Dies ist eine Diskussion zu Betreuung Familienangehöriger innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Die Lebensgefährtin eines Mannes würde die Betreuung für selbigen nach schwerer Krankheit beantragen, da dieser nicht mehr in der Lage ist, Pflege und andere Angelegenheiten selbständig zu verrichten. Oben genannte Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) hätte vorher die Kinder des Mannes nicht darüber in Kenntnis gesetzt, die Betreuung übernehmen zu wollen. Die Kinder wären grundsätzlich auch dagegen und hätten selbst die Betreuung übernehmen wollen. Welche Rechtsmittel hätte ein Kind eines solchen Mannes gegen die Lebensgefährtin. Noch abschließend: der Mann wäre nach der Krankheit in eine sehr wohnortferne Rehaklinik gekommen, so dass die Kinder nur begrenzten Einfluss hätten und die Lebensgefährtin öfter die Möglichkeit hat vor Ort zu sein. Weiterhin hat die fiktive Lebensgefährtin sich in allen involvierten Kliniken als Ehefrau ausgegeben. So, ich hoffe,dass jemand da durchsteigt MfG butze |
| |||
| AW: Betreuung Familienangehöriger Was würde der Mann denn wollen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Betreuung Familienangehöriger Zitat:
dies ohne seines Wissens beantragte. Die Frage ist nur, was die Kinder dagegen machen könnten. |
| |||
| AW: Betreuung Familienangehöriger Als erstes? Den Mann fragen. EDIT: Such mal hier http://www.juraforum.de/forum/t242505/s.html Und im Betreuungsrecht allgemein nach den Beiträgen von chancen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Betreuung Familienangehöriger Ok. Dann bedanke ich mich erstmal. Ich denke die fiktiven Kinder :-) werden ihren Rechtsschutz mal in Anspruch nehmen. Die Sachlage ist wahrscheinlich komplizierter als sie es sich vorgestellt haben. Ein schönes Wochenende noch |
| |||
| AW: Betreuung Familienangehöriger Hi, Humungus hat sehr recht, zuerst einmal muss der Mann selbst gefragt werden. Das wird auch so gemacht, wenn das Gericht eine Entscheidung treffen soll. Wenn von dort keine Einwände bestehen (vom Betroffenden selbst) dann besteht von Seiten des Gerichtes kein Grund jemand anderes als die Lebensgefährtin zur Betreuerin zu bestellen. Im Betreuungsreccht gilt vor allem und eigentlich ausschließlich das Interesse des Betroffenen. Es git allerdings eine gewichtige Ausnahme, nämlich dann, wenn das Gericht davon ausgehen muss, dass der gewünschte Betreuer nicht in der Lage ist, die Betreuung durchzuführen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der gewünschte Betreuer eine EV abgegeben hat oder wegen Eigentumsdelikten vorbestraft ist, das wird ebenfalls im Rahmen des Verfahren geprüft. Das scheint hier aber nicht der Grund der Anfrage gewesen zu sein. Das Gericht sieht sich, völlig zu Recht, nicht als Austragungsort innerfamiliärer Konflikte und ich kann auch nur davon abraten zu versuchen es dazu zu machen. Da können die zuständigen Richter möglicherweise ziemlich ungehalten werden, da sie sich eigentlich mit anderen Dingen beschäftigen sollen und wollen. In diesem Sinne, vielleicht einfach mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt und dem Ganzen Verfahren eine echte Chance einräumen. Mfg Andreas |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Probleme mit Betreuung | Betreuungsrecht | 29.05.2010 14:57 |
| Raus aus der Betreuung | Betreuungsrecht | 20.07.2009 21:56 |
| Betreuung und Geschäftfähigkeit | Betreuungsrecht | 03.12.2006 15:43 |
| Betreuung niederlegen? | Betreuungsrecht | 06.09.2006 23:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios