Dies ist eine Diskussion zu Betreuungsende innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Betreuungsende ![]() Wenn es nun dem Betreuer einfiele, Unterschriften für sämtliche in den letzten ca 6 Monaten getätigten Barauszahlungen zu verlangen, wie ginge man damit um? Kann doch kein Mensch mehr nachvollziehen, wann er wieviel Geld von seinem Konto abgehoben hat, vor allem, wenn dies schon monatelang zurückliegt. Könnte man das schlicht ablehnen? |
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| AW: Betreuungsende ja. nachträglich sollte man in gar keinem fall unterschreiben, eben weil man das nicht mehr weiß. es sei denn man hätte buch darüber geführt, wann man wieviel geld bekommen hat. die übliche praxis ist es, dass die jeweiligen auszuahlungen quittiert werden, also geld gegen quittung, denn dann zählt man das geld nach und der betreuer hat einen beleg. das scheint der betreuer offenbar versäumt zu haben. ein schlem wer böses dabei denkt... im grunde ist es so, dass der betreuer nachweisen muss, dass er das geld nicht veruntreut hat. ohne quittungen kann er das nicht. |
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| AW: Betreuungsende ? Wieso denn nicht? In den Kontoauszügen stehen doch die Barauszahlungen drin, und auch, mit welcher ec-Karte sie geschahen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Betreuungsende tja, wenn der Betreute denn mal die Kontoauszüge hätte! Die sammelt der Betreuer und macht (unregelmäßig) Kopien für den Betreuten. Kontoauszüge liegen also nicht vollständig vor. ec-Karte gibts nicht, Geld wurde an der Kasse geholt. Mal davon abgesehen, dass ein völlig unkooperativer Betreuer (siehe Thema Arbeitskreise) doch sehen soll, wie er an seinen Kram kommt. Sein Problem. |
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| AW: Betreuungsende Im schlimmsten Fall muss man zur Bank gehen und die fragen. Für eine Gebühr können alte Kontoauszüge auch wieder hergestellt werden. Manchmal geht das sogar an Buchungsterminals (Kontoverlauf der letzten sechs Monate anzeigen lassen). Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Betreuungsende die Bank sieht die Sache sehr locker.... oftmals wollen sie noch nicht mal den Perso sehen und zahlen aus. Theoretisch haben sie dann nur die Unterschrift, anhand der sich das aber auf jeden Fall rekonstruieren ließe. Der Betreuer ist daran gewöhnt, dass seine Schäfchen prinzipiell alles unterschreiben, was er ihnen vor die Nase hält, ohne sich das anzuschauen. Ist natürlich eine reine Vermutung |
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| AW: Betreuungsende Ich möchte nicht extra ein neues Thema anlegen, und unter 'Betreuungsende' passt das ja auch: Was geschieht mit den Betreuungsunterlagen? Die Betreuungsakte bleibt ja vermutlich beim Betreuungsgericht. Sind Betreuer verpflichtet, ihre Unterlagen auszuhändigen? Für Postsachen, die an den Betreuten gerichtet waren, gilt das doch auf jeden Fall oder? Wie sieht es mit Korrespondenz zwischen Betreuer und Gericht aus? Und generell Korrespondenz mit Behörden, die der Betreuer erledigt hat. Das sind ja sicher Schreiben, die recht wichtig für den Betreuten sind, in die er Einblick haben muss um zukünftig selbst entscheiden und handeln zu können. Gibts Fristen, in denen der Betreuer Unterlagen aushändigen muss oder darf er sich dafür so viel Zeit nehmen wie er möchte? danke schonmal |
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| AW: Betreuungsende @Aoide - nur aus Interesse: Was aber nun, wenn der Betreuer die Akten nicht vollständig herausgeben kann, weil ihm die (nun nachgeforderten) Unterschriften von der Betreuten fehlen und diese auch nicht bereit ist sie nachzureichen? Kann er dann mit der Übergabe der Unterlagen warten bis sie vollständig sind, da ja gerade der Betreute vermeidet, dass die Vollständigkeit hergestellt wird?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Betreuungsende Für seine eigenen Schlampereien kann ja wohl schlecht die Betreute verantwortlich genmacht werden. Sind es wirklich so wenige Betreute, die über ihr Geld verfügen bzw es eigenständig bei der Bank holen? Deren Betreuer hätten ja alle das Unterschriftenproblem, da sie wohl kaum mit ihren Betreuten zusammen zur Bank marschieren. Zumindest wird mir jetzt klar, warum Betreuer sich gegen die selbständige Geldverwaltung wehren, unabhängig von den Fähigkeiten des Betreuten. Solange sie das Geld übergeben, können sie sich "Geld gegen Unterschrift" absichern. |
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| AW: Betreuungsende Ganz genau so sagte mir das auch mein Gefühl, aber das ist ja nicht immer richtig ![]() Jedenfalls laufen solche Vermischungs- und Machtspielchen mit einem fuchsigen Rechtspfleger ganz sicher nicht "die bekommt die Unterlagen erst, wenn sie alles unterschrieben hat". Es ist auch schlichtweg nicht Aufgabe des Betreuten, sich hinzusetzen und Kontoauszüge mit Betreuerliste zu Abhebungsdaten zu vergleichen. |
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