Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

Dies ist eine Diskussion zu Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut! innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2010, 22:48
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Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

*
Betreuungsmafia beutet Betreute systematisch aus - Gerichte schauen dabei zu.
Eine betreute Frau wurde von einem gerichtlich bestellten Berufsbetreuer/Diplom-Rechtspfleger FH im großen Stil betrogen. Nebenbei bemerkt ist dieser Betreuer aufgrund von Fakten mit ziemlich großer Sicherheit vorbestraft, er wanderte in jungen Jahren, zur Zeit des kalten Krieges, für 20 Jahre in die DDR aus, um wohl eine über ihn verhängte Haftstrafe nicht absitzen zu müssen. (gewisse Haftstrafen verjähren nach 20 Jahren)

Betreuer lebt wie Millionär
Er fährt dicke Autos, spielt Golf, ist mehrmals im Jahr auf seiner Luxusyacht unterwegs (wie einträglich doch Betreuungen sind?), fährt betrunken Auto, musste mindestens schon einmal seinen Führerschein für einige Zeit abliefern (als Betreuer!?), verfügt über ein pralles Punktekonto in der Verkehrssünderkartei, und mit seiner "schaffe schaffe Häusle baua"-Mentalität und Bauernschläue soll dieser Altplayboy schon etliche Wohnhäuser zu seinem Eigentum gemacht haben, u. a. auch eine stattliche Villa mit Seegrundstück.

Betreuer mit guten Beziehungen zu Betreuungsgerichten haben sehr viel Macht!

Kaum zu glauben, aber Gericht setzt kriminelle Betreuer ein
Sicher geht der betr. Betreuer bei allen Betreuten genauso vor wie er bei der gut situierten 86jährigen Betreuten vorging, deren Bankkonto er laufend abräumte, sich an ihrem Anwesen bediente, zur Verschleierung seiner Betrügereien dubiose Bankkonten in abgelegenen, kleinen Dörfern eröffnete - zwecks Kettenverschleierung - u. v. m. (Die Aufzählung aller Unzulänglichkeiten und Verfehlungen dieses Betreuers umfassen im ungekürzten Schriftsatz 23 Seiten)

Jemand der so viel Dreck am Stecken hat und laufend gegen Gesetze verstößt und deshalb als Betreuer völlig ungeeignet ist, so jemand wird im Rechtsstaat Deutschland von einem Betreuungsgericht damit beauftragt, die Bankkonten und das Sachvermögen von alten, zum großen Teil dementen Personen zu verwalten - da sind Betrügereien bereits vorprogrammiert. Da der Sohn der Betreuten in den Machenschaften des Betreuers wohl zu viel nachbohrte und sich zu sehr für dessen Betreuungsgepflogenheiten interessierte, was dem Betreuer sicher sehr unangenehm war, legte Letzterer die Betreuung der Mutter nieder.

Dann bestellte das Betreuungsgericht eine Berufsbetreuerin/Rechtsanwältin, die bezgl. krimineller und rigoroser Vorgehensweisen ihren Vorgänger noch weit in den Schatten stellt. Das Betreuungsgericht weiß über die Machenschaften der beiden Betreuer bestens Bescheid (alleine schon über die ausführlichen Schreiben des Sohnes und dessen Anwälte), lässt aber alles laufen und greift nicht ein. Das Gericht beantwortet weder die Schreiben des Sohnes, noch die seiner Anwälte. (was sollte ein Betreuungsgericht auch schon schreiben, wenn es Kriminelle unterstützt?)

Zwangsmandatierung eines kriminellen Rechtsanwaltes
Wie seit geraumer Zeit bekannt ist, ist hier eine Betreuungsmafia am Werk, welche Betreute reihenweise um ihr Hab und Gut bringt. Dieser Mafia gehört auch der Rechtsanwalt an, welcher der Betreuten vom Betreuer gegen ihrem Willen zwangsweise aufgedrückt wurde, denn der Betreuer und der Rechtsanwalt sind miteinander befreundet und arbeiten zusammen. Der Rechtsanwalt ist von der übelsten Sorte. Er zettelt gegen den Sohn einen unnützen und sinnlosen Prozess nach dem anderen an - inzwischen sind es schon neun an der Zahl. Bisher zahlte der Sohn schon ein Vermögen für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.

Methodische Vorgehensweise
Alle Prozesse erfolgen angeblich im Namen der vermeintlichen Klägerin, der Mutter. In den Schriftsätzen steht dann immer: "Die Klägerin erhebt Anspruch - fordert - drängt darauf - bezweifelt - lehnt ab - usw. Diese Formulierungen stammen in Wahrheit aber nicht von der dementen Mutter, sondern alle aus der Feder ihres Anwaltes und entsprechen nur dessen privaten Interessen, bei denen es ausschließlich um Geld geht. Die Mutter hat aufgrund ihrer Demenz von all den Prozessen gegen ihrem Sohn, sowie von dem ihr zwangsverordneten Rechtsanwalt usw. nicht die geringste Ahnung. Sie weiß nicht einmal, dass sie betreut wird. Sie hat ihren Sohn sehr gerne, und jedes Mal wenn er sie im Pflegeheim besucht, fängt sie vor Freude an zu weinen, weiß aber nichts davon, dass in Ihrem Namen laufend böse und kostspielige Prozesse gegen ihrem Sohn geführt werden.

Dass der Sohn mit zahlreichen Prozessen überzogen wird, hat zwei Gründe: Zum einen spülen die zahlreichen Prozesse dem Anwalt satte Einnahmen in die Tasche, und zum anderen werden damit Unkosten produziert, um die Betreute zu verschulden, damit dann ihr Anwesen versteigert werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Methode von den Gierhälsen bei allen Betreuten angewandt wird, und zwar mit Erfolg.

Der nachgewiesenermaßen kriminelle Anwalt der betreuten ging sogar so weit, dass er dem Anwalt des Sohnes das schäbige und kriminelle Angebot machte, bezgl. der Betreuten Prozesskosten zu generieren, wie der Sohn von seinem Anwalt erfuhr. Auf die Frage des Sohnes, was "Prozesskosten generieren" genau bedeute, sagte sein Anwalt, das heißt: Prozesse absichtlich in die Länge zu ziehen, nicht sterben zu lassen, Stufenklagen zu führen usw., um damit die Gebühren hochzuschrauben. (Das ist Parteiverrat in höchstem Maße!) Dieser dubiose Anwalt hat hervorragende Beziehungen zum Landgericht und setzt dort spielend leicht alles durch was er gerne möchte, insbesondere mit Hilfe einer jüngeren Richterin, um die er ziemlich herum schleimt und die er sehr hofiert.

Zweifelhafte Richter und fragwürdiger LG-Präsident
Die Personen der organisierten Kriminalität, sprich: Betreuungsmafia, werden aufgrund von Indizien mindestens von drei Richtern laufend unterstützt. Dies teilte der Sohn u. a. auch unverhohlen dem Präsidenten des zust. Landgerichtes mit, mit Angabe von Beweisen, Zeugen etc. Aber wie zu erwarten war, wies der Präsident die Dienstaufsichtsbeschwerde zurück, stellte sich schützend vor die betreffenden Richter und berief sich auf deren richterliche Unabhängigkeit. (Motto: Mir mach'n wos mir woin, wei' mir san mir!)

Klüngelei unter Gerichten
Eine Klüngelei zwischen Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft ist in der betr. Betreuungssache unübersehbar. Diese halten alle zusammen, helfen einander mit Gefälligkeiten, vertuschen, blocken ab, ignorieren, verdecken usw. Warum sollten sie das tun? Ganz einfach: Würde sich herausstellen, dass das Betreuungsgericht mit kriminellen Betreuern zusammenarbeitet (in einem Fall schon seit 25 Jahren), dann wäre das für dieses Gericht ein riesiger Imageschaden und würde auf die gesamte deutsche Justiz ein schlechtes Licht werfen. Außerdem wäre damit zu rechnen, dass es zu einem riesigen Skandal käme und zu einem Ansturm wütender Betreuungsopfer auf das Betreuungsgericht.

Paragraphen an die sich keiner hält, auch Gerichte nicht
Der Rechtspfleger eines großen Gerichtes sagte dem Sohn, solche Fälle seien ihm nicht neu: Da wird von Betreuungsgerichten absichtlich auf Zeitverzögerung gemacht, bis die Betreute verstirbt. Lt. Betreuungsrecht haben die Angehörigen dann zwar Anspruch auf Einsicht in die Betreuungsakte und die Rechnungslegungen, dieser Paragraph steht aber nur auf dem Papier. In der Praxis sind die Rechnungslegungen mit Abrechnungsunterlagen, wie: Kontoauszüge, Rechnungen, Belege etc., welche die Betreuer immer bei sich zu Hause aufbewahren, nach dem Versterben der Betreuten häufig nicht mehr auffindbar, von den "Termiten" aufgefressen worden etc., wie der erfahrende Rechtspfleger ironisch-schmunzelnd erwähnte.

Wie Betreuungsrichter Straftäter schützen
Die Betreuungsgerichte wollen Unterlagen meist partout nicht herausrücken, weil dann Dinge bekannt werden würden, die nicht bekannt werden sollen. So bekam z. B. die Frau des Sohnes (sie ist Alleinerbin ihrer Tante), nach dem Versterben ihrer Tante auf ihr Verlangen die Rechnungslegung vom Gericht nicht ausgehändigt. Der Betreuungsrichter rechtfertigte die Verweigerung damit, dass die Aushändigung der Rechnungslegung an die Erben "nicht üblich" sei. Diese infame Lüge des Betreuungsrichters diente wohl nur als Schutzbehauptung.

Die Tante hatte ihren gesamten Schmuck, der recht wertvoll war, ihrer Betreuerin zur Aufbewahrung anvertraut. Nach dem Tode der Tante war der Schmuck verschwunden. Als meine Frau die Betreuerin danach fragte, bekam sie zur Antwort, die Tante habe den Schmuck verschenkt. (eine Standard-Rechtfertigung, die man immer und überall leicht behaupten kann - wie praktisch!)

Vermögensmehrungen finden in der Regel nur bei Betreuern statt
Der Sohn hat in der Vergangenheit sehr viel über kriminelle Betreuer erfahren und ist sich deshalb sicher, dass ein Großteil der Betreuer regelmäßig veruntreut. Wie allgemein bekannt ist, sind sehr viele Betreuer weniger am Wohle der Betreuten interessiert als an ihrem eigenen Wohl.

Lt. Betreuungsrecht haben Betreuer dafür zu sorgen, dass sich das Vermögen der Betreuten vermehrt. Dieser Paragraph ist eine Lachnummer schlechthin, denn es dürfte kaum einen Fall geben, in dem es in einer Betreuung schon einmal zu einer Vermögensmehrung zugunsten der Betreuten kam. Normalerweise vermehren sich immer nur die Vermögen der Betreuer. Betreuer können ja völlig unkontrolliert und unbehelligt jederzeit in die Kasse der Betreuten greifen, und dieser Versuchung kann kaum ein Betreuer widerstehen.

Rechnungslegung - nur Blendwerk!
Die alte Mär, Veruntreuungen seien aufgrund der Rechnungslegungen nicht möglich, ist eine reine Farce, die von Gerichten gerne vorgeschoben wird, um die Betreuten und deren Angehörige zu beruhigen. Wie ein Richter einer Fernsehsendung, "Wenn der Helfer zum Feind wird" in einem Interview einmal sagte, werden Rechnungslegungen nur rein rechnerisch geprüft. Aber wie viel Geld wo hin transferiert wurde, das interessiere kein Betreuungsgericht. Dies nachzuprüfen wäre vom personellen Aufwand her gar nicht machbar, so der Richter eines großen deutschen Gerichtes. Im konkreten Fall hatte der kriminelle Betreuer einmal sogar 90.000,00 € über den Umweg einer fiktiven Person auf sein eigenes Konto überwiesen, ohne dass das Betreuungsgericht davon etwas bemerkt haben wollte.

Betreuungen sind Selbstbedienungsläden!
Der Steuerberater des Sohnes, der auch als gerichtl. bestellter Betreuer tätig ist und sich deshalb im Betreuungs-Metier gut auskennt und dem Sohn gegenüber mal aus dem Nähkästchen plauderte, sagte: Betreuungen sind reine Selbstbedienungsläden!

Die Kriegsgenerationen bauten Deutschland auf - heute wird ihnen alles genommen
Die Generationen, die nach dem Krieg Deutschland aufbauten, die hart arbeiteten, sich alles vom Mund absparten und es damit zu Vermögen brachten, genau diese Generationen werden heute überwiegend betreut. Da bei ihnen oft viel zu holen ist, boomt die Betreuungsbranche wie nie zuvor und es ist hier ein ziemlicher Wildwuchs entstanden. Vielen Betreuungsgerichten, wenn nicht sogar den meisten, ist es offenbar völlig egal, was mit dem Geld und Vermögen der alten Leute geschieht, Hauptsache sie werden betreut.
Seltsamer Weise stellen sich die Gerichte in Streitfällen immer auf die Seite der Betreuer und gegen die Angehörigen, helfen also den häufig kriminellen, fremden Eindringlingen und stellen sich gegen die Kinder der Betreuten. Kein Wunder, dass alleine dadurch schon viel Misstrauen geschürt wird und das Ansehen der Gerichte darunter gewaltig leidet.

Die Staatsanwaltschaft glänzte durch Desinteresse
Der Sohn der Betreuten hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Betreuer, dem Rechtsanwalt, der Betreuerin und einem Betreuungsrichter gestellt. Der zust. Staatsanwalt wies jedoch die Klage gegen den Betreuer ab, mit der lapidaren Bemerkung, lt. Mitteilung des Betreuungsgerichtes gäbe es in der Betreuung keinen Anlass für Beanstandungen. Der Sohn fragte sich, welche Auskunft der Staatsanwalt vom Betreuungsgericht eigentlich erwartet hatte?

Die Anzeige des Sohnes gegen den Richter, die Betreuerin und dem Anwalt, wegen Amtswillkür, Parteilichkeit, Veruntreuung, Betrug und Parteiverrat, ließ der Staatsanwalt kurzerhand unter den Tisch fallen. Bezgl. der Anzeigen dieser Personen machte er keine Klageabweisung, ja reagierte darauf einfach nicht. Genauso wie er sich für den Diebstahl eines Fernsehers der Betreuten kein bisschen interessierte, welchen der Betreuer begangen hatte. Der Staatsanwalt gab sich arrogant, überheblich und selbstherrlich. (Ebenfalls nach dem Motto: Mir mach'n wos mir woin, wei' mir san mir!)

Gebt nicht auf!
Allen Betreuten oder deren Angehörigen, die ebenfalls Opfer von kriminellen Betreuern und zweifelhaften Betreuungsgerichten wurden, möchte der Sohn der Betreuten empfehlen: Hört nicht auf zu kämpfen und macht Eure Sache immer wieder publik!

Ein bekannter Anwalt, aus einer Großstadt, sagte dem Sohn kürzlich, die Kriminalität unter Betreuern, Staatsdienern, ja sogar unter Notaren, nehme immer mehr zu, und die Politiker hätten längst erkannt, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt. Je mehr von den Machenschaften dieser Personen publik wird, desto eher wird die Politik einschreiten und dafür sorgen, dass kriminelle Personen aus dem Betreuungsbereich sich über Betreuungen nicht mehr nach Herzenslust bereichern können.

