Dies ist eine Diskussion zu Chaos am 102. Geburtstag innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Chaos am 102. Geburtstag Und weiter angenommen, B erhält eine Generalvollmacht und erlebt folgende, fiktive Geschichte: B findet ein Heim mit 70 Zimmern welches an dem Tag eröffnet werden soll an dem Opa aus dem Krankenhaus entlassen wird. Passt also genau. Im Zeitraum von sieben Tagen trifft sich B fünfmal mit der Heimleitung und bahnt den Heimvertrag (nach dem WBVG) an. Alles Schriftliche fehlt. Der Vertrag selbst sowie die 'konkreten vor vertraglichen Regelungen' die dem Vertrag zu Grunde liegen sollen können nicht vorgelegt werden. B unterschreibt also nichts. Strittig ist ein Zuschlag für fünf größere Räume. Über 50 Zimmer sind < 22qm und kosten ca. 350,00€ im Monat. Ohne Zuschlag Für Räume >23qm sollen 150,00€ bezahlt werden. Opa hat ein zuschlagspflichtiges Zimmer. B möchte wissen weshalb für gut 3qm mehr als 42% zu zahlen sein sollen. Eine Antwort bekommt er nicht. Am Aufnahmetag stellt sich heraus das Opa in mehr als 40 Seiten Text durch seine Unterschrift eingewilligt hat. B widerruft erfolgreich. Jetzt bekommt er den Vertrag vorgelegt und soll unterschreiben. Opa ist längst eingezogen In dem Werk ist nun von einem Komfortzimmer mit einem Komfortzuschlag von 150,00€ monatlich die Rede. Da die Ausstattung aller Räume gleich ist will B nicht einwilligen. B möchte aber bald zu einem Vertrag kommen. Was würdest Du ihm raten? Über Antworten freut sich karlito |
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| AW: Chaos am 102. Geburtstag das ist eher "bürgerliches recht". in gar keinem fall betreuungsrecht. du hast hier so gut wie keine chance auf eine vernünftige antwort. |
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