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Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Dies ist eine Diskussion zu Betreuung - Welche Ämter sind betroffen? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 09:53
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Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Hallo zusammen,

welche Ämter/Einrichtungen werden benachrichtigt, wenn man für jemanden eine Betreuung bestellen möchte?
In ländlichen Regionen ist es mit der Schweigepflicht der Behörden oft nicht weit her, deshalb würde mich interessieren wer alles benachrichtigt wird, wenn für jemand eine Betreuung eingetragen wird. Notar und Gericht sind mir klar, wie sieht es mit Rathaus, Banken usw. aus?

Danke und freundliche Grüße

Zipo
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 10:19
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Es hängt mit der Art der Betreuung zusammen. Bei einer für die Gesundheit erfahren es Ärzte, aber eigentlich keine Banken, bei einer für das Vermögen umgekehrt.
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Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 22:04
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Es hängt vom Wirkungskreis der Betreuung ab.

Bei der Verpflichtung kann man die Rechtspflegerin bzw. den Rechtspfleger dazu auch befragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 09:19
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten. Es geht um finanziellen und gesundheitliche Betreuung. Kann noch jemand sagen ob das auf's Rathaus gemeldet wird?

Danke und Gruß

Zipo
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  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 09:46
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Nicht automatisch. Informiert werden müssen die Bank, das Finanzamt, die Versicherungen, behandelnde Ärzte, Firmen, bei denen Geschäftsbeziehungen bestehen. Bei Fernkontakt (beispielsweise Telefonanbieter) geht natürlich auch die "stille" Betreuung, solange kein Vertrag gekündigt werden muss.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 10:26
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Vielen Dank für die Auskünfte.

Gruß

Zipo
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  #7 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 17:34
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Das Vormundschaftsgericht informiert die zuständige Stelle beim Sozialamt (Betreuungsstelle).

Zitat:
Informiert werden müssen die Bank, das Finanzamt, die Versicherungen, behandelnde Ärzte, Firmen, bei denen Geschäftsbeziehungen bestehen.
... dies geschieht aber nicht von Amts wegen vom Vormundschaftsgericht.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.08.2008, 18:22
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AW: Betreuung - Welche Ämter sind betroffen?

Nein, aber der Betreuer muss spätestens dann seine Berechtigung vorweisen, wenn er auf Vermögen zugreifen will bzw. Gesundheitsbetreuung ausüben will.
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