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Bitte Hilfe!

Dies ist eine Diskussion zu Bitte Hilfe! innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 01.01.2012, 14:58
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Bitte Hilfe!

Eine Oma ist jetzt 90 Jahre und bewohnt einen Bauernhof. Es gibt 2 Kinder - Tochter und Sohn. Tochter der Tochter bewohnt mit Mann die 2. Wohnung in Omas Haus.

Sohn der Oma will mit Gewalt, daß Oma ins Heim geht und der Hof verkauft wird. Oma will bleiben.

Jetzt war Sohn der Oma beim Notar und will Oma entmündigen lassen.
Oma will, dass die Tochter alle Vollmachten und die Betreuung übernimmt.

Was ist zu tun?? Generalvollmacht?

Geändert von marcusdani (01.01.2012 um 15:27 Uhr).
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Alt 01.01.2012, 16:19
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AW: Bitte Hilfe!

Ob hier eine Generalvollmacht oder eine Betreuung einzurichten wäre, kommt darauf an, inwieweit die Oma noch "geistig" fit ist! Nur dann kann sie noch jemanden bevollmächtigen.

Sie kann allerdings auch gegenüber dem Gericht (wenn es denn zu einem Betreuungsverfahren kommt) äußern, wen sie sich als Betreuer wünscht und wenn dann auch noch dei Tochter die Bereitschaft äußert, das zu machen, wird das in der Regel auch berücksichtigt
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 23:01
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AW: Bitte Hilfe!

Zitat:
Jetzt war Sohn der Oma beim Notar und will Oma entmündigen lassen.
ich nehme an, die fiktive geschichte spielt in baden württemberg? sonst würde ich den zusammenhang mit dem notar nicht verstehen.

es ist so, dass nur unter ganz bestimmten voraussetzungen überhaupt eine betreuung (entmündigung gibt es nicht mehr) eingerichtet werden darf. eine voraussetzung ist eine psychische erkrankung aufgrund derer oma "keinen freien willen" mehr bilden kann. bei alten leuten ist das meistens eine art demenz. und selbst bei einer leichten demenz darf gegen den willen der oma keine betreuung eingerichtet werden.

dh. solange oma einigermaßen klar im kopfe ist, bekommt sie keine betreuung, wenn sie das nicht möchte.

und selbst wenn sie eine betreuung bekommen sollte, so darf sie nicht gegen ihren willen in ein heim "gesteckt" werden. es sei denn, sie würde sich ansonsten erheblich gefährden. und dazu reicht es nicht, dass sie etwas vergesslich geworden ist, und möglicherweise mal vergessen könnte, dass der herd an ist oder ähnlich.

um sie gegen ihren willen in ein heim zu bringen, müsste sie tatsächlich zb. zu verhungern drohen oder in verwirrung mit streichhölzern zündeln oder etwas ähnlich gravierendes.

Zitat:
Oma will, dass die Tochter alle Vollmachten und die Betreuung übernimmt.
man muss erst einmal zwischen vollmacht und betreuung unterscheiden.

sollte omi geistig noch fit sein, kann sie vollmacht erteilen, wem sie möchte. falls entsprechende vollmachten vorliegen, wird keine betreuung mehr eingerichtet, da dann ja sowieso "für oma gesorgt ist".

Zitat:
Was ist zu tun?? Generalvollmacht?
erst mal ruhe bewahren und tee trinken und überlegen, wie eigentlich der geistige zustand der omi ist und was genau die omi wünscht.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 08:46
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AW: Bitte Hilfe!

Wir sind in Brandenburg,

Der Sohn hat Angst, daß die Oma Ihre Tochter ins Grundbuch eintragen läßt. Beim Grundbuchamt bekam er keine Auskunft, bei seiner RAin / Notarin bekam er sogar einen Grundbuchauszug per PC - Ausdruck ( darf die Notarin das eigentlich ohne Erlaubnis des Eigentümers? ).

