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Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit

Dies ist eine Diskussion zu Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 17.05.2008, 22:46
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Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit

Guten Tag.

Frau X hat eine alzheimererkrankte Mutter Y, die beiden wohnen in einem Haus, jeder in einer eigenen Wohnung. Frau Y hat lebenslanges Wohnreht. Nun wollte Frau X die Vormundschaft (jezt Betreuung) für ihre Mutter erwirken, wegen der Krankheit. Das Amtsgericht teilte nun mit, dass aufgrund der Tatsache, dass Frau X gleichzeitig Besitzerin des Hauses ist, in dem ihre Mutter lebenslanges Wohnrecht hat, ein Interessenskonflikt besteht.

Frage: Kann es sein, dass der Antrag auf Betreuung nun abgelehnt wird? Was geschieht dann? Und könnte auch der Mann von Frau X dann als Betreuuer bestellt werden? Oder hat er auch mit dem Interessenskonflikt zu tun?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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Alt 18.05.2008, 20:51
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AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit

Die Betreuung wird nicht abgelehnt, ggf. wird ein Betreuer bestellt, der nicht zur Familie gehört.
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Alt 19.05.2008, 08:54
 
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AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit

Da habe ich folgende interessante Übersicht gefunden: http://wiki.btprax.de/index.php?titl...euerbestellung

Ein Interessenkonflikt muss also konkret feststellbar sein. Bis jetzt erscheint mir der SV aber eher eine abstrakte Gefahr darzustellen? Zudem geht es mE um zwei gegenläufige abstrakte Gefahren (Kein Vorwurf meinerseits!):

Einerseits ein viel zu frühes Abschieben der Mutter ins Heim - andererseits eine unwürdige, weil unzureichende Behandlung, um z.B. das Erbe zu schonen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Tochter Eigentümerin des Hauses. Dann geht es wohl um die Gefahr der zu frühen Verbringung in ein Heim?

OLG Schleswig: (link s.o.)
"Bei der Auswahl eines Betreuers ist ein zu befürchtender Interessenkonflikt an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl des Betreuten ernsthaft gefährdet wäre."

Soweit erst einmal, lG, D.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 14:21
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AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von Dego
Da habe ich folgende interessante Übersicht gefunden: http://wiki.btprax.de/index.php?titl...euerbestellung

Ein Interessenkonflikt muss also konkret feststellbar sein. Bis jetzt erscheint mir der SV aber eher eine abstrakte Gefahr darzustellen? Zudem geht es mE um zwei gegenläufige abstrakte Gefahren (Kein Vorwurf meinerseits!):

Einerseits ein viel zu frühes Abschieben der Mutter ins Heim - andererseits eine unwürdige, weil unzureichende Behandlung, um z.B. das Erbe zu schonen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Tochter Eigentümerin des Hauses. Dann geht es wohl um die Gefahr der zu frühen Verbringung in ein Heim?
.
Genau gesagt geht es um die Befürchtung, dass die Tochter im Namen ihrer Mutter das lebenslange Wohnrecht widerrufen und sie somit "aus dem Haus kriegen" kann, um dann die Wohnung zu vermieten bzw. zu verkaufen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 14:55
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AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit

Zitat:
Zitat von waldfee1951
Genau gesagt geht es um die Befürchtung, dass die Tochter im Namen ihrer Mutter das lebenslange Wohnrecht widerrufen und sie somit "aus dem Haus kriegen" kann, um dann die Wohnung zu vermieten bzw. zu verkaufen.
Das Wohnrecht kann nur von der Mutter widerrufen werden. Wenn diese nicht mehr geschäftsfähig ist, muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden, der diese vertritt. Selbst wenn die Tochter Betreuerin werden würde, kann diese nicht einfach das Wohnrecht widerrufen bzw. das Haus verkaufen. Dies bedarf der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts!
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