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Betreuung Familienangehöriger

Dies ist eine Diskussion zu Betreuung Familienangehöriger innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 11.07.2008, 12:40
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Angry Betreuung Familienangehöriger

Folgender fiktiver Fall:

Die Lebensgefährtin eines Mannes würde die Betreuung für selbigen nach schwerer Krankheit beantragen, da dieser nicht mehr in der Lage ist, Pflege und andere Angelegenheiten selbständig zu verrichten. Oben genannte Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) hätte vorher die Kinder des Mannes nicht darüber in Kenntnis gesetzt, die Betreuung übernehmen zu wollen. Die Kinder wären grundsätzlich auch dagegen und hätten selbst die Betreuung übernehmen wollen. Welche Rechtsmittel hätte ein Kind eines solchen Mannes gegen die Lebensgefährtin.
Noch abschließend: der Mann wäre nach der Krankheit in eine sehr wohnortferne Rehaklinik gekommen, so dass die Kinder nur begrenzten Einfluss hätten und die Lebensgefährtin öfter die Möglichkeit hat vor Ort zu sein. Weiterhin hat die fiktive Lebensgefährtin sich in allen involvierten Kliniken als Ehefrau ausgegeben.

So, ich hoffe,dass jemand da durchsteigt

MfG butze
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Alt 11.07.2008, 13:29
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AW: Betreuung Familienangehöriger

Was würde der Mann denn wollen?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2008, 13:38
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AW: Betreuung Familienangehöriger

Zitat:
Zitat von Humungus
Was würde der Mann denn wollen?
Gehen wir in diesem Fall davon aus