Mit freundlichen Grüßen
Cai02
*

Wer in Betreuungen schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat, kann mir gerne seine Meinung mitteilen, auch über eine "Private Nachricht". Bei irgendwelchen Fragen von Betreuten oder Angehörigen bin ich gerne zu einem Schriftwechsel bereit.
.

Geändert von Cai02 (04.10.2010 um 10:32 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 17:25
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AW: Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

Ich habe in meinem obigen Beitrag ganz vergessen zu erwähnen, dass die Betreute von ihrem vorherigen Betreuer, sowie der aktuellen Betreuerin/Rechtsanwältin, und von ihrem Rechtsanwalt bisher um mehr als 200.000 € betrogen wurde.

Etwas Neues!
Die Betreuerin hat sich mit dem Rechtsanwalt inzwischen zerstritten. (wahrscheinlich ging es um einen Beutestreit) Sie vertritt die Betreute nun selbst anwaltlich. Dies praktiziert sie genau so, wie es ihr der vorherige Anwalt vorgemacht hat: sie generiert Prozesskosten, indem sie nutzlose Prozesse führt, im Namen der vermeintlichen, dementen Klägerin, die von nichts eine Ahnung hat und nichts mitbekommt - was für die Betreuerin sehr praktisch ist.

Wohnhaus versilbern.
Die Betreute lebt seit einiger Zeit im Pflegeheim. Ihre monatlichen Einnahmen von über 2.000,00 € netto verschwanden all die Jahre in dunkle Kanäle. Zum Leidwesen der Betreuerin sind die Einnahmen nun aber an das Pflegeheim abzuführen, d. h. die Betreuerin erhält jetzt nur noch die regulären Betreuungskosten, die ihr natürlich viel zu wenig sind. Sie ist sehr profitorientiert und geschäftig, und will nun das z. Zt. leer stehende Wohnhaus, eine ehemals stolze Villa aus den 60ern, mit 1.500 m2 Grund, die je zur Hälfte der Betreuten und deren Sohn gehört, vermieten, damit es zusätzliche Einnahmen gibt, die sie abgreifen kann.

Da der vorherige Betreuer und dessen Freund, der Anwalt der Betreuten, vor hatten, das Anwesen zu versteigern, machte der Sohn, so schwer es ihm auch viel, an seinem Elternhaus nicht mehr das Geringste und ließ es vergammeln, um es vor dem Zugriff der beiden Gierhälse zu sichern. Denn ein heruntergekommenes Anwesen ist nicht so leicht zu verkaufen wie ein top gepflegtes. Das Haus hat keinen Kanalanschluss, die alte Ölheizung ist nicht mehr zulässig, das Dach muss neu gedeckt werden u. v. m. Die Sanierungskosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 120.000 €. Das Haus und Grundstück sind unzeitgemäß groß und unwirtschaftlich, und deshalb ist es zum Bewohnen nicht mehr attraktiv. Wenn die Betreute gestorben ist und das Anwesen dem Sohn (Alleinerbe) gehört, womit in den nächsten Jahren zu rechnen ist (die Betreute ist bereits 88 Jahre alt), möchte dieser das Haus abreißen lassen.

Dennoch will die Betreuerin im Namen der "unwissenden" Betreuten nun 120.000 € Schulden aufnehmen und das Haus sanieren lassen, nur um es noch ein paar Jährchen zu vermieten, der Einnahmen wegen, die ihr schon winken. Sollte die Betreute jedoch kurz nach der Fertigstellung versterben, so erlischt auch das Nießbrauchrecht und die 120.000 € wurden in den Sand gesetzt, was die Betreuerin jedoch nicht weiter kümmert. Ganz im Gegenteil, wenn die Schulden hoch genug sind, kann sie das Anwesen, solange die Betreute noch lebt, evtl. auch versteigern und damit ihren Reibach machen. Vom Betreuungsgericht wird sie dabei hilfreich unterstützt, in dem ihr dieses alle Hindernisse aus dem Weg räumt. Die Betreuerin hatte schon einmal versucht das Anwesen zu veräußern. Hierbei ging sie knallhart vor: Damit sie das Haus ungestört Interessenten zeigen konnte, schob sie die Betreute für zwei Wochen ab, zunächst ins Krankenhaus, wegen einer vorgetäuschten Lungenentzündung, dann zur angeblichen Erholung in ein Kurzzeitpflegeheim, wo sie behauptete, die Betreute sei vorher aufgrund eines Beckenbruchs im Krankenhaus operiert worden.

Mit dem Porsche vorm Altersheim
Personen, die vom Betreuungswesen keine, oder nur wenig Ahnung haben, mögen das von mir Geschilderte vielleicht für überzeichnet halten, so ist es aber nicht. In Deutschland gibt es heute 1,2 Mio Betreute, von denen ein Großteil von ihren Betreuern und Anwälten veruntreut und betrogen wird. Wer das nicht glaubt, sollte den Bericht unter folgendem Link lesen:

http://wissen.spiegel.de/wissen/imag...df&thumb=false

*

Geändert von Cai02 (05.10.2010 um 18:20 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 15:33
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AW: Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

Wir haben genau den gleichen Fall! Ich bin der Sohn, die geschädigte ist meine Mutter. Unsere unterlagen vom gemeinsamen Haus wurden von der Anwältin = Betreuerin einkassiert. Wir haben keine Unterlagen mehr, aber mir gehört das Haus zu 50% mit. Ich fühle mich auch wie betreut.
Ständig gibt es Drohbriefe und Anschuldigungsbriefe, über die meine Mutter jetzt nur zum Glück gemeinsam lachen können. Wo das lachen aufgehört hat ist, das die Anwältin mit Ihrer Unterbevollmächtigten alle Konten meiner mutter "abgeräumt§ hat. Auch hier das Ziel billig an das haus zu kommen. Käufer hatte sie auch schon. Jetzt haben wir eine Anwältin eingesett, um das Amsgericht wach zu rütteln und hoffen, die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet.
Ich würde gerne einen Aufruf gegen diese Dame machen, aber jeder rät mir davor ab! Aber irgendwie muss man solche Verbrecher doch stellen können!
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  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 15:32
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Hallo,

auch ich bin betroffen und habe mit einem Berufsbetreuer dauernd Ärger. Das Gericht ist darüber informiert, tut dagegen aber nichts.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass in gewissen anderen Fällen Personen wegen einem geringen Geldbetrag von 1,34 EURO mit schwerwiegenden Konsequenzen - Kündigung der Arbeitsstelle! - bestraft werden und dass es deswegen Gerichtsprozesse gibt und diese Personen wegen Diebstahls verurteilt werden. Dass aber andererseits Gerichte in Betreuungsfällen, bei Veruntreuungen im großen Stil, die Veruntreuungen einfach ignorieren und sogar stillschweigend dulden, das versteht niemand.

In meinem Bekanntenkreis sind auch mehrere Personen mit der Betreuung eines Angehörigen konfrontiert, und ausnahmslos alle klagen darüber, dass ständig Geldsummen verschwinden. Bei einer Bekannten von mir wird die Tante betreut, und von deren Konto sind innerhalb kurzer Zeit
€ 60.000 spurlos verschwunden. Am Gesundheitszustand der Tante hat sich nichts verändert und der Aufwand für die Pflege ist auch der gleiche geblieben. Die Verwendung des Betrages ist für die Angehörigen unerklärlich, da sie sich mit dem gesamten Umfeld der Tante bestens auskennen.
Das Schreckliche für die Angehörigen ist die Machtlosigkeit mit ansehen zu müssen, dass hart erarbeitetes Vermögen von skrupellosen Betreuern einfach entwendet wird und die nachgewiesenen Täter straffrei bleiben. Kein Mensch versteht, warum sich Gerichte hier so verhalten. Wie bekannt ist, wird in sehr vielen Personenbetreuungen veruntreut, aber Betreuer werden deswegen nur ganz selten von Gerichten belangt, nämlich nur dann, wenn die Angehörigen der Betreuten nicht locker lassen.

Dass die sogenannte Rechnungslegung in Wahrheit nur Fassade ist, mit der das Gericht vortäuschen will, dass alles in Ordnung ist, habe ich bereits selbst erfahren. Die Belege werden an die Betreuer zurückgegeben, sind also nicht Bestandteil der Betreuungsakte, und wenn der Betreute verstirbt ist nichts mehr auffindbar, und die zuständigen Betreuungsgerichte haben kein Interesse an Aufklärung, ja verhindern sie eher.

Ich habe noch nie von Angehörigen eines Betreuten gehört, dass alle Geldbeträge, die der Betreuer ausgegebenen hat nachvollziehbar waren. Stattdessen waren Fehlbeträge an der Tagesordnung, sowie Überweisungen, über die in wundersamer Weise keinerlei Belege mehr auffindbar waren usw. So etwas ist sogar einem Rechtsanwalt und einem Kriminal-Hauptkommissar passiert, aber diese gingen dagegen nicht vor, denn gerade ihnen war wegen ihrer beruflichen Erfahrung bekannt, dass man in solchen Fällen bei Gericht nichts erreicht.

An dem Missstand in der aktuellen Betreuungssituation könnte sich nur etwas ändern, wenn man möglichst viele der dubiosen Fälle an die Öffentlichkeit bringen würde, damit dem skrupellosen und kriminellen Treiben der Betreuer endlich mal ein Ende bereitet wird.

Leider ist es in der Praxis so, dass die Angehörigen von betrogenen Betreuten nach dem Ableben ihres lieben Verwandten, aufgrund ihrer Trauer und ihrer jahrelangen Verärgerung bezgl. der Betrügereien und Dreistigkeiten des Betreuers , nicht mehr die Kraft haben, gegen den gerissenen und abgebrüten Betreuer noch einen langwierigen Rechtsstreit zu führen. Außerdem weiß jeder Angehörige eines Betreuten, dass die Gerichte über die Berufsbetreuer ihre schützenden Engelsfittiche ausbreiten, gegen die kaum ein Bürger ankommt.

Meine Frage:
In einem bekannten skandalösen Fall erachtete ein Gericht die Kündigung einer Arbeitnehmerin aufgrund Unterschlagung eines Leergutbons im Wert von € 1,34 als gerechtfertigt, und in einem anderen Fall die Tatsache, dass ein Angestellter wegen Verursachung privater Telefonkosten am Arbeitsplatz in Höhe von 15 Cent von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung bekam.

Im Betreuungsrecht geht es dagegen oft um sechs- oder siebenstellige Geldbeträge oder Immobilienwerte, welche von kriminellen Betreuern auf die Seite geschafft werden, die Gerichte aber bleiben in solchen Fällen untätig und lassen die Betreuer weiterhin unbehelligt veruntreuen und betrügen. Nach dem Prinzip "Gleiches Recht für alle", müsste doch schon eine kleine nachweisbare Unterschlagung des Betreuers von nur einem Euro vom Vermögen des Betreuten, für eine Verurteilung des Betreuers ausreichen. Oder messen hier die Gerichte mit zweierlei Maßstäben?

Freundliche Grüße
Ali02
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 20:24
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Grundsätzlich möchte ich anmerken dürfen, wenn auf dem altar der Autorität wahrheitspflicht und fairness geopfert wurde kann deutschland kein rechtsstaat mehr sein.
wer diesbezüglich probleme hat kann meine HP als formulierungshilfe verwenden. dort (links am monitor) unter Schriftsätze (abgeschickt) ---> Bundesverfassungsgericht --> 06.12.2010 lesen.

Aber bitte (mit ausnahme der zitate) nicht nur mit copy und paste arbeiten sondern wirklich auf euere situation bezogen umstricken.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 19:47
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In der Linksammlung möchte ich Vorschlagen eine Website aufzunehmen bei der sich jeder über gesetzestexte informieren kann.
hier der Link:
http://dejure.org/
__________________
Daß eine gewisse selbstverdammnis als solche oft nicht wahrgenommen wird, hat wohl damit zu tun, daß der Mensch dem Menschen zwar immer wieder gern ein Wolf wäre, meist aber doch eher ein Schaf ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 17:18
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Helmut Hirt Trappenpfad 23, 12351 Berlin
( 75529487 , 0176-38082125

-BPE/Patverfü beratungszentrum-patverfue@gmx.de zum Thema Staatsterror

-Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag &90143310

>Bundesministerium der Justiz / Betreuungsrecht &185809525 b12 21.06.11

Betr.: Fibel „Betreuungsrecht“ Gegenüberstellung mit der tatsächlichen Terrorsituation

Lügen der Sabine Leutheusser -.Schnarrenberger Tatsachen
Diese Broschüre ist u.a. ein Ratgeber für betreute Personen. Die Broschüre „Betreuungsrecht“ der Sabine Leutheusser -.Schnarrenberger sagt zwar etwas, wie der "Betreuer" und das "Betreuungs"- Gericht am Vermögen des zu Betreuenden schmarotzen können, nichts jedoch zur Durchsetzung von Regreßansprüchen und den - allzu kurzen-Verjährungsfristen des "Betreuten" gegen die Betreuungsterroristen.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ich bin Betroffener in der “Betreuungsfalle“ (Sendung WDR) (50XVIIh1241AGN, 83t184/11,83t294/07, 83t854/09, 83t184/11,1w86/10, 2bvr3030/09 ) , weil ich einen Betrüger- Anwalt hatte, der in der Erbauseinandersetzung keine schlüssige Klage zustandebrachte, aber für alle Instanzen im voraus – und zwar doppelt- abkassiert hat, und weil mir entgegen 121.5 ZPO nie ein Staatshaftungsspezialist beigeordnet wurde, so daß laufend Unrechtsurteile reinkamen (vg32a297.03, vg32a298.03, vg32a365.03, vg32a638.03, vg32a136/04), und ich mich nicht gegen Polizistenschweine, die mich krankenhausreif zusammentraten ((–050203/7580-9 , 2upls8692/05 zsc21-h526/05 (finanzsenat), 07-1069149-0-3 Amtsgericht Schöneberg , zu 7h2/05 Amtsgericht Neukölln verwahrungsgebrochen: „Täter nicht zu ermitteln“) angemessen wehren konnte, weil mir effektive Waffen nicht zur Verfügung stehen.
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfebedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann. In meinem Fall wurde mir der sogenannte Betreuer als (wie gewünscht) „Staatshaftungsspezialist“ untergejubelt, der er gar nicht ist, (Betrug), und der Umfang danach bestimmt, was diesem Verbrecherstaat, der für Erbverschleppung und Leistungsunterschlagungen vom Sozialamt (soz3084.1.0415-h141049) und Job-Center (698.7.92202bg0038472) sowie Rechtsbeugung der betreffenden Richter(33o451/01,33o576/02,21u97/04,
33o664/04) sorgt, am besten dient, und nicht danach, was meinen Interessen nach 1901 BGB dienen könnte.

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, Ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Ein Rechtsschutz wurde absichtlich nicht abgeschlossen, um mich dann mit Kostenrechnungen (1060807857003u.a. Justizkasse) dafür überziehen zu können, daß ich mich gegen Unrecht zur Wehr setzte. Es gab seit 2007 keine Fürsorge für mich, sondern für meine Gegner, statt Selbstbestimmung Mord auf Raten.

Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund. Am *****: Freiheitsberaubung, H17/3031pls2964/07vrs , Räumung der Wohnung (- 33o240/07 ,34m8068/08 , 51t510/08 , 33ar7/08) , Boykott meiner sämtlichen Klagen, Wegfall des Krankenversicherungsschutzes, Leistungsunterschlagungen, siehe meine 530- seitige Menschenrechtsbeschwerde ans Europäische Menschenrechtsgericht zu 64136/10, Mißbrauch als kostenloser Ermittlersklave usw dienen nicht meinem Wohlergehen, sondern meiner ratenweisen Tötung.
Diese Broschüre soll sie ermuntern, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig selbst vorzusorgen. Meine (Bew Vorsorgevollmacht wurde vom Amtsgericht Neukölln einfach verwahrungsgebrochen.
I.ü. werde ich genötigt, dasjenige Dreckschwein Jebbink seit 2007 trotz zig Ablehnungsanträgen behalten zu müssen, welches – in gleicher Lügenmanier wie die der Herausgeberin dieser Broschüre- angeblich alles richtig macht.

Lügen , verfälschte Tatsachen zur planmäßigen Verzögerung der Aufdeckung von Betreuungsterror, sind wegen §138 BGB sittenwidrig . Auch Art 5 I 1 schützt nicht die Verbreitung von Lügen.(BverfGE 90,241ff). Ich stelle deshalb gegen die verantwortliche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Strafantrag wegen Verbreitung einer gewaltverherrlichenden Schrift ,Volksverhetzung, Organisation und Aufrechterhaltung von Justiz- und Betreuungsterror, § 88.1.4, 129 STGB. Auf meine Hunderte Strafanzeigen, allesamt eingestellt aufgrund der Funktion dieser Nazi-Staatsanwaltschaft, Justizterror generell zu decken, und meine – ebenfalls verwahrungsgebrochene- Gewaltschutzklage 7c1002/11 Amtsgericht Neukölln - wird vollinhaltlich Bezug genommen, so daß Grinsepaula Schnarrenberger letztlich jedes Verbrechen als „Betreuung“ verkaufen kann.



Helmut Hirt Trappenpfad 23, 12351 Berlin
( 75529487 , 0176-38082125

-BPE/Patverfü beratungszentrum-patverfue@gmx.de zum Thema Staatsterror

-Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag &90143310

>Bundesministerium der Justiz / Betreuungsrecht &185809525 b12a 27.06.11


Betr.: Fibel „Betreuungsrecht“

Lügen der Sabine Leutheusser -.Schnarrenberger Tatsachen
Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist.
Ständige Leistungsunterschlagungen und der Wegfall des Krankenversicherungsschutzes gewährleisten gerade nicht das Selbstbestimmungsrecht

Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Von Betreuung betroffen sind auch Erwachsene, denen man wider §§ 121.5, 57, 78b ZPO keinen Anwalt beiordnet.

Seeliche Behinderungen sind bleibende psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden sind. Seeliche Behinderungen sind Folgen auch von staatlichem Terror und Dauerstreß.
Den Antrag auf Betreuung nach 1896 BGB kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Den Antrag auf Aufhebung der Betreuung durch den zum Geschäftsunfähigen gemachten, nehmen die Gerichte dann, weil angeblich ohne eigenen Willen - nicht mehr für voll.
§ 1896.1 a Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Den Wegfall des freien Willens besorgen Justizhuren-Gutachten.
Zu der Krankheit oder Behinderung muß ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten. In meinem Fall hat ein Fürsorgebedürfnis nie vorgelegen, sondern ein Abzock- und Zum-Schweigen-Bringen-Bedürfnis.
Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die Betroffenen dar. Am ***** : Ich habe in der Betreuung mehr Arbeit als vorher.
Jeder kann in gesunden Tagen einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zurWahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Diese Vorsorgevollmacht vom 15.04.98 zugunsten meiner Lebensgefährtin blieb völlig unbeachtet.
Geht es um ganz praktische Hilfen, bedarf es nicht der Bestellung eines Betreuers. Die Beiordnung eines Staatshaftungsspezialisten wegen Sozialhilfe (Mai 03 bis Dez 04= 20000 €), SGBII- (ca. 28000 € seit 1/05) und PKH-Unterschlagungen sowie der Erbverschleppung und Gebührenüberhebungen der Gerichte wurde mir vorher und nach der Betreuung verweigert.
§1896. 3 Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden. Einen Gegenbetreuer habe ich nie bekommen, meine Regreßklagen in ( 4c192/07, 20c21/08, 9c89/08 Amtsgericht Schöneberg ) soll ich vielmehr aus eigener Tasche bestreiten. Obendrein werde ich mit Kosten überzogen, 1060807857003u.a. Justizkasse.
Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist auch erforderlich, wenn die bevollmächtigte Person den betroffenen Menschen in einer freiheitsentziehenden Weise unterbringen möchte; in diesen Fällen muß die Vollmacht zudem schriftlich erteilt sein und die genannten Maßnahmen ausdrücklich umfassen. Ich wurde inknastiert –H17/3031pls2964/07vrs -, ohne daß eine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorlag.
Was die Betreuten noch selbst tuen können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Was ich selbst tuen kann und weshalb ich statt eines gewünschten Staatshaftungsspezialisten eine Justizhure benötige, der parteiverräterisch meine Gegner bedient, wurde im gerichtlichen Verfahren nicht festgestellt.
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Dies entspricht der Holokaustlüge.
Einen Einwilligungsvorbehalt ordnet das Gericht an, wenn die erhebliche Gefahr besteht , daß der betreute Mensch sich selbst oder sein Vermögen schädigt. Wo ist der Vorbehalt, wenn der Betreuer und sein Gericht mein Vermögen schädigen und nur schmarotzen?
Betreute können ein Testament errichten, wenn sie testierfähig sind, d.h. wenn sie in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Erklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Betreuer und Betreuungsgerichte sind selbst nicht in der Lage , die Gesetzwidrigkeit ihrer Erklärungen und ihres Handelns einzusehen , und handeln nach eigener Schnauze.
Bei der Auswahl des Betreuers sind die vom Betroffenen geäußerten Wünsche, wer die Betreuung übernehmen soll, zu berücksichtigen. Der Betreuer Jebbink wurde mir betrügerisch als „Staatshaftungsspezialist“ untergejubelt .

Durch diesen Vorrang der Einzelbetreuung soll erreicht werden, daß sich zwischen Betreutem und Betreuer ein Vertrauensverhältnis entwickeln kann. Es hat nie ein Vertrauensverhältnis bestanden. Ist dem Gericht *******gal.
§1897. 1 Der Betreuer hat den Betreuten persönlich zu betreuen Der Betreuer freute sich, mich zwecks Besitzentsetzung durch einen Haftbefehl des Richters vom Amtsgericht Tiergarten mit Polizeigewalt losgeworden zu sein.
§ 1897. 4 Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft. Nicht Nichtbeiordnung eines Staatshaftungsspezialisten dient zwar einzig meinem Schaden, ist dem Gericht aber *******gal.
1897. 4 Satz 2 BGB Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden. Diese Person darf dann nur bei Vorliegen besonderer Gründe mit der Betreuung beauftragt werden. Die Ablehnungen des Jebbink werden hundertfach mißachtet, Betreuerwechsel vorsätzlich verweigert.
§1897. 5 Es soll auf die Bindung zum Lebenspartner Rücksicht genommen werden. Es wurde die Vorsorgevollmacht für die Lebenspartnerin ebenso wie die offenen Schulden bei ihr infolge der Sozialhilfe (Mai 03 bis Dez 04= 20000 €)- Unterschlagungen mißachtet.
Der Besitzer einer Vorsorgevollmacht hat das Betreuungsgericht über Schriftstücke, in denen der Betroffene eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, zu unterrichten Die Gutachter-Justizhure hat in ihrem Gutachten auf das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht extra verwiesen.Dennoch wurde sie mißachtet.
Als Betreuer ist eine Person nur dann geeignet, wenn sie in der Lage ist, den betroffenen Menschen in dem erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen Trotz Fehlens jeglicher persönlicher Betreuung wird mir vom “Betreuungs“-Gericht das ********* Jebbink seit 2007 aufgezwungen.
Das Gericht wird darauf achten, einem Berufsbetreuer nicht unbegrenzt Betreuungen zu übertragen, weil dann die persönliche Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.
Trotz Ablehnung von Anfang an wurden seine Befugnisse immer noch erweitert.
Wer die Übernahme einer Betreuung ohne Grund abgelehnt, ist für den Schaden verantwortlich, der dem betroffenen Menschen durch die eingetretene Verzögerung entsteht. Wer die Übernahme einer Betreuung nur mit dem Grund gegen den Willen des Betreuten weiterführt, auf diese Weise am Vermögen schmarotzen zu können, ist für den Schaden verantwortlich, der dem betroffenen Menschen durch die Nichtbetreuung entsteht.
Ein Betreuer kann, wenn ihm die Betreuung aufgrund neu eingetretener Umstände nicht mehr zugemutet werden kann, seine Entlassung verlangen. Schon nach Kenntnis, daß ich nicht ihn, sondern einen Staatshaftungsspezialisten begehrt hatte, war ihm zuzumuten, seine Entlassung zu verlangen. Allein seine Geldgier veranlaßte ihn, stattdessen an mir für meine Ablehnungen in ständiger Übung Rache zu üben.
Wenn er feststellt, daß der Betreute auch in anderen Bereichen Unterstützung durch ein gesetzlichen Vertreter braucht, darf er hier nicht einfach tätig werden. Er muß vielmehr das Betreuungsgericht unterrichten und dessen Entscheidung abwarten Er wußte, daß ich einen brauchte, ihn zu verklagen, machte aber einfach so schädigend weiter wie gehabt, in Absprache mit seiner „Freundin“ Kretschmann, die ihm noch großkotzig bestätigte, er tue doch was.
Der Betreuer darf die Post sowie den Fernmeldeverkehr des Betreuten nur dann kontrollieren, wenn das Gericht ihm diesen Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen hat, §1896.4 BGB) Jebbink öffnete unbefugt meine vom Jobcenter an ihn extra umgeleitete Post mit den Schecks , die er dann bis zur Entwertung durch Zeitablauf anhielt, um sich so auch parteiverräterisch und vollmachtlos in sozialrechtlichen Angelegenheiten beim Jobcenter einzuschmeicheln. Denn so einen Helfer bei Leistungsunterschlagungen wird das Jobcenter immer wieder empfehlen.
Ein wichtiger Teil seiner Aufgabe ist der persönliche Kontakt. Ist der Betreute so stark behindert, daß Gespräche mit ihm nicht möglich sind, so muß der Betreuer ihn gleichwohl aufsuchen, um sich einen Eindruck von seinem Befinden zu verschaffen Der einzige persönliche Kontakt bestand bei der Abholung durch die Polizei am 06.08.08 für den Knast Plötzensee, bei dem er mit dem Gegner über seine Schläue feixte.
Er hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, daß die erforderliche Hilfe für den Betreuten organisiert und seine ihm verbliebenen Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationchancen genutzt werden. Weder hat er je die „erforderliche Hilfe“ (Gestammel) organisiert, noch meine Fähigkeiten gefördert (die nicht verblieben, sondern durch das Dauer-Unrecht geschärft wurden) noch hat er sich für eine Erwerbsminderungsrente der sonstige Nachteilsausgleiche gekümmert.
Er hat nach Ermessen des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen, in dem die Ziele der Betreuung dargestellt werden §1901.4 Das abgesprochene Ziel beider , des Veruntreuers mit der Veruntreuungsrichterin , war die Optimierung des Schmarotzens an meinem Vermögen.
Einmal jährlich muß der Betreuer dem Betreuungsgericht über die Entwicklung der persönlichen Verhältnisse des Betreuten berichten. Mangels Kenntnis über die „Entwicklung der persönlichen Verhältnisse des Betreuten“ konnten bestenfalls Märchen erstellt werden.
Dazu gehört auch, daß nicht einfach über den Kopf hinweg entschieden wird. Betreute sollen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen leben können. Betreute sollen nach dem Handeln der Täter offensichtlich nur als Sklaven weiterleben und möglichst bald verrecken.
Der Betreuer muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechung wichtiger anstehender Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen der Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht will Mangels regelmäßiger persönlicher Kontakte und Besprechung war den Tätern offensichtlich *******gal, „was ich gerne möchte und was ich nicht will“.
Der Betreuer darf seine eigenen Vorstellungen nicht ohne zwingenden Grund an die Stelle derjenigen des Betreuten setzen. Der zwingende Grund ist die Geld- und Machtgier.
Er darf dem Betreuten gegen dessen Willen eine knauserige Lebensführung nicht aufzwingen, wenn ausreichende Geldmittel vorhanden sind.
Den Tätern ist *******gal , wovon ich seit Einstellung des SGBII in 10/2010 lebe und wie ich mangels Krankenversicherung zum Arzt gehen kann.
Wünsche, die der Betroffene vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit in Bezug auf die Person des Betreuers oder die Lebensführung zum Ausdruck gebracht, sind beachtlich Den gewünschten Staatshaftungsspezialisten hat Kretschmann mir vorsätzlich betrügerisch verwehrt, ihn durch eine Justizhure, einen Parteiverräter ersetzt.
Der Betreuer sollte versuchen, dessen mutmaßlichen Willen herauszufinden Mein Wille war eindeutig, brauchte nicht gemutmaßt werden. Lt. einer Vorrichterin (50XVIIh1160) reichte i.ü. , daß ich mich Dritten gegenüber äußern könne.
Anhaltspunkte dürften sich auch aus der bisherigen Lebensführung ergeben Die fand an der alten Adresse statt, so daß schon die örtliche Unzuständigkeit unbeachtet blieb.
Das Betreuungsrecht hat die persönlichen Angelegenheiten der betroffenen Menschen gegenüber den Vermögensangelegenheiten in den Vordergrund gerückt Das Betreuungsgericht Neukölln hat die Abzocke des Vermögens den persönlichen Angelegenheiten der betroffenen Menschen vorangestellt.
Das persönliche Wohlergehen darf dem Betreuer nicht gleichgültig sein. Dem Veruntreuer(Zitat:Sie haben überhaupt keine Rechte, (Bew andere Betroffene)
ist das persönliche Wohlergehen *******gal.
Ein besonderer Schutz gilt für den Fall der Wohnungsauflösung, die für die persönlichen Lebensverhältnisse des Betreuten schwerwiegende Folgen haben kann. Er besorgte die Räumung zu 33o240/07 und den Boykott meiner Vollstreckungsabwehrklage zu 33ar7/08, alles ohne Vollmacht in Wohnungsangelegenheiten, ohne meine Anhörung und ohne Genehmigung durch den Rechtspfleger.
Schon lange ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ärztliche Maßnahmen nur zulässig sind, wenn der Patient in ihre Vornahme wirksam einwilligt, nachdem er hinreichend über die Maßnahme und die mit ihr verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist. Ich hatte die Gutachter als Justizhuren abgelehnt, einer Anhörung ausdrücklich nicht eingewilligt. Über die Folgen der Begutachtung und die Risiken, mich in Gespräche am Gartentor einzulassen (Herr Hirt, Sie sind ja nicht wahnhaft gestört, aber ich werd mir da was einfallen lassen...(Schleimer Psychopath) oder sie in die Wohnung einzulassen (Hinter***** Psychopath), wurde ich nie aufgeklärt.
Werden sie ohne wirksame Einwilligung vorgenommen, so stellen sie unter Umständen einen rechtswidrigen und strafbaren Eingriff in die persönliche Unversehrtheit des Patienten dar. Meine Strafanzeigen gegen R. und H. bleiben ohne Folge, weil die Staatsanwaltschaft Berlin mafiös ist, es also auf die „persönliche Unversehrtheit“ nicht ankommt.
Wichtige Angelegenheiten sind vorher mit dem Betreuten zu besprechen, sofern dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Nichts wurde vorher besprochen. Mein Wohl war den Tätern *******gal.
Wünsche des Betreuten sind zu beachten. Wünsche des Betreuten sind den Tätern *******gal.
Die Einwilligung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, daß der Betreute einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet (§1904.1.1 BGB Das Betreuungsgericht hat die Einstellung des SGBII mit der Lüge, ich hätte ja jetzt vollkommenen Zugriff auf eine Lebensversicherung, und des Krankenversicherungsschutzes, offensichtlich gebilligt.
Eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Gefahr besteht, daß durch den Abbruch der Maßnahme der Betreute einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Dem Betreuungsgericht ist die Einstellung der Schlafabnoe-Therapie im Sept. 2010 *******gal, obwohl sie lebensbedrohlich ist.
Soweit der Volljährige seinen Willen frei bilden kann, umfaßt das Recht zur Selbstbestimmung auch die Freiheit zur Krankheit.1907.1 Zur Beraubung des Rechts zur Selbstbestimmung reicht die Behauptung, der Betroffene habe keinen freien Willen.
Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet. Er soll daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden §1907. Zur Kündigung meines Mietverhältnisses über Wohnraum, den ich seit 1963 innehabe , bedurfte der Betreuer weder der Genehmigung des Betreuungsgerichts noch wurde ich vor übereilten Maßnahmen geschützt. §1907 BGB ist im *****!
Der Betreuer hat zu beachten, daß er das Vermögen nicht im eigenen, sondern allein im Interesse des Betreuten verwaltet und dabei vor unberechtigten Vermögensabflüssen zu schützen hat. Jebbink hat zu beachten, daß er solange wie möglich an meinem Vermögen schmarotzen und dabei so viele wie möglich unberechtigte Vermögensabflüsse bewerkstelligen kann, gedeckt durch seine „Freundin“ Kretschmann, mir der er Halbehalbe macht.
Gleich zu Beginn der Betreuung soll der sich mit der ... Rentenversicherungsstelle in Verbindung setzen, desgleichen mit Gläubigern und Schuldnern Er hat sich seit 2007 nicht um eine Erwerbsminde-
rungsrente gekümmert oder sich mit den Gläubigern und Schuldnern auseinandergesetzt, meine Klage gegen L. (18o36/09 , 5c570/09, 139f7419/10 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) boykottiert, die offenen Forderungen meiner Mutter in der Erbausein-andersetzung einfach unter den Tisch gekehrt.
Bei Angaben zu Hausrat und Gegenständen des persönlichen Gebrauchs ist nur dann eine Einzelaufstellung erforderlich, wenn die Gegenstände noch einen wirklichen Wert haben Was er nicht weiß, wir einfach mit 0.- beziffert. Das vereinfacht die Vernichtung meines Eigentums.
Der Abrechnung ist ein Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten beizufügen: Wo ist sein Aufenthalt? Wie häufig sind die Kontakte zu ihm? Wie ist sein Gesundheitszustand? Da er die persönlichen Verhältnisse nicht kennt und nicht kennen will, sondern behauptet, ich wohne mal in der Einemstr. (dem Jobcenter gegenüber), mal am Trappenpfad 37 bei M., und da er mich einfach am Trappenpfad 23 ,12351 Berlin polizeilich abmeldet, weils ihm in den Kram paßt, bleiben ihm nur Lügen, die die Kretschmann ihm ungeprüft abnimmt.

Das Betreutenvermögen ist wirtschaftlich zu verwalten. Geld ist verzinslich und mündelsicher anzulegen Geld kann vom Betreuer auch in Sachwerten angelegt werden, etwa in Gold. Die Lebensversicherung lagert zinslos, so weit ersichtlich , auf gesperrten Konten. Irgendwelche Transaktionen gehen auf gesperrte, mir gekündigte Konten. Die Betrügerin aus 33o664/04 unterschlägt weiterhin erhaltene Gelder, die jedenfalls im Vermögensverzeichnis nicht vorhanden sind.
Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte sind z.B. Erbauseinandersetzungen Wie kann einem , der keinen Zugriff zu mir und meinen Unterlagen betr. die offenen Forderungen meiner Mutter hat, Vollmacht zur Erbauseinandersetzung erteilt werden?
Der Betreuer erhält je nach seiner beruflichen Qualifikation einen Stundensatz zwischen 27 und 44 € . Ist der Betreute nicht mittellos, sind monatlich pauschal zwischen zweieinhalb und achteinhalb Stunden vergüten (§ 5 VBVG) Der Betreuer gehörte in den Knast , statt aus dem mir quasi enteigneten Vermögen bezahlt zu werden.
Wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes ist, daß die ehrenamtlichen Betreuer bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht alleingelassen werden. Kriminelle Handlungen mögen anspruchsvolle Tätigkeiten sein, sie zu erfüllen ist jedoch nicht Aufgabe der „Betreuung“.
Die zuständige Betreuungsbehörde ist der Hauptansprechpartner, soweit es um mehr praktische Fragen geht (z.B. allgemeiner Sozialer Dienst) Die Betreuungsbehörde (S., V., M.) ist zu blöd, Betreuer nach ihrem Können auszuwählen, sozialrechtliche Beratung zu gewähren oder einen
Gegenpsychiater zu vermitteln. Amtsarzt Morawski ist schon nicht willens, in 4 Jahren mal auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden zu antworten, betreibt also lieber Verwahrungsbruch meiner Beschwerden und besorgt Hausverbote.
Für die Betreuerbestellung ist in erster Linie das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene z.Z. der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wo er sich also hauptsächlich aufhält. Ich wohnte Anfang 2007 bei meiner Lebenspartnerin in Lankwitz . Meine Rüge der örtlichen Unzuständigkeit war der K. und der 83t Abt. *******gal.


Der Betroffene ist in jedem Fall verfahrensfähig, d.h. er kann selbst Anträge stellen und Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen. Meine Schreiben werden regelmäßig unbeachtet gelassen.
Das Gericht muß, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den Betroffenen persönlich anhören. Es muß sich hinreichend über die Persönlichkeit des Betroffenen informieren. Einen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in der üblichen Umgebung des Betroffenen verschaffen Anhörungen, die keine Antworten auf meine Vorwürfe enthalten , sind keine.(08.03.07) Ich hatte dem R. und der K. zuvor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Unterschrift abverlangt. Ebenso Treffs, in denen ich auf die Folge des § 43 ZPO hinweise, mich nicht einlassen zu dürfen, wenn ich sie abgelehnt habe(01.10.09). Die K. hat sich nie persönlich von der Lüge des R. überzeugt, ich hätte Natostacheldraht an meinen Gartenzaun. Zur Räumung , Inknastierung , Abzielen nur auf das Pflichtteil oder zum Wegfall des Krankenversicherungsschutzes wurde ich nie gehört .
Das Gericht hört die Betreuungsbehörde an, wenn es der Betroffene verlangt oder es der Sachaufklärung dient. V.(PSpsyD) hat ausdrücklich von weiterer Betreuung abgeraten, weil der Schaden nur noch zunehme. K. hat sich einfach drüberweggesetzt.
Der Sachverständige ist verpflichtet, vor der Erstattung seines Gutachtens den Betroffenen persönlich zu besuchen oder zu befragen R. war abgelehnt. (§ 406, 42ff ZPO) Deshalb erschlich er sich mein Vertrauen , ich sei ja nicht wahnhaft gestört. Meine Darstellung meines ämterverschuldeten Prekariats am Gartentor hat er als Exploration ausgegeben. Auch H. hat als Rache dafür, daß ich ihn wieder rausgeschmissen hatte, seinen unwissenschaftlichen Lügenscheiß nach Aktenlage wider § 68a 1.4 FGG ins Gutachten gestammelt.
Die Entscheidung ist dem Betroffenen, dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und der Betreuungsbehörde bekanntzugeben. Einen Verfahrenspfleger habe ich nicht.
Als Jahresgebühr für eine auf Dauer angelegte Betreuung werden vom 25000 € übersteigenden Vermögen 5 € für jede angefangenen 5000 €, mindestens aber 50 € erhoben Ziel der Betreuung ist , daß diese Gebühr möglichst lange aus meinem Vermögen abfließen möge und mich die Dreckschweine ohne jede Gegenleistung in meinem Sinne und zu meinem Vorteil melken können.

Helmut Hirt
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 17:24
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Smile AW: Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

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-Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag &90143310

>Bundesministerium der Justiz / Betreuungsrecht &185809525 b12 21.06.11

Betr.: Fibel „Betreuungsrecht“ Gegenüberstellung mit der tatsächlichen Terrorsituation

Lügen der Sabine Leutheusser -.Schnarrenberger Tatsachen
Diese Broschüre ist u.a. ein Ratgeber für betreute Personen. Die Broschüre „Betreuungsrecht“ der Sabine Leutheusser -.Schnarrenberger sagt zwar etwas, wie der "Betreuer" und das "Betreuungs"- Gericht am Vermögen des zu Betreuenden schmarotzen können, nichts jedoch zur Durchsetzung von Regreßansprüchen und den - allzu kurzen-Verjährungsfristen des "Betreuten" gegen die Betreuungsterroristen.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ich bin Betroffener in der “Betreuungsfalle“ (Sendung WDR) (50XVIIh1241AGN, 83t184/11,83t294/07, 83t854/09, 83t184/11,1w86/10, 2bvr3030/09 ) , weil ich einen Betrüger- Anwalt hatte, der in der Erbauseinandersetzung keine schlüssige Klage zustandebrachte, aber für alle Instanzen im voraus – und zwar doppelt- abkassiert hat, und weil mir entgegen 121.5 ZPO nie ein Staatshaftungsspezialist beigeordnet wurde, so daß laufend Unrechtsurteile reinkamen (vg32a297.03, vg32a298.03, vg32a365.03, vg32a638.03, vg32a136/04), und ich mich nicht gegen Polizistenschweine, die mich krankenhausreif zusammentraten ((–050203/7580-9 , 2upls8692/05 zsc21-h526/05 (finanzsenat), 07-1069149-0-3 Amtsgericht Schöneberg , zu 7h2/05 Amtsgericht Neukölln verwahrungsgebrochen: „Täter nicht zu ermitteln“) angemessen wehren konnte, weil mir effektive Waffen nicht zur Verfügung stehen.
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfebedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann. In meinem Fall wurde mir der sogenannte Betreuer als (wie gewünscht) „Staatshaftungsspezialist“ untergejubelt, der er gar nicht ist, (Betrug), und der Umfang danach bestimmt, was diesem Verbrecherstaat, der für Erbverschleppung und Leistungsunterschlagungen vom Sozialamt (soz3084.1.0415-h141049) und Job-Center (698.7.92202bg0038472) sowie Rechtsbeugung der betreffenden Richter(33o451/01,33o576/02,21u97/04,
33o664/04) sorgt, am besten dient, und nicht danach, was meinen Interessen nach 1901 BGB dienen könnte.

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, Ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Ein Rechtsschutz wurde absichtlich nicht abgeschlossen, um mich dann mit Kostenrechnungen (1060807857003u.a. Justizkasse) dafür überziehen zu können, daß ich mich gegen Unrecht zur Wehr setzte. Es gab seit 2007 keine Fürsorge für mich, sondern für meine Gegner, statt Selbstbestimmung Mord auf Raten.

Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund. Am *****: Freiheitsberaubung, H17/3031pls2964/07vrs , Räumung der Wohnung (- 33o240/07 ,34m8068/08 , 51t510/08 , 33ar7/08) , Boykott meiner sämtlichen Klagen, Wegfall des Krankenversicherungsschutzes, Leistungsunterschlagungen, siehe meine 530- seitige Menschenrechtsbeschwerde ans Europäische Menschenrechtsgericht zu 64136/10, Mißbrauch als kostenloser Ermittlersklave usw dienen nicht meinem Wohlergehen, sondern meiner ratenweisen Tötung.
Diese Broschüre soll sie ermuntern, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig selbst vorzusorgen. Meine (Bew Vorsorgevollmacht wurde vom Amtsgericht Neukölln einfach verwahrungsgebrochen.
I.ü. werde ich genötigt, dasjenige Dreckschwein J. seit 2007 trotz zig Ablehnungsanträgen behalten zu müssen, welches – in gleicher Lügenmanier wie die der Herausgeberin dieser Broschüre- angeblich alles richtig macht.

Lügen , verfälschte Tatsachen zur planmäßigen Verzögerung der Aufdeckung von Betreuungsterror, sind wegen §138 BGB sittenwidrig . Auch Art 5 I 1 schützt nicht die Verbreitung von Lügen.(BverfGE 90,241ff). Ich stelle deshalb gegen die verantwortliche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Strafantrag wegen Verbreitung einer gewaltverherrlichenden Schrift ,Volksverhetzung, Organisation und Aufrechterhaltung von Justiz- und Betreuungsterror, § 88.1.4, 129 STGB. Auf meine Hunderte Strafanzeigen, allesamt eingestellt aufgrund der Funktion dieser Nazi-Staatsanwaltschaft, Justizterror generell zu decken, und meine – ebenfalls verwahrungsgebrochene- Gewaltschutzklage 7c1002/11 Amtsgericht Neukölln - wird vollinhaltlich Bezug genommen, so daß Grinsepaula Schnarrenberger letztlich jedes Verbrechen als „Betreuung“ verkaufen kann.



Helmut Hirt Trappenpfad 23, 12351 Berlin
( 75529487 , 0176-38082125

-BPE/Patverfü beratungszentrum-patverfue@gmx.de zum Thema Staatsterror

-Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag &90143310

>Bundesministerium der Justiz / Betreuungsrecht &185809525 b12a 27.06.11


Betr.: Fibel „Betreuungsrecht“

Lügen der Sabine Leutheusser -.Schnarrenberger Tatsachen
Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist.
Ständige Leistungsunterschlagungen und der Wegfall des Krankenversicherungsschutzes gewährleisten gerade nicht das Selbstbestimmungsrecht

Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Von Betreuung betroffen sind auch Erwachsene, denen man wider §§ 121.5, 57, 78b ZPO keinen Anwalt beiordnet.

Seeliche Behinderungen sind bleibende psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden sind. Seeliche Behinderungen sind Folgen auch von staatlichem Terror und Dauerstreß.
Den Antrag auf Betreuung nach 1896 BGB kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Den Antrag auf Aufhebung der Betreuung durch den zum Geschäftsunfähigen gemachten, nehmen die Gerichte dann, weil angeblich ohne eigenen Willen - nicht mehr für voll.
§ 1896.1 a Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Den Wegfall des freien Willens besorgen Justizhuren-Gutachten.
Zu der Krankheit oder Behinderung muß ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten. In meinem Fall hat ein Fürsorgebedürfnis nie vorgelegen, sondern ein Abzock- und Zum-Schweigen-Bringen-Bedürfnis.
Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die Betroffenen dar. Am ***** : Ich habe in der Betreuung mehr Arbeit als vorher.
Jeder kann in gesunden Tagen einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zurWahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Diese Vorsorgevollmacht vom 15.04.98 zugunsten meiner Lebensgefährtin blieb völlig unbeachtet.
Geht es um ganz praktische Hilfen, bedarf es nicht der Bestellung eines Betreuers. Die Beiordnung eines Staatshaftungsspezialisten wegen Sozialhilfe (Mai 03 bis Dez 04= 20000 €), SGBII- (ca. 28000 € seit 1/05) und PKH-Unterschlagungen sowie der Erbverschleppung und Gebührenüberhebungen der Gerichte wurde mir vorher und nach der Betreuung verweigert.
§1896. 3 Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden. Einen Gegenbetreuer habe ich nie bekommen, meine Regreßklagen in ( 4c192/07, 20c21/08, 9c89/08 Amtsgericht Schöneberg ) soll ich vielmehr aus eigener Tasche bestreiten. Obendrein werde ich mit Kosten überzogen, 1060807857003u.a. Justizkasse.
Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist auch erforderlich, wenn die bevollmächtigte Person den betroffenen Menschen in einer freiheitsentziehenden Weise unterbringen möchte; in diesen Fällen muß die Vollmacht zudem schriftlich erteilt sein und die genannten Maßnahmen ausdrücklich umfassen. Ich wurde inknastiert –H17/3031pls2964/07vrs -, ohne daß eine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorlag.
Was die Betreuten noch selbst tuen können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Was ich selbst tuen kann und weshalb ich statt eines gewünschten Staatshaftungsspezialisten eine Justizhure benötige, der parteiverräterisch meine Gegner bedient, wurde im gerichtlichen Verfahren nicht festgestellt.
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Dies entspricht der Holokaustlüge.
Einen Einwilligungsvorbehalt ordnet das Gericht an, wenn die erhebliche Gefahr besteht , daß der betreute Mensch sich selbst oder sein Vermögen schädigt. Wo ist der Vorbehalt, wenn der Betreuer und sein Gericht mein Vermögen schädigen und nur schmarotzen?
Betreute können ein Testament errichten, wenn sie testierfähig sind, d.h. wenn sie in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Erklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Betreuer und Betreuungsgerichte sind selbst nicht in der Lage , die Gesetzwidrigkeit ihrer Erklärungen und ihres Handelns einzusehen , und handeln nach eigener Schnauze.
Bei der Auswahl des Betreuers sind die vom Betroffenen geäußerten Wünsche, wer die Betreuung übernehmen soll, zu berücksichtigen. Der Betreuer J. wurde mir betrügerisch als „Staatshaftungsspezialist“ untergejubelt .

Durch diesen Vorrang der Einzelbetreuung soll erreicht werden, daß sich zwischen Betreutem und Betreuer ein Vertrauensverhältnis entwickeln kann. Es hat nie ein Vertrauensverhältnis bestanden. Ist dem Gericht *******gal.
§1897. 1 Der Betreuer hat den Betreuten persönlich zu betreuen Der Betreuer freute sich, mich zwecks Besitzentsetzung durch einen Haftbefehl des Richters vom Amtsgericht Tiergarten mit Polizeigewalt losgeworden zu sein.
§ 1897. 4 Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft. Nicht Nichtbeiordnung eines Staatshaftungsspezialisten dient zwar einzig meinem Schaden, ist dem Gericht aber *******gal.
1897. 4 Satz 2 BGB Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden. Diese Person darf dann nur bei Vorliegen besonderer Gründe mit der Betreuung beauftragt werden. Die Ablehnungen des J.werden hundertfach mißachtet, Betreuerwechsel vorsätzlich verweigert.
§1897. 5 Es soll auf die Bindung zum Lebenspartner Rücksicht genommen werden. Es wurde die Vorsorgevollmacht für die Lebenspartnerin ebenso wie die offenen Schulden bei ihr infolge der Sozialhilfe (Mai 03 bis Dez 04= 20000 €)- Unterschlagungen mißachtet.
Der Besitzer einer Vorsorgevollmacht hat das Betreuungsgericht über Schriftstücke, in denen der Betroffene eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, zu unterrichten Die Gutachter-Justizhure hat in ihrem Gutachten auf das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht extra verwiesen.Dennoch wurde sie mißachtet.
Als Betreuer ist eine Person nur dann geeignet, wenn sie in der Lage ist, den betroffenen Menschen in dem erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen Trotz Fehlens jeglicher persönlicher Betreuung wird mir vom “Betreuungs“-Gericht das ********* J. seit 2007 aufgezwungen.
Das Gericht wird darauf achten, einem Berufsbetreuer nicht unbegrenzt Betreuungen zu übertragen, weil dann die persönliche Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.
Trotz Ablehnung von Anfang an wurden seine Befugnisse immer noch erweitert.
Wer die Übernahme einer Betreuung ohne Grund abgelehnt, ist für den Schaden verantwortlich, der dem betroffenen Menschen durch die eingetretene Verzögerung entsteht. Wer die Übernahme einer Betreuung nur mit dem Grund gegen den Willen des Betreuten weiterführt, auf diese Weise am Vermögen schmarotzen zu können, ist für den Schaden verantwortlich, der dem betroffenen Menschen durch die Nichtbetreuung entsteht.
Ein Betreuer kann, wenn ihm die Betreuung aufgrund neu eingetretener Umstände nicht mehr zugemutet werden kann, seine Entlassung verlangen. Schon nach Kenntnis, daß ich nicht ihn, sondern einen Staatshaftungsspezialisten begehrt hatte, war ihm zuzumuten, seine Entlassung zu verlangen. Allein seine Geldgier veranlaßte ihn, stattdessen an mir für meine Ablehnungen in ständiger Übung Rache zu üben.
Wenn er feststellt, daß der Betreute auch in anderen Bereichen Unterstützung durch ein gesetzlichen Vertreter braucht, darf er hier nicht einfach tätig werden. Er muß vielmehr das Betreuungsgericht unterrichten und dessen Entscheidung abwarten Er wußte, daß ich einen brauchte, ihn zu verklagen, machte aber einfach so schädigend weiter wie gehabt, in Absprache mit seiner „Freundin“ K., die ihm noch großkotzig bestätigte, er tue doch was.
Der Betreuer darf die Post sowie den Fernmeldeverkehr des Betreuten nur dann kontrollieren, wenn das Gericht ihm diesen Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen hat, §1896.4 BGB) J. öffnete unbefugt meine vom Jobcenter an ihn extra umgeleitete Post mit den Schecks , die er dann bis zur Entwertung durch Zeitablauf anhielt, um sich so auch parteiverräterisch und vollmachtlos in sozialrechtlichen Angelegenheiten beim Jobcenter einzuschmeicheln. Denn so einen Helfer bei Leistungsunterschlagungen wird das Jobcenter immer wieder empfehlen.
Ein wichtiger Teil seiner Aufgabe ist der persönliche Kontakt. Ist der Betreute so stark behindert, daß Gespräche mit ihm nicht möglich sind, so muß der Betreuer ihn gleichwohl aufsuchen, um sich einen Eindruck von seinem Befinden zu verschaffen Der einzige persönliche Kontakt bestand bei der Abholung durch die Polizei am 06.08.08 für den Knast Plötzensee, bei dem er mit dem Gegner über seine Schläue feixte.
Er hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, daß die erforderliche Hilfe für den Betreuten organisiert und seine ihm verbliebenen Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationchancen genutzt werden. Weder hat er je die „erforderliche Hilfe“ (Gestammel) organisiert, noch meine Fähigkeiten gefördert (die nicht verblieben, sondern durch das Dauer-Unrecht geschärft wurden) noch hat er sich für eine Erwerbsminderungsrente der sonstige Nachteilsausgleiche gekümmert.
Er hat nach Ermessen des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen, in dem die Ziele der Betreuung dargestellt werden §1901.4 Das abgesprochene Ziel beider , des Veruntreuers mit der Veruntreuungsrichterin , war die Optimierung des Schmarotzens an meinem Vermögen.
Einmal jährlich muß der Betreuer dem Betreuungsgericht über die Entwicklung der persönlichen Verhältnisse des Betreuten berichten. Mangels Kenntnis über die „Entwicklung der persönlichen Verhältnisse des Betreuten“ konnten bestenfalls Märchen erstellt werden.
Dazu gehört auch, daß nicht einfach über den Kopf hinweg entschieden wird. Betreute sollen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen leben können. Betreute sollen nach dem Handeln der Täter offensichtlich nur als Sklaven weiterleben und möglichst bald verrecken.
Der Betreuer muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechung wichtiger anstehender Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen der Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht will Mangels regelmäßiger persönlicher Kontakte und Besprechung war den Tätern offensichtlich *******gal, „was ich gerne möchte und was ich nicht will“.
Der Betreuer darf seine eigenen Vorstellungen nicht ohne zwingenden Grund an die Stelle derjenigen des Betreuten setzen. Der zwingende Grund ist die Geld- und Machtgier.
Er darf dem Betreuten gegen dessen Willen eine knauserige Lebensführung nicht aufzwingen, wenn ausreichende Geldmittel vorhanden sind.
Den Tätern ist *******gal , wovon ich seit Einstellung des SGBII in 10/2010 lebe und wie ich mangels Krankenversicherung zum Arzt gehen kann.
Wünsche, die der Betroffene vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit in Bezug auf die Person des Betreuers oder die Lebensführung zum Ausdruck gebracht, sind beachtlich Den gewünschten Staatshaftungsspezialisten hat K. mir vorsätzlich betrügerisch verwehrt, ihn durch eine Justizhure, einen Parteiverräter ersetzt.
Der Betreuer sollte versuchen, dessen mutmaßlichen Willen herauszufinden Mein Wille war eindeutig, brauchte nicht gemutmaßt werden. Lt. einer Vorrichterin (50XVIIh1160) reichte i.ü. , daß ich mich Dritten gegenüber äußern könne.
Anhaltspunkte dürften sich auch aus der bisherigen Lebensführung ergeben Die fand an der alten Adresse statt, so daß schon die örtliche Unzuständigkeit unbeachtet blieb.
Das Betreuungsrecht hat die persönlichen Angelegenheiten der betroffenen Menschen gegenüber den Vermögensangelegenheiten in den Vordergrund gerückt Das Betreuungsgericht Neukölln hat die Abzocke des Vermögens den persönlichen Angelegenheiten der betroffenen Menschen vorangestellt.
Das persönliche Wohlergehen darf dem Betreuer nicht gleichgültig sein. Dem Veruntreuer(Zitat:Sie haben überhaupt keine Rechte, (Bew andere Betroffene)
ist das persönliche Wohlergehen *******gal.
Ein besonderer Schutz gilt für den Fall der Wohnungsauflösung, die für die persönlichen Lebensverhältnisse des Betreuten schwerwiegende Folgen haben kann. Er besorgte die Räumung zu 33o240/07 und den Boykott meiner Vollstreckungsabwehrklage zu 33ar7/08, alles ohne Vollmacht in Wohnungsangelegenheiten, ohne meine Anhörung und ohne Genehmigung durch den Rechtspfleger.
Schon lange ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ärztliche Maßnahmen nur zulässig sind, wenn der Patient in ihre Vornahme wirksam einwilligt, nachdem er hinreichend über die Maßnahme und die mit ihr verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist. Ich hatte die Gutachter als Justizhuren abgelehnt, einer Anhörung ausdrücklich nicht eingewilligt. Über die Folgen der Begutachtung und die Risiken, mich in Gespräche am Gartentor einzulassen (Herr Hirt, Sie sind ja nicht wahnhaft gestört, aber ich werd mir da was einfallen lassen...(Schleimer Psychopath R.) oder sie in die Wohnung einzulassen (Hinter***** Psychopath H.), wurde ich nie aufgeklärt.
Werden sie ohne wirksame Einwilligung vorgenommen, so stellen sie unter Umständen einen rechtswidrigen und strafbaren Eingriff in die persönliche Unversehrtheit des Patienten dar. Meine Strafanzeigen gegen R. und H. bleiben ohne Folge, weil die Staatsanwaltschaft Berlin mafiös ist, es also auf die „persönliche Unversehrtheit“ nicht ankommt.
Wichtige Angelegenheiten sind vorher mit dem Betreuten zu besprechen, sofern dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Nichts wurde vorher besprochen. Mein Wohl war den Tätern *******gal.
Wünsche des Betreuten sind zu beachten. Wünsche des Betreuten sind den Tätern *******gal.
Die Einwilligung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, daß der Betreute einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet (§1904.1.1 BGB Das Betreuungsgericht hat die Einstellung des SGBII mit der Lüge, ich hätte ja jetzt vollkommenen Zugriff auf eine Lebensversicherung, und des Krankenversicherungsschutzes, offensichtlich gebilligt.
Eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff bedürfen der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Gefahr besteht, daß durch den Abbruch der Maßnahme der Betreute einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Dem Betreuungsgericht ist die Einstellung der Schlafabnoe-Therapie im Sept. 2010 *******gal, obwohl sie lebensbedrohlich ist.
Soweit der Volljährige seinen Willen frei bilden kann, umfaßt das Recht zur Selbstbestimmung auch die Freiheit zur Krankheit.1907.1 Zur Beraubung des Rechts zur Selbstbestimmung reicht die Behauptung, der Betroffene habe keinen freien Willen.
Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet. Er soll daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden §1907. Zur Kündigung meines Mietverhältnisses über Wohnraum, den ich seit 1963 innehabe , bedurfte der Betreuer weder der Genehmigung des Betreuungsgerichts noch wurde ich vor übereilten Maßnahmen geschützt. §1907 BGB ist im *****!
Der Betreuer hat zu beachten, daß er das Vermögen nicht im eigenen, sondern allein im Interesse des Betreuten verwaltet und dabei vor unberechtigten Vermögensabflüssen zu schützen hat. J. hat zu beachten, daß er solange wie möglich an meinem Vermögen schmarotzen und dabei so viele wie möglich unberechtigte Vermögensabflüsse bewerkstelligen kann, gedeckt durch seine „Freundin“ Kretschmann, mir der er Halbehalbe macht.
Gleich zu Beginn der Betreuung soll der sich mit der ... Rentenversicherungsstelle in Verbindung setzen, desgleichen mit Gläubigern und Schuldnern Er hat sich seit 2007 nicht um eine Erwerbsminde-
rungsrente gekümmert oder sich mit den Gläubigern und Schuldnern auseinandergesetzt, meine Klage gegen L. (18o36/09 , 5c570/09, 139f7419/10 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) boykottiert, die offenen Forderungen meiner Mutter in der Erbausein-andersetzung einfach unter den Tisch gekehrt.
Bei Angaben zu Hausrat und Gegenständen des persönlichen Gebrauchs ist nur dann eine Einzelaufstellung erforderlich, wenn die Gegenstände noch einen wirklichen Wert haben Was er nicht weiß, wir einfach mit 0.- beziffert. Das vereinfacht die Vernichtung meines Eigentums.
Der Abrechnung ist ein Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten beizufügen: Wo ist sein Aufenthalt? Wie häufig sind die Kontakte zu ihm? Wie ist sein Gesundheitszustand? Da er die persönlichen Verhältnisse nicht kennt und nicht kennen will, sondern behauptet, ich wohne mal in der Einemstr. (dem Jobcenter gegenüber), mal am Trappenpfad 37 bei M., und da er mich einfach am Trappenpfad 23 ,12351 Berlin polizeilich abmeldet, weils ihm in den Kram paßt, bleiben ihm nur Lügen, die die K. ihm ungeprüft abnimmt.

Das Betreutenvermögen ist wirtschaftlich zu verwalten. Geld ist verzinslich und mündelsicher anzulegen Geld kann vom Betreuer auch in Sachwerten angelegt werden, etwa in Gold. Die Lebensversicherung lagert zinslos, so weit ersichtlich , auf gesperrten Konten. Irgendwelche Transaktionen gehen auf gesperrte, mir gekündigte Konten. Die Betrügerin aus 33o664/04 unterschlägt weiterhin erhaltene Gelder, die jedenfalls im Vermögensverzeichnis nicht vorhanden sind.
Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte sind z.B. Erbauseinandersetzungen Wie kann einem , der keinen Zugriff zu mir und meinen Unterlagen betr. die offenen Forderungen meiner Mutter hat, Vollmacht zur Erbauseinandersetzung erteilt werden?
Der Betreuer erhält je nach seiner beruflichen Qualifikation einen Stundensatz zwischen 27 und 44 € . Ist der Betreute nicht mittellos, sind monatlich pauschal zwischen zweieinhalb und achteinhalb Stunden vergüten (§ 5 VBVG) Der Betreuer gehörte in den Knast , statt aus dem mir quasi enteigneten Vermögen bezahlt zu werden.
Wichtiges Ziel des Betreuungsgesetzes ist, daß die ehrenamtlichen Betreuer bei der Erfüllung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht alleingelassen werden. Kriminelle Handlungen mögen anspruchsvolle Tätigkeiten sein, sie zu erfüllen ist jedoch nicht Aufgabe der „Betreuung“.
Die zuständige Betreuungsbehörde ist der Hauptansprechpartner, soweit es um mehr praktische Fragen geht (z.B. allgemeiner Sozialer Dienst) Die Betreuungsbehörde (S., V., M.) ist zu blöd, Betreuer nach ihrem Können auszuwählen, sozialrechtliche Beratung zu gewähren oder einen
Gegenpsychiater zu vermitteln. Amtsarzt M. ist schon nicht willens, in 4 Jahren mal auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden zu antworten, betreibt also lieber Verwahrungsbruch meiner Beschwerden und besorgt Hausverbote.
Für die Betreuerbestellung ist in erster Linie das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene z.Z. der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wo er sich also hauptsächlich aufhält. Ich wohnte Anfang 2007 bei meiner Lebenspartnerin in Lankwitz . Meine Rüge der örtlichen Unzuständigkeit war der K. und der 83t Abt. *******gal.


Der Betroffene ist in jedem Fall verfahrensfähig, d.h. er kann selbst Anträge stellen und Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen. Meine Schreiben werden regelmäßig unbeachtet gelassen.
Das Gericht muß, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den Betroffenen persönlich anhören. Es muß sich hinreichend über die Persönlichkeit des Betroffenen informieren. Einen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in der üblichen Umgebung des Betroffenen verschaffen Anhörungen, die keine Antworten auf meine Vorwürfe enthalten , sind keine.(08.03.07) Ich hatte dem R. und der K. zuvor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Unterschrift abverlangt. Ebenso Treffs, in denen ich auf die Folge des § 43 ZPO hinweise, mich nicht einlassen zu dürfen, wenn ich sie abgelehnt habe(01.10.09). Die K. hat sich nie persönlich von der Lüge des R. überzeugt, ich hätte Natostacheldraht an meinen Gartenzaun. Zur Räumung , Inknastierung , Abzielen nur auf das Pflichtteil oder zum Wegfall des Krankenversicherungsschutzes wurde ich nie gehört .
Das Gericht hört die Betreuungsbehörde an, wenn es der Betroffene verlangt oder es der Sachaufklärung dient. V.(PSpsyD) hat ausdrücklich von weiterer Betreuung abgeraten, weil der Schaden nur noch zunehme. K. hat sich einfach drüberweggesetzt.
Der Sachverständige ist verpflichtet, vor der Erstattung seines Gutachtens den Betroffenen persönlich zu besuchen oder zu befragen R. war abgelehnt. (§ 406, 42ff ZPO) Deshalb erschlich er sich mein Vertrauen , ich sei ja nicht wahnhaft gestört. Meine Darstellung meines ämterverschuldeten Prekariats am Gartentor hat er als Exploration ausgegeben. Auch H. hat als Rache dafür, daß ich ihn wieder rausgeschmissen hatte, seinen unwissenschaftlichen Lügenscheiß nach Aktenlage wider § 68a 1.4 FGG ins Gutachten gestammelt.
Die Entscheidung ist dem Betroffenen, dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und der Betreuungsbehörde bekanntzugeben. Einen Verfahrenspfleger habe ich nicht.
Als Jahresgebühr für eine auf Dauer angelegte Betreuung werden vom 25000 € übersteigenden Vermögen 5 € für jede angefangenen 5000 €, mindestens aber 50 € erhoben Ziel der Betreuung ist , daß diese Gebühr möglichst lange aus meinem Vermögen abfließen möge und mich die Dreckschweine ohne jede Gegenleistung in meinem Sinne und zu meinem Vorteil melken können.

Helmut Hirt
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 17:49
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AW: Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

>Chronologie des Ämter- und Justizterrors t007 01.12.11

■Ich bin Miteigentümer eines Mietshauses Muskauer Str. 18, 10997 Berlin, konnte aber seit 1973 keinerlei Gewinn daraus ziehen und wurde von der in Hauseigentum ahnungslosen Mutter als Sklave zum Vermögensaufbau mißbraucht. Der Staat hatte uns durch den Verwahrungsbruch von Mietpreisverfahren (14a119/92, 7b92/96) um über 1 Mio. geschädigt, da wir die in dieses Mehrfamilienhaus eingebrachten Modernisierungskosten und damit meine Löhne nicht wieder reinbekamen und jahrezehntelang nur mit Verlusten arbeiteten,

■der MPU Gutachter-„Bruder“ T. beleidigte mich Ende 1995 , ich sei ein *********, Penner, Frührentner … und kam in 33o576/02 21u97/04 mit seiner Beleidigung durch, ich hätte 30 Jahre nur Freizeitgestaltung betrieben, um mich , wie geschehen, vom Gang zum Notarn abzuhalten und sich das von mir aufgebaute Vermögen an sich zu reißen. §138: Sittenwidrig ist das Gebot, den Bruder aus derzeitigen und künftigen Unternehmungen zu entfernen RG 158, 298.

■Die Justiz macht sich , indem sie dieses Begehren duldete, zu Mittätern und Rechtsbeugern, soweit sie mich vom Verfahren ausgeschlossen hat. Sie hat damit nicht nur mein Grundrecht auf rechtliches Gehör, Artikel 103 GG gebeugt, sondern betreibt Mord auf Raten durch systhematische Verweigerung und Ausgrenzung (SWR-Sendung 02.06.09 , 15.30h) . Insofern ist auch dieses Handeln sittenwidrig und nichtig. Für die Folgen aus all diesen Rechtsbeugungen haftet das Land Berlin für seine Richter-Verbrecher aus § 839 II BGB iVm Art. 34 , ohne daß ich bis heute wirksam durch einen Verfahrenspfleger vertreten werde, unter weiterer Rechtsbeugung zu
Der Schadensersatzanspruch muss vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden, nicht vor dem VormG; zu diesem Zweck muss das VormG dem geschädigten Betreuten einen neuen Betreuer (bzw. Ergänzungsbetreuer) bestellen, der dann den bisherigen Betreuer verklagt.(aus: „Betreuungsrecht von A-Z“ ,Walter Zimmermann , Beck-dtv, 2000)

■Durch Mietspiegel, die nicht zwischen Subventionierten und Nichtsubventionierten unterschieden, sowie durch rechtsbeugende, mieterfreundliche Richter wurden wir weiter geschädigt.

■Ich bekam seit 1981 unter Beugung der Rechtsprechung BGH 10,139,144, OLG Karlsruhe NJW 85,1787=FamRZ 85,954 auch keine Sozialhilfe wegen „erbrechtlicher Anwartschaften“ , (vg17a439.87).

■In 33o576/02 21u97/04 wurden meine Löhne /erbrechtlichen Anwartschaften mit 0.- bewertet, unter Beugung von
Während der Dauer des faktischen Arbeitsverhältnisses richten sich Rechte u Pflichten von ArbG und ArbN nach den Vorschriften, die für ein wirksames Arbeitsverhältnis gelten ( stRspr des BAG). Es besteht Anspruch auf den angemessenen , üblichen oder den bisher geltenden vereinbarten Lohn (BAG NJW 86. 2133). Es gelten die arbeitsrechtlichen Schutznormen, auch das EFZG (allgM BAG aaO)


■1998 wurde meine Mutter am Krankenhaus Neukölln durch Nichtüberwachung ihres Blutbildes mit der Folge einer Lungenembolie infolge 14-tägiger Bettlägerigkeit (ZDF: Krankenhausfalle Bettlägerigkeit) umgebracht. Ich mache deshalb das Land Berlin für die Tötung verantwortlich, § 845 BGB. Die Justizhure , Prof. S., oberster Berliner Obduzent , wenns um die Abwiegelung von Tötungen durch öffentliche Schlampereien geht, behauptete nach der Tötung meiner Mutter, sie sei nicht infolge schlampiger Blutbildüberwachung an Lungenembolie gestorben, sondern rein „schicksalhaft“. Während sie mir bereits um 7.30 tot vorgeführt wurde , wird von dem Täter behauptet, die Reanimation sei um 9.30 h eingestellt worden. Ob 7 gebrochene Rippen sachdienlich waren, um einen Blutpfropf aus dem Y zu den beiden Lungenflügeln zu entfernen, wird nicht dargestellt. Die Diepgensche Politik der Krankenhausschließungen war Anlaß zu Schlampereien , infolge derer auch reihenweise Patienten krepierten.

■Ich bin seit 1998 in einer nie enden wollenden Erbauseinandersetzung 33o451/01, also im Clinch mit Justizterror, dem ich Rechtsbeugungen und Diskriminierung meiner Arbeit vorwerfe. Die Justizschweine J. und Co. zu 33o451/01 hatten schon gebührenüberhebend im voraus für ihre Lügen bei mir abkassiert, ich hätte die Hausverwaltung bis zum Schluß inne und meine Mutter hätte irgendwas „anderes“ verfügt, ohne zu prüfen, ob sie meine erbrechtlichen Anwartschaften einfach an die Brüder verschenken und sich in die Schuldnerflucht begeben und mir erklären durfte, ich hätte gleiche Rechte erworben. Es erfolgte eine erneute Beugung höchstrichterlicher Rechtsprechung BGH 10,139,144, OLG Karlsruhe NJW 85,1787=FamRZ 85,954, mit der mir die Prozeßkostenhilfe verweigert wurde, da sei ja Miteigentum vorhanden, unter Verkennung, daß dies seit 1998 nicht verwertbar ist.
■Mit dem Betrüger RA B. wurde eine
Honorarvereinbarung 6008/186b 13.08.01
für die Erbauseinandersetzung von DM 25.000 DM (= 12526,3 Euro), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mindestens jedoch die Gebühren nach BRAGO geschlossen. Der Betrüger erbrachte jedoch keine schlüssige und voll umfängliche Klage, begünstigte die Gebührenüberhebung zugunsten des Landes Berlin unter Mißachtung des § 114 ZPO und besorgte, daß ich mangels Einkommens/Sozialhilfe zum Dieb und Schwarzfahrer gemacht wurde.Er hat sich insbesondere absprachewidrig nicht an die säumigen Gegner gehalten und doppelt für alle Instanzen im voraus abkassiert (Honorar,BRAGO) , obwohl er mich nicht mal schriftlich umfassend beraten hat. Er erpreßte mich damit, daß, wenn ich der unzulässigen Mietenkontenplünderung nicht zustimme, der Erbanspruch verjährt sei.
Die Justiz besorgte so
■ Die Zerstörung meiner Lebenspartnerschaft , da ich nicht auf Dauer bei L. Berlin auf Pump leben konnte.
■ Meine Kriminalisierung und dessen Folgen.
■ Die Nichtzahlbarkeit der Gerichtsgebühren für meine diversen ,aus der Nothausverwaltung aufgrund der Generalprozeßvollmacht sich ergebenden Verpflichtungen mit der Folge von Verjährungseintritten und damit Mietausfällen aus den verwalteten Mietshäusern meiner verstorbenen Mutter, die sie zu Lebzeiten an meine Brüder verschenkte.
■ Die Knastandrohung in 21vrs8122/84 Staatsanwaltschaft Hof wegen Nichtzahlung der zuvor von meiner verstorbenen Mutters Konto abgebuchten Raten
■ Die Rechtsbeschneidungen , da ich u.a. keine Anwälte zur Durchsetzung meiner übrigen -von RA B. in 33o576/02 LG Bln, 21u97/04 KG versäumten - Lohnforderungen aus 30-jähriger Hausverwaltung bis zum Jahresende ohne Vorkasse und ohne Rechtschutzdeckung -um die hatte sich RA B. sich ja auch nicht alle Jahre betreffend gekümmert- finden konnte .
■ RA B. hat die unterschlagenen Gelder nebst Zinsen bis heute einbehalten, ohne daß sich das ********* J. um irgendwas gekümmert hätte.
Das Geld auf dem Mietenkonto 144622-102 Postbank sollte nach der Schuldnerflucht meiner Mutter ein Faustpfand für mich sein. Ich wurde vom Verbrecher-LG erpresst, dieses Geld zu 2/3 meinen Brüdern , zu 1/3 in Gänze einer Gebührenüberhebung betreibenden Justizkasse und einem Betrüger-Anwalt B. überlassen zu müssen, der sich an die wegen ihrer Auskunftspflicht nach § 2027 BGB im Verzug befindlichen Brüder =Miterben halten sollte , hier aber für alle Instanzen im voraus abkassierte und , weil haftpflichtmäßig unterversichert, sogar meine Sozialhilfen zweckentfremdend für sich anlegte. Meine Vorwürfe gegen die Landrichter blieben von ihm unbeachtet. Seine Erbklage blieb unschlüssig und völliges Stückwerk.Die offenen, Dritten gewährten Darlehen meiner Mutter blieben völlig außen vor. Für ihn war es interessanter, sich der Diskriminierung des Gerichts anzuschließen, um abrechnen zu können.
Die weiteren Vorwürfe gegen den B.:
1.hat er meine Ansprüche nicht beim Arbeitsgericht, sondern beim LG rechtshängig gemacht.

Beim Arbeitsgericht hätten aber die Gegner als Nachfolger der Marga Hirt an der Erstellung einer Lohnabrechnung mitwirken müssen, hier mußte ich alles selbst substantiieren.

2.hat er hilfsweise keine Ansprüche aus § 811/816 BGB bzw. 2057aII-BGB geltend gemacht, ansonsten hätten auch bei nicht ausreichender Substantiierung nicht alle Beträge abgeweisen werden dürfen.

3. hat er nichts gegen die 9 Rechtsbeugungen ( 1650_1¿ bis 1650_9¿) unternommen, die Richterin in ihrem Rachefeldzug gewähren lassen und gegen meinen Willen -hier meine Richterablehnung -Altanträge gestellt .

4. hat er sich meinem Vorwurf wegen Gebührenüberhebung in der Erbsache (Honorar + BRAGO-Vereinnahmung und Kontenplünderung gegen meinen Willen zu allein seinem Vorteil, während ich mangels Lebenshaltungsgelder klauen gehen muß ) nicht gestellt.

5.hat er Lohnansprüche von vor 1973 durch Nichtrechtshängigmachung in die Verjährung geschickt, ebenfalls ggf. solche aus der Nothausverwaltung seit 1998 ;denn er sollte alle ausstehenden und zu Lebzeiten gestundeten Löhne und Darlehen meiner Mutter und dann den Brüdern gegenüber geltend machen.
6.hat er Schadenersatzansprüche wegen der Nichtmitwirkung der Brüder bei der Nothausverwaltung nicht gesichert.

7. hat er Schadenersatzansprüche gegen Notar T. wegen Nichtberücksichtigung auch meiner ihm angekündigten Interessen im Schenkungsvertrag nicht gesichert.

8. hat er nichts gegen die Sozialhilfeunterschlagung , Kostenbelastungen in den verlorenen Nothausverwaltungsklagen und Einkommensteuerforderungen unternommen.

9. hat er Altanträge wiederholt und nicht die ihm aufgrund der Neuberechnungen und lt. Diskette übergebenen Werte zugrundegelegt. Er hätte genausogut erst einmal einen Monat einklagen können, um den Schaden zu minimieren.

10.hat er sich nicht um die nochmalige Deckung der Nothausverwaltungsklagen für mich durch den Arag-Rechtschutz gekümmert, nachdem dieser meiner Mutter gegenüber bereits Deckungen ausgesprochen hatte.

11.hat er sich nicht um den Schadenersatz wegen sängerischen und Wi-Ing.-Karriereausfalls, fehlender Rente , fehlender Krankenversicherung , Zinsen und wegen der zu erwartenden Erbschaftssteuern gekümmert.

12.hat er mir fortgesetzt seine Korrespondenzen unterschlagen, so daß ich erst bei Aktenabholung die fehlenden Schreiben , insbesondere die Klage, einsehen konnte.

13. hat er Schadenersatzansprüche aus § 844 II BGB wegen Tötung meiner Mutter und Wegfalls ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht gesichert und sich auch nicht um die Unterschlagung der Sozialhilfe

gekümmert, gleichzeitig aber erstmal das freigegebene Konto s.o. geplündert und mit dem Feind -der rechtsbeugenden Richterin - zusammengearbeitet, behauptend , er wisse nichts von den Rechtsbeugungsvorwürfen, obwohl tags zuvor eingangsbestätigt

14. hatte er mir nie mitgeteilt, wie weit die Substantiierung gehen muss und wieso entgegen §416 ZPO Bestätigungen meiner Mutter , daß ich 13 Stunden am Tag für 30 DM/h für sie forderungshalber arbeite (mathematisch eindeutig zur Lohnberechnung ) , als Belege nicht ausreichten.

15.hat er sich auch nicht gegen die Nichtwürdigung dieser kürzelbereinigten Tagebuchlisten - am Urteilstage erst eingereicht - gewendet, an denen ich schikanöserweise ein Jahr zur Erstellung sinnlos arbeiten mußte und mit denen ich noch gar nicht ganz fertig war, weshalb ich vorher um Terminsverlegung gebeten hatte.


16.hat er mir nie für das Finanzamt bzw. Sozialamt eine Bestätigung übersendet , daß ich vollauf mit der Darlegung meiner Lohnansprüche für die letzten 25 Jahre zu tun habe und deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.Das Sozialamt hatte mir die Sozialhilfe seit Ende 1998 mit dem Wissen der Nothausverwaltung gezahlt, im Mai 2003 aber gestrichen , ich solle mich arbeitslos melden. Ohne eine Bestätigung wie oben konnte ich meinen Antrag beim Verwaltungsgericht nicht erfolgreich durchsetzen, gleichzeitig sollte ich aber als Sklave dem Gericht für Substantiierungen zur Verfügung stehen.

■Ich hatte das Vermögen , das meine Mutter keineswegs frei verschenken durfte , überwiegend selbst erwirtschaftet und aus 150000-DM-Objekten solche von knapp 2 Mio DM gemacht. Mein Drittel vom Kaufpreis der Muskauer Str. 18, 10997 Berlin hatte ich selbst aufgebracht. (Bew Überweisungsträger
■Meine Mutter hatte bezüglich meiner Lohnforderungen sittenwidrige Schuldnerflucht durch Verschenkung begangen, unter Beihilfe des Notarn T .
■Ich hatte die Ausbootung durch die Brüder substantiiert dargelegt,
Landgericht Berlin 33o451/01 5608/71 19.11.05
was völlig unbeachtet gelassen wurde ie kriminelle Bande aus Landgericht und Betreuer /Veruntreuer J. zielen vielmehr zur weiteren Schädigung auf das bloße Pflichteil ab.

■Daß ich „die Verwaltung der Grundstücke zum Übertragungszeitpunkt innehatte“ , ist falsch. Ich hatte mit
(Bew
Marga Hirt 56/12 15.12.95
gekündigt und danach nur noch Nothausverwaltung bis zur Klärung meiner Rechte aus der Verschenkung betrieben. Nach der Lüge vom 22.01.96 deckte das Landgericht also mit eigenen Lügen die sittenwidrigen Ausbootungsaktionen der Gegner .
Denn mir wurde durch dieses Inkasso nichts zum Leben gelassen , Beugung § 114 ZPO, 352f STGB, weil gleichzeitig die Sozialhilfe-(05/03 bis 05/05) soz3084.1.0415-h141049 mit der Lüge , ich hätte durch die Erbauseinandersetzung schon Einkommen und Vermögen erworben und die Prozeßkostenhilfe unterschlagen wurden , das Gericht BGH 10,139,144, OLG Karlsruhe NJW 85,1787=FamRZ 85,954 beugte und mich erpreßte , auch ein Konto , das mir wegen offener Löhne aus 30-jähriger Hausverwaltung (33o576/02 21u97/04 (erbrechtliche Anwartschaften = 0.-)) aus der Schuldnerflucht meiner Mutter in Gänze zustand , quasi pfänden lassen zu müssen , um nicht den Erbanspruch- nach jahrelanger Verschleppung durch die Justiz- als verjährt ansehen zu müssen.
Das Geld auf dem Mietenkonto 144622-102 Postbank war kein zumutbar zugängliches Vermögen , sollte es ja nach der Schuldnerflucht meiner Mutter ein Faustpfand für mich sein.


■Vorrangig hatte ich das Geld für offene Mieten bei (Bew L. benötigt, die mich infolgedessen aus der Wohnung rauswarf. Damit wurde auch meine Karriere als Sänger – ich machte mit dem Sohn C. professionelle Musik, ca. 200 eigene Stücke, zerstört. Das Sozialamt hat also , statt mich zu fördern, als Brandstifter gewirkt und meinen Lebensplan zunichtegemacht, auch dies schadensersatzpflichtige Schädigung.

■Sozialhilfe-(05/03 bis 05/05 =20000 €) –Unterschlagung mit der Lüge , ich hätte durch die Erbauseinandersetzung schon Einkommen und Vermögen erworben. Folge war, daß ich klauen gehen , schwarzfahren und aus Biokontainern mein Essen zusammenklauben mußte , weiter , daß ich mich mangels Geldes unter Betreuug stellen mußte mit der Folge , daß mir dort erst recht kein Staatshaftungsspezialist beigeordnet wurde , stattdessen eine Justizhure , die die Interessen dieses Drecksstaates und seiner Macht-vor-Recht-Faschistenjustiz vertritt. Unrechtsurteile vg32a297.03, vg32a298.03, vg32a365.03, vg32a638.03, vg32a136/04 unter Beugung von §§ 121.5, 57, 78b ZPO. Die Unmöglichkeit, einen Anwalt ohne PKH-Deckung zu erhalten , habe ich bereits dem VG gegenüber dargetan und glaubhaft gemacht. Die Liste nicht vertretungsbereiter Anwälte hat der Präs. Verwaltungsgericht zu 313 eingangsbestätigt und verwahrungsgebrochen, statt sie an den Zuständigen weiterzureichen.


■SGBII-Unterschlagungen seit 2005 Sozialhilfe über 28000 € . Parteiverräter Jebbink behauptete dem Jobcenter gegenüber, ich wohnte ab 12/2007 kostenlos bei ihm, was zum Wegfall der Wohn- und Heizkosten führte. Die Pflicht, trotz Vermächtnisses (lebenslanges kostenloses Wohnrecht) ggf. nach § 1041 BGB für die Erhaltung des Einfamilienhauses Trappenpfad 23 ,12351 Berlin , in dem ich seit ca. 1963 wohne, sorgen zu müssen, wird nicht beachtet. Das Haus verfällt infolge der Erbverschleppung völlig (Kaputte Fenster, kaputtes Dach, kaputte Fassade, Frostschäden, nur Notbeheizung). SGBII-Unterschlagungen auch durch Umleiten und Öffnen meiner Scheckpost beim Jebbink sowie Totlagern derselben über z.T. 5 Monate. Für diesen Verfall haftet das Jobcenter.

■Begünstigung des Justizterrors durch (abgelehnte) Psychiater-Verbrecher, die behaupteten, ich bildete mir die Schädigungen allesamt nur wahnhaft ein. Dies nach Aktenlage, ohne mich , wie wissenschaftlich erforderlich, je exploriert zu haben. Während gegen Prof.Z. nie ermittelt und mir nie ein Gegengutachten ermöglicht wurde , wurde ich weiter rechtlos gehalten, indem mir keine Rechtsberatungsscheine, kein Gegenbetreuer, Verfahrenspfleger usw. gewährt wurden unter Verweis darauf , der Betrüger/Betreueranwalt - Zitat: „Sie haben überhaupt keine Rechte !“ – würde mich ja vertreten und ich hätte keinen freien Willen. Hier wird Mord auf Raten organisiert.
Dieselben wirren Behauptungen durch die weiteren rechtlichen Idioten R. und H., die sich mittels ihrer „Gutachten“ an mir für meine Strafanzeigen rächten, Strafanzeigen, die nie verfolgt wurden. Die „Betreuungs“-gerichte besorgten durch die Verwertung solcher Gutachten nach Aktenlage sittenwidrig meine faktische Ausbürgerung in der “Betreuungsfalle“ (Sendung WDR)
Eine Begutachtung allein nach Aktenlage genügt nicht. (§ 68b 1 4 FGG) (BayObLG Rpfleger 1992, 197). (aus: „Betreuungsrecht von A-Z“ ,Walter Zimmermann , Beck-dtv, 2000)
Die wahren Gründe meiner Handlungsunfähigkeit „Verschleppung des Erbes, Sozialhilfe-(05/03 bis 05/05) ,SGBII- und Prozeßkostenhilfe-Unterschlagungen, Rechtsbeugungen, Verwahrungsbrüche usw.“ tauchen nirgends auf .

■Außerdem hat sich ********* J. seit 2007 nicht um die Erwerbsunfähigkeitsrente gekümmert , die jedem zusteht, der länger als 6 Monate behindert ist. Da das Land Berlin für die Rechtsbeugung seiner Justizschlampen haftet, jemanden nach Aktenlage einfach sittenwidrig auszubooten , er sei angeblich untherapierbar wahnhaft gestört, und da meine Lendenwirbelsäule durch Polizistenschweine kaputtgetreten wurde (–050203/7580-9 , 2upls8692/05 zsc21-h526/05 (finanzsenat), 07-1069149-0-3 Amtsgericht Schöneberg , zu 7h2/05 Amtsgericht Neukölln verwahrungsgebrochen), stünde mir diese Rente schon unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes zu .


■Das Jobcenter hatte durch eine Beleidigungsanzeige dafür gesorgt, daß ich als angeblich wahnhaft Gestörter, somit Schuldunfähiger zu H17/3031pls2964/07vrs wider § 20 STGB dennoch ohne Hauptverhandlung inknastiert wurde. Die zur Freipressung von Herrn G. vorgeschossenen 450 € habe ich vom vorleistungspflichtigen Jobcenter bis heute nicht erstattet bekommen. Wegen der Straftaten der Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung sind J. wie auch Richter Sch. nie verfolgt worden. J. hatte der Inknastierung beigewohnt, um seine Räumung am 06.08.08 zwischenzeitlich organisieren zu können.

■Die Ärztekammer kontrolliert ihre Ärzte ebensowenig wie die Rechtsanwaltskammer die Anwälte. Man erklärte mir, sie dürfe mich , was das Ergebnis ihrer angeblichen Prüfungen anbelangt, wegen der Schweigepflicht nicht informieren. Von mir aufgesuchte Psychiater wollen sich nicht für juristische Probleme instrumentalisieren lassen. Diese strafbewehrten unterlassenen Hilfeleistungen werden bis heute strafvereitelt.

■Nachdem das Betreuer********* J. div. Vermögensteile , die mir zustehen, auf gesperrte Konten transferiert hat, erklärte das Jobcenter Nkn 698.7.92202bg0038472 , mir stünden keine SGBII-Leistungen mehr zu, weil ich nun vollständig über diese Gelder verfügen könne. Mit dieser Lüge und der weiteren Nötigung, mangels Mitwirkung an der Darlegung dieser Konten (wozu das Betreuer********* verpflichtet wäre) mir auch die vorläufigen Leistungen seit 10/2010 zu verweigern, bleibt mir nichts anderes , als wieder Nothelfer anzupumpen und klauen zu gehen.

■Seit 10/2010 habe ich keinen Krankenversicherungsschutz mehr. Schon vorher hat die AOK die rückwirkend von der Sozialhilfe zu vertretenden Zahnschäden nicht übernommen, auch nicht die Schäden an meiner Lendenwirbelsäule wegen der Polizistentritte, auch nicht die Abwehr der Psychiater-Gutachter. An der Aufklärung der Tötung meiner Mutter hat sie sich pflichtwidrig nicht beteiligt. Sie hat also nur betrügerisch Prämien ohne Gegenleistung eingesackt.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 06:26
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Smile AW: Betreuungsmafia bringt zahlreiche Betreute um ihr Hab und Gut!

Helmut Hirt Trappenpfad 23, 12351 Berlin
(0176-38082125

-Buschkowsky Beschwerde BzBm@bezirksamt-neukoelln.de
>Bürgeramt jekosch@bezirksamt-neukoelln.de 2901/40 23.01.12

Sie haben mir am 18.01.12 bei meinem Besuch bei Ihnen persönlich erklärt, Sie hätten Beweise, daß ich an meiner Adresse angeblich nicht gewohnt hätte und wohne. Sie haben damit Amtsanmaßung betrieben, indem Sie mich einfach abgemeldet haben. Denn ich hatte Ihnen mehrmals geschrieben, ohne daß ich mal eine Antwort erhalten hätte.

Sie behaupteten
Bezirksamt Neukölln von Berlin büa50 2901u12 15.12.09
_19. Abt. Bürgerdienste und Gesundheit Bürgeramt 5/Meldestelle 50 Frau J. Zwickauer Damm 52, 12353 Berlin 69094385 Fax 69094392, s.g.h.h., nach meiner Feststellung, die sich auf eine Mitteilung Ihres Betreuers (Lüge) stützt, haben sie in 12351 … bei … eine Wohnung bezogen ... j

Ich entgegnete mit

„-vorab an meinen Anwalt, dem eine Prüfung, Versendung, Stellungnahme vorbehalten bleibt
-parmann@gmx.de (CDU/“Fröhliche Weihnachten“)
Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafantrag

Bezirksamt Neukölln von Berlin büa50 2901|3 20.12.09
wird das Bürgeramt umgekehrten Rubrums als Verbrecherorgan aufgefordert, zu den eigenen Lügen und kriminellen Machenschaften Stellung zu nehmen,...“
Unter anderem dieses Schreiben wurde völlig unbeachtet gelassen.


Der „Betreuer“, den Sie als meinen „Betreuer“ bezeichnen, ist ein Veruntreuer , § 261, ein Parteiverräter, § 356 STGB, organisierter Boykotteuer, Begünstiger , § 257, und Mitorganisator von Ämter- und Justizterror , der in der “Betreuungsfalle“ (Sendung WDR) gegen Betroffene Mord auf Raten verübt. Er hat nach dem Gesetz einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Diese Pflicht einzufordern wird von der Justiz-Schlampe K. gebeugt, § 339 STGB. Diese Betrügerin hatte mir den J. eingangs seiner Bevollmächtigung als Staatshaftungsspezialisten untergejubelt, s. Zettel vom 08.03.07 und deckt seine kriminellen Machenschaften seither wie die Holokaustlüge.

Mir wurde also zu 50XVIIh1241 statt eines Staatshaftungsspezialisten eine völlig unqualifizierte Justizhure als Veruntreuer beigeordnet, der das Land Berlin statt meiner vertritt und damit § 1901 BGB beugt.
Ich hatte den Betrüger-Gutachten der Psycho-Gangster Z., R. und H. widersprochen, ohne daß die darin enthaltenen Gegenbeweise von irgendwem gewürdigt wurden, (Unzuständigkeitssyndrom) , insbesondere nicht von den sie in Auftrag gebenden Macht-vor-Recht-Faschisten des Landgerichts (33o451/01), die meine Erbauseinandersetzung seit 1998 verschleppen und der K. vom „Betreuungs“gericht die mir den Veruntreuer J. in der „Betreuungsfalle“ ( Sendung WDR ) als angeblichen Staatshaftungsspezialisten angedreht hat.
Es wurde kein Staatshaftungsspezialist beigeordnet , stattdessen eine Justizhure, der § 1901 BGB beugt und die Interessen meiner Gegner statt meiner befriedigt. von mir vorformuliert




von „Richterin“ = Betrügerin Kretschmann
dazugeschrieben


Er besorgte meine Führerscheinabnahme , Inknastierung H17/3031pls2964/07vrs wider § 20 STGB , Obdachlosigkeit ohne Vollmacht und Anhörung , Klageboykott und Verjährungseintritte am laufenden Band, Postunterschlagung ohne Vollmacht, Zerschlagung meiner Lebenspartnerschaft , Diebstahl meine Autos und meiner Lebensmittel usw. , Begünstigung von Leistungsunterschlagungen (Sozialhilfe (Mai 03 bis Dez 04= 20000 €), SGBII- (ca.30000 € seit 1/05) und PKH-Unterschlagungen), damit Wegfall des Krankenversicherungsschutzes und damit Dauer-Körperverletzungen, die Reduktion des von mir aufgebauten Vermögens, von den Brüdern gestohlen, auf das Pflichtteil, z.Z. die „Zwangsvollstreckung“ einer Räumung durch die Brüder in Eigenregie wider § 885.2 , 721.5 ZPO u.a., geduldet durch eine strafvereitelnde Polizei zu 120106-0900+1-122050.

Die Anhörungspflichten werden in ständiger Übung am Amts-Verbrechergericht Neukölln gebeugt.
Anhörung des Betroffenen— vor bestimmten vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wie Verfügungen und Verpflichtungen über Grundstücke, § 69 d 1 FGG mit §1821 BGB;
— vor Verfügungen über Erbrechte, Pflichtteile, Vermächtnisse (§ 69 d I mit § 1822 Nr. 1,2 BGB)
— vor der Wohnungskündigung (§ 69 d I FGG mit § 1907 I BGB; zwingend, persönlich);
— vor Abschluss längerverpflichtender Verträge (§ 69 d I FGG mit § 1907 III BGB; zwingend, persönlich);
--allgemein zur Sachaufklärung (§12 FGG). (aus:“Betreuungsrecht von A-Z“ ,Walter Zimmermann , Beck-dtv, 2000)

Hilfe von der Polizei ist noch nie zu erwarten gewesen. Ein Polizist, Herr K. aus der Wache Zwickauer Damm, hat mich beim Versuch, eine Anzeige zu erstatten, abgefertigt mit den Worten:“ Herr Hirt, raus hier!“.
Ich bin von 6 unbekannten Polizisten der Meldestelle Sonnenallee krankenhausreif zusammengetreten worden. (–050203/7580-9 , 2upls8692/05 zsc21-h526/05 (finanzsenat), 07-1069149-0-3 Amtsgericht Schöneberg , zu 7h2/05 Amtsgericht Neukölln verwahrungsgebrochen) . Eine Entschädigung /Verrentung wegen der kaputten Wirbel steht bis heute aus. Die Täter seien angeblich nicht zu ermitteln. Gegen den Stadtrat und Bürgermeister ist nie wegen § 133 STGB ermittelt worden. STA , GSTA, Kammergericht und Justizsenat bilden eine Kriminelle Vereinigung Justiz, die mich – obendrein entgegen 171 ZPO weiter mit Post bombardiert und sklavenmäßig ihren Dreck zu beantworten nötigt.

Die Dauerrechtsbeuger und juristischen Dreckschleudern vom obersten Macht-vor-Recht- Faschistengericht (BverfG) deckten diese Körperverletzung in bvr1100/06,2bvr1034/06,2bvr387/06,2bvr387+415/06

J. betreibt keine Fürsorge, kennt mich überhaupt nicht persönlich.
Daß ich vorübergehend mein Büro bei G. hatte, beweist nicht, daß ich nicht weiter am Trappenpfad 23, 12351 Berlin wohnte und weiter wohne.
Das Bürgeramt sollte jedoch eigentlich dem Namen nach dem Bürger und nicht dem Ämterterror dienen . Hier hat es sich jedoch angemaßt, dem Ämterterror zu dienen ; denn mit der Lüge, ich wohnte lt. Jobcenter mal in der Einemstr. 11, mal an meiner Kontaktadresse „Trappenpfad 37“, erreichte der Ämterterror beim Jobcenter die strafbewehrte Unterschlagung von Wohn-und Heizkosten, ca. 30000 € seit 2005 und nach 20000 € Sozialhilfeunterschlagung in 2003 bis 2004.
Meine Klagen zu soz3084.1.0415-h141049 ,vg32a297.03, vg32a298.03, vg32a365.03, vg32a638.03, vg32a136/04 scheiterten wiederum an der Rechtsbeugung zu §§ 121.5, 57, 78b ZPO.
Die Unmöglichkeit , einen Anwalt ohne PKH-Deckung zu erhalten , habe ich bereits dem VG gegenüber dargetan und glaubhaft gemacht. Die Liste nicht vertretungsbereiter Anwälte hat der Präs. Verwaltungsgericht zu 313 eingangsbestätigt und verwahrungsgebrochen, statt sie an den Zuständigen weiterzureichen.
J. hatte nie das Recht, sich in Belange einzumischen, zu denen er keine Vollmacht hatte. So hatte er
■keine Vollmacht in Wohnungsangelegenheiten und durfte nicht ohne meine Anhörung der Räumung in - 33o240/07 ,34m8068/08 , 51t510/08 , 33ar7/08- zustimmen (§ 69 d I FGG mit § 1907 I BGB; zwingend, persönlich) und meine Vollstreckungsabwehr- , Beweissicherungs- und Nichtigkeitsklage zu 33ar7/08 boykottieren
■keine Vollmacht in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten , (er besorgte durch Scheckumleiten und –anhalten weitere Leistungsunterschlagungen, statt sie aufzudecken).
■durfte er nicht ohne meine Anhörung Verfügungen über meine Erbrechte treffen wie den Verzicht auf die Anfechtung des Schenkungsvertrages meiner geschäftsunfähigen Mutter (§ 69 d I mit § 1822 Nr. 1,2 BGB) und
■durfte – bei gleichzeitiger Rücknahme meiner Klage gegen Psychiater Rockstroh und Richterin Kretschmann – wegen deren Beleidigung, ich sei willenlos und anhaltend wahnhaft gestört , nicht meine Schuldfähigkeit unterstellen und meinen Widerspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung von Jobcenter-Mitarbeitern zurückziehen und meine Freiheitsberaubung zum Zeitpunkt der Besitzentsetzung zu H17/3031pls2964/07vrs , akzeptieren, nur weil sie ihm ins Kalkül passte und um eine Sachaufklärung (§12 FGG), die mir zustand, zu vereiteln.
■durfte er ohne Sachaufklärung nicht einfach meine Klagen zurückziehen. Wie das von J. im Februar 2010 aufgestellte und von der Justiz bis heute akzeptierte Vermögensverzeichnis zeigt, geht er wahnhaft und unter vorsätzlichen Weglassungen ohne Klärung meineidlich von falschen Werten aus, indem er Vermögensteile in möglicher Unterschlagungsabsicht einfach mit 0.- beziffert (so die Wertpapiere von 100000 € und meinen Hausrat).
■durfte er insbesondere nicht – vollmachtlos in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten- meine Lohnklagen wegen meiner Nothausverwaltung zurückziehen und so für den Mißbrauch als kostenloser Arbeitssklave (trotz meiner Mitwirkungspflicht § 242 BGB) sorgen, wo er ja gleichzeitig in der Räumungssache den Brüdern zubilligte, ich sei zu Instandhaltungen (ggf. aus 1041 BGB) des Trappenpfad 23 als Wohnberechtigter verpflichtet gewesen und hätte diese Pflicht nicht erfüllt und sei deshalb zu räumen).

Der Veruntreuer J. besorgte im Zusammenspiel mit einem kriminellen Jobcenter die ersatzlose Streichung des Krankenversicherungsschutzes seit 10/2010 mit der Lüge ( Zitat


Das Gegenteil ist der Fall , wird aber vom „Betreuer“ in Zusammenarbeit mit der kriminellen Vereinigung aus Ämtern und Gerichten so als Lüge fortgetragen.



Erst kürzlich erfuhr ich von der angeblichen „Rechtspflegerin“ F., die jedoch überhaupt keine Rechtspflege gegen den Unrecht betreibenden Täter J. betreibt, dieser überweise angeblich 350 € monatlich auf ein per 17.01.11 gekündigtes Konto bei der Commerzbank. Von solchem Prekariatsgeld – unterstellt ich käme an solche regelmäßig gesperrten Konten ran- , könnte ich weder die ämterverschuldeten Schulden noch die Wohn- und Betriebskosten (§1041 BGB) , die Heizkosten, die Kranken-, Renten-, Haftpflicht-, Rechtschutz-, Hausrat- und sonstigen notwendigen Versicherungen noch Gerichtsgebühren bezahlen . Nur Geistesverwirrte und Geschäftsunfähige wie Jebbink und das Jobcenter können der Meinung sein, auf das könne alles verzichtet werden, weil dem Land so Kosten erspart werden.

Dieses Dreckschwein besorgt im Zusammenspiel (§ 88.1.4 , 129 STGB) mit dem Verbrecher-Jobcenter den völligen Verfall des Grundstücks Trappenpfad 23 ,12351 Berlin . Ich habe dort ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht lt. Vermächtnis der 1998 am KHN durch Nichtüberwachung ihres Blutbildes umgebrachten Mutter Marga Hirt, muß aber wie eine Ratte leben .(1kapjs1938/98-Lüge: „schicksalhaft verstorben“). Soweit das Gesundheitsamt Rattenbefall behauptet hatte, meinte es mich. Soweit das LaGeSo mir die Abdeckung meines Eigentums durch Uralt-Welleternit verbat, betrieb es Willkür, weil Laubenpieper überall diese von früheren Ämtern gedeckten und verursachten Altlasten beherrbergen.

Die Vollmachten stellten eine sittenwidrige Rechtlosstellung dar und sind allesamt nichtig, (§138: Sittenwidrig ist es, jemanden aus derzeitigen und künftigen Unternehmungen zu entfernen RG 158, 298) , weil sie betrügerisch mit der Behauptung erteilt wurden, J. sei der begehrte Staatshaftungsspezialist. (Bew Zettel vom 08.03.2007.


In seinem letzten Jahres-Tätigkeitsbericht gegenüber dem untätigen , versifften, zu seiner Kontrolle mangels Gegenvormunds verpflichteten, aber in Wirklichkeit völlig ahnungslosen Betreuungsgericht – 50XVIIh1241- , von 2009 – hatte der Penner meinen Hausrat, den ich seit 1963 angesammelt habe, einfach mit 0.- bewertet, in gleicher Weise, wie er meinen Mord auf Raten besorgt.
Während solche Sesselpuperbetriebe wie die Integrationsbeauftragte, Behindertenbeauftragte, Psychiatriebeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Opferschutzbeauftragte und wie sie sonst noch schöne Namen haben, keinerlei Hilfe anzubieten haben und mich vielmehr auf das Faustrecht und die Selbsthilfe nach § 229 BGB verweisen, machen Sie noch eins drauf, indem Sie mich abgemeldet haben , so daß ich mich nicht mal an der Politik-Verbrecher-Wahl beteiligen konnte. Super ! Weiter so! „Wo Neukölln ist, ist vorne“, hatte ein vorschriftswidrig helmlos durch die Lande fahrender Aussteigertyp Buschkowsky vom Plakat aus behauptet. Ich hoffe, daß er am nächsten Baum sein restliches Gehirn verspritzt!
Ich habe in 2011 eine 530-seitige Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgericht zu 64136/10 eingereicht, weil der lokale Ämter- und Justizterror wie eine Seuche grassiert, der keiner mehr Herr ist.
Die Betreuungsrechts-Fibel der Leutheusser-Schnarrenberger ist ein einziges Lügenkonglomerat. Ich bekomme von niemandem tatsächliche oder rechtliche Hilfe und wurde zuletzt am 06.01.12 genötigt, dem LKW-Möbelpackerbetrieb seine Autoscheiben zu zertrümmern, nur damit die Polizei mal kam und dem rechtswidrigen Treiben der MPU-Justizhure L. Einhalt gebat. Die erste Polizei ist einfach abgehauen und meinte, das sei alles zivilrechtlich .
Ich habe es nur noch mit Vollidioten zu tun!
Helmut Hirt
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