht auf den verkauf von grundstücken einlassen. |
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| berliner testament, betreuergatte, erbausschluß, geschäftsunfähigkeit, testierunfähigkeit |
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