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Betreuung nach Tod ?

Dies ist eine Diskussion zu Betreuung nach Tod ? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 09.06.2010, 09:58
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Betreuung nach Tod ?

Wenn man gesetzlicher Betreuer ist incl. Vermögensfürsorge etc. und zugleich der Erbe, so dass da keine Privatperson was dagegen hat, aber ich frage ja nach Gericht und sonstigen Ämtern,
darf man dann nach Todeseintritt noch auf die Bankkonten des Betreuten zugreifen ? Um z.B. die Beerdigung davon zu bezahlen oder die ganze Sachen wie Nebenkosten bis alles umgeschrieben ist etc. ? Denn wenn das alles gesperrt ist, bekommt ja vom Stromanbieter bis zum keine Ahnung wer ja nichts und geht ja schlecht.
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Alt 09.06.2010, 11:04
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AW: Betreuung nach Tod ?

In so einem Fall machen die Banken oft dicht, bis das Erbe geklärt ist. Am besten Erbschein besorgen.

Ich glaube nicht, dass die Vollmacht ohne Testament über den Tod hinaus gilt, weil sie Auswirkungsn auf die Erbmasse haben kann.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 11:08
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AW: Betreuung nach Tod ?

Sofern es keine Vollmacht über den Tod hinaus ist, muss ein Erbschein vorgelegt werden, wie Humungus geschrieben hat.

Die Beerdigungskosten sehe ich allerdings unkritisch. Diese werden von den Banken idR immer bezahlt, wenn man die Rechnung des Bestattungsinstitutes vorzeigt.
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