Die Tochter hat bereits sämtliche Vollmachten bei den BAnken und ist auf den Konten eingetragen. Die Oma ist bißchen vergesslich ( was gabs heut zum Mittagessen und so, alle wichtigen Dinge weiß sie aber, und kann sich die Kohlen zum heizen nicht allein rein tragen ( im Alter von 90 Jahren wohl akzeptabel ), sonst ist sie fit.

Sie möchte der Tochter notarielle Generalvollmacht erteilen, hat aber Angst, daß der Sohn mit Anwalt dagegen vorgeht. Hat er eine Möglichkeit dazu?
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Alt 02.01.2012, 08:58
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AW: Bitte Hilfe!

Zitat:
Zitat von marcusdani Beitrag anzeigen
Der Sohn hat Angst, daß die Oma Ihre Tochter ins Grundbuch eintragen läßt.
Das darf die Oma. Sie darf ihr Haus auch abbrennen oder verschenken, wenn ihr danach beliebt.

Zitat:
....bei seiner RAin / Notarin bekam er sogar einen Grundbuchauszug per PC - Ausdruck ( darf die Notarin das eigentlich ohne Erlaubnis des Eigentümers? ).
Ja, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Zitat:
Die Tochter hat bereits sämtliche Vollmachten bei den BAnken und ist auf den Konten eingetragen.
Na also, dann hat im Wettstreit der Erben die Tochter gewonnen!

Zitat:
Sie möchte der Tochter notarielle Generalvollmacht erteilen, hat aber Angst, daß der Sohn mit Anwalt dagegen vorgeht. Hat er eine Möglichkeit dazu?
Hat er, aber wenig Chancen, solange sie noch entscheidungsfähig ist.

Die Tochter sollte schonmal sparen, weil die Oma wohl kaum 10 Jahre lang leben wird. Dann wird der Sohn seinen Pflichtteil in bar verlangen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 02.01.2012, 09:38
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AW: Bitte Hilfe!

Es geht ja nicht darum, daß der Sohn enterbt werden soll.

Die Bankvollmachten hat die Tochter schon seit vielen Jahren.

Kann der Sohn gegen die Generalvollmacht vorgehen, indem er sagt, wie vergeßlich die Oma ist? Kann er sich dann als Betreuer einsetzen lassen?

Was ist denn ein "berechtigtes Interesse"? Die Angst, daß ihm "sein" Hausteil verloren geht?? Das gehört ihm ja noch gar nicht, also kann das ja kein "berechtigtes Interesse" sein.
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Alt 02.01.2012, 09:56
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AW: Bitte Hilfe!

Zitat:
Zitat von marcusdani Beitrag anzeigen
Kann der Sohn gegen die Generalvollmacht vorgehen, indem er sagt, wie vergeßlich die Oma ist? Kann er sich dann als Betreuer einsetzen lassen?
Du, das haben wir Dir jetzt schon im Thread erklärt, Du ignorierst es (bist Du die Omi? ):

jeder Mensch kann für jeden anderen Menschen eine Betreuung beantragen. Weil das natürlich ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit ist, benötigt es dazu gravierender Hinweise auf Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit.

Der Sohn kann also gerne zig Anträge stellen, er wird aber damit nur dann durchkommen, wenn die Omi tatsächlich verwirrt ist und das auch ein Psychiater bestätigt.

Zitat:
Was ist denn ein "berechtigtes Interesse"?
Na hier, dass seine Mutter verwirrt ist und sich die Schwester geschickt des Eigentums bemächtigen will.
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Alt 02.01.2012, 12:59
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AW: Bitte Hilfe!

Zitat:
Zitat von marcusdani
Kann der Sohn gegen die Generalvollmacht vorgehen, indem er sagt, wie vergeßlich die Oma ist? Kann er sich dann als Betreuer einsetzen lassen?
normale altersbedingte vergesslichkeit ist grundsätzlich nie ein betreuungsgrund!

wenn man solche befürchtungen hat, ist es sinnvoll, die omi geht zu ihrer langjährigen hausärztin und lässt sich von der bescheinigen, dass sie "völlig kar im kopfe" ist. falls dann jemand irgendwann mal irgendwas anfechten will, hat er keine chance. noch wasserdichter geht es nicht.

wenn omi das haus überschreiben möchte, muss das sowieso notariell beurkundet werden. da muss die omi bei der notrain erscheinen und diese muss dann auch feststellen, dass oma entscheidungsfähig ist (was manchmal ein problem darstellt, weil natarinnen natürlich keine medizinische ausbildung haben). nicht desto torz ist es so gut wie immer völlig aussichtslos notariell beurkundete verträge anzufechten.

mir ist nicht ganz klar, was mit "generalvollmacht" gemeint sein soll. bevor man da entscheidungen trifft, ist ganz gut sich mit dem themen "betreuung - betreuungsverfügung - vorsorgevollmacht - patientinnenverfügung" auseinander zu setzen. kann man fürs erste mal bei wikipedia bisschen lesen.
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Alt 02.01.2012, 13:12
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AW: Bitte Hilfe!

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wenn man solche befürchtungen hat, ist es sinnvoll, die omi geht zu ihrer langjährigen hausärztin und lässt sich von der bescheinigen, dass sie "völlig kar im kopfe" ist. falls dann jemand irgendwann mal irgendwas anfechten will, hat er keine chance.
Stimmt nicht, weil der Ober den Unter sticht. Sagt ein Gutachter, der Psychiater ist, etwas anderes, wird der Hausarzt untergebuttert. Außerdem gilt so ein "Attest" auch nicht ewig, gerade bei einer 90-Jährigen, die schnell mal ein Schlägelchen abkriegt.

Zitat:
wenn omi das haus überschreiben möchte, muss das sowieso notariell beurkundet werden. da muss die omi bei der notrain erscheinen und diese muss dann auch feststellen, dass oma entscheidungsfähig ist (was manchmal ein problem darstellt, weil natarinnen natürlich keine medizinische ausbildung haben). nicht desto torz ist es so gut wie immer völlig aussichtslos notariell beurkundete verträge anzufechten.
Stimmt so gut wie immer

Zitat:
mir ist nicht ganz klar, was mit "generalvollmacht" gemeint sein soll.
Gerade der Begriff ist auch schwammig, die Oma sollte genau definieren, was die Tochter tun darf, und auch einen Zeitraum festlegen (beispielsweise 1 Jahr). Macht immer einen besseren Eindruck, auch auf den Sohn.

Übrigens sollte die Oma auch mal mit dem Sohn reden (ohne die Tochter), vielleicht klärt sich vieles auf.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:46
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AW: Bitte Hilfe!

Zitat:
Zitat von humungus
Stimmt nicht, weil der Ober den Unter sticht. Sagt ein Gutachter, der Psychiater ist, etwas anderes, wird der Hausarzt untergebuttert.
ja, hast natürlich recht. blos wenn die oma, wie hier im sachverhalt, klar im kopf ist, dann würdest du doch gar keinen psychiater finden, der was anderen feststellt, zumal er doch die omi nicht einmal zu gesicht kriegt, wenn die nicht mag.

da kann ja nicht ein sohn kommen und omi zu ner untersuchung zerren.


Zitat:
Außerdem gilt so ein "Attest" auch nicht ewig, gerade bei einer 90-Jährigen, die schnell mal ein Schlägelchen abkriegt.
ja, stimmt natürlich. wer also fortgeschrittenen alters is, solle vor jeder wichtigen entscheidung zur ärztin um sich geistiges wohlbefinden bescheinigen zu lassen. [/scherz off]


bei dem ganzen vergessen wir, dass die oma eigentlich gar nichts beweisen muss, sondern, falls der sohn irgendwas zu monieren hat, muss er beweisen, dass omi halt zum zeitpunkt der verttragsschluss oder vollmachtgebung nicht mehr geschäftsfähig war. das ist schon in fällen wo die oma tatsächlich dement war, fast aussichtslos.
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