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Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen

Dies ist eine Diskussion zu Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 28.07.2011, 04:15
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Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen

Angenommen: Ein gemeinsam zugewinnendes Ehepaar steht gemeinsam im Grundbuch und verfasst ein notariell aufbewahrtes "Berliner" Testament. Die Ehegattin erleidet einen Schlaganfall, sitzt danach ab untere Körperhälfte gelähmt und mit zerstörtem Sprachzentrum nur noch im Rollstuhl im eigenen Haus und wird vom Gatten(78J!) gepflegt und offiziell vollumfänglich betreut, da sie nicht mehr geschäftsfähig (auch nicht mehr testierfähig). Jeweils mit in die Ehe gebrachte Kinder sind Schlußerben, einer beklaut zum wiederholten male aus der nur ihm zugänglichen Kassette die Eltern. Nun bricht der Gatte mit ihm und möchte ihm möglichst keinen Erbteil zukommen lassen. Das einmal verfasste Berliner Testament läßt sich wegen Testierunfähigkeit der Gattin kaum noch verändern, der "böse" Sohn könnte sogar nach Tod des Erstversterbenden einen Pflichtteil einfordern.
Der Gatte könnte aber doch als Miteigentümer bzw. als Betreuer zu Lebzeiten den gemeinsamen Grundbesitz irgendjemand verkaufen, die geliebteren Erbkinder "heimlich" am Erlös beteiligen und später wär für den bösen Sohn keine Erbmasse mehr da! Oder der Gatte verkauft das Grundstück an die lieberen Kinder, die den Eltern lebenslangen Nießbrauch grundbuchlich zusichern. Bloß den Kindern schenken darf er's wohl nicht, sonst hätte der böse Sohn wieder einen Einklaggrund.
Oder ist in diesem fiktiven Beispiel ein Denkfehler, hab ich was vergessen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 14:29
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AW: Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen

Zitat:
Zitat von wroga Beitrag anzeigen
Oder ist in diesem fiktiven Beispiel ein Denkfehler, hab ich was vergessen?
Zum Teil: §§1821,1822,1908i BGB. Das Familiengericht wird jedem der geplanten Schritte zustimmen müssen, da jeder Schritt das Vermögen der Ehefrau tangiert. Es ist davon auszugehen, dass man das Grundstück zu einem angemessenen Preis verkaufen darf, aber man wird die Kohle der Ehefrau wiederum nur mit gerichtlichem Einverständnis verschenken dürfen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 18:59
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AW: Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das Familiengericht wird jedem der geplanten Schritte zustimmen müssen, da jeder Schritt das Vermögen der Ehefrau tangiert.
Es ist das Betreuungsgericht, aber das macht in der Sache keinen Unterschied.
Eine Schenkung an die braven Kinder müsste wohl an § 1908 i II BGB scheitern.
Außerdem würden selbst bei einer Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche zugunsten des Sohnes entstehen.

Und der Verkauf an die Kinder scheitert wohl an §§ 1795, 1908 i BGB.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 23:02
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AW: Darf Ehegatte als Betreuer seiner Frau gemeinsames Eigentum verkaufen

der verkauf eines grundstücks dürfte sowieso an der zustimmung des gerichts scheitern, es sei denn, das geld würde für pflege oder lebensunterhalt oder was konkretes benötigt. grundstücke gelten als so ziemlich die sicherste kapitalanlage überhaupt und gerichte sind da schwer drauf bedacht, dass die betreuten ihre kohle sicher angelegt haben.

rein als vermögensumschichtung, wird sich kein gericht auf den verkauf von grundstücken einlassen.
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berliner testament, betreuergatte, erbausschluß, geschäftsunfähigkeit, testierunfähigkeit

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