Dies ist eine Diskussion zu Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit Frau X hat eine alzheimererkrankte Mutter Y, die beiden wohnen in einem Haus, jeder in einer eigenen Wohnung. Frau Y hat lebenslanges Wohnreht. Nun wollte Frau X die Vormundschaft (jezt Betreuung) für ihre Mutter erwirken, wegen der Krankheit. Das Amtsgericht teilte nun mit, dass aufgrund der Tatsache, dass Frau X gleichzeitig Besitzerin des Hauses ist, in dem ihre Mutter lebenslanges Wohnrecht hat, ein Interessenskonflikt besteht. Frage: Kann es sein, dass der Antrag auf Betreuung nun abgelehnt wird? Was geschieht dann? Und könnte auch der Mann von Frau X dann als Betreuuer bestellt werden? Oder hat er auch mit dem Interessenskonflikt zu tun? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit Die Betreuung wird nicht abgelehnt, ggf. wird ein Betreuer bestellt, der nicht zur Familie gehört. |
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| AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit Da habe ich folgende interessante Übersicht gefunden: http://wiki.btprax.de/index.php?titl...euerbestellung Ein Interessenkonflikt muss also konkret feststellbar sein. Bis jetzt erscheint mir der SV aber eher eine abstrakte Gefahr darzustellen? Zudem geht es mE um zwei gegenläufige abstrakte Gefahren (Kein Vorwurf meinerseits!): Einerseits ein viel zu frühes Abschieben der Mutter ins Heim - andererseits eine unwürdige, weil unzureichende Behandlung, um z.B. das Erbe zu schonen. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Tochter Eigentümerin des Hauses. Dann geht es wohl um die Gefahr der zu frühen Verbringung in ein Heim? OLG Schleswig: (link s.o.) "Bei der Auswahl eines Betreuers ist ein zu befürchtender Interessenkonflikt an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl des Betreuten ernsthaft gefährdet wäre." Soweit erst einmal, lG, D. |
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| AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit Zitat:
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| AW: Betreuung und Wohnrecht auf Lebenszeit Zitat:
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