Dies ist eine Diskussion zu Betreuung nach Tod ? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Betreuung nach Tod ? darf man dann nach Todeseintritt noch auf die Bankkonten des Betreuten zugreifen ? Um z.B. die Beerdigung davon zu bezahlen oder die ganze Sachen wie Nebenkosten bis alles umgeschrieben ist etc. ? Denn wenn das alles gesperrt ist, bekommt ja vom Stromanbieter bis zum keine Ahnung wer ja nichts und geht ja schlecht. |
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| AW: Betreuung nach Tod ? In so einem Fall machen die Banken oft dicht, bis das Erbe geklärt ist. Am besten Erbschein besorgen. Ich glaube nicht, dass die Vollmacht ohne Testament über den Tod hinaus gilt, weil sie Auswirkungsn auf die Erbmasse haben kann.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Betreuung nach Tod ? Sofern es keine Vollmacht über den Tod hinaus ist, muss ein Erbschein vorgelegt werden, wie Humungus geschrieben hat. Die Beerdigungskosten sehe ich allerdings unkritisch. Diese werden von den Banken idR immer bezahlt, wenn man die Rechnung des Bestattungsinstitutes vorzeigt. |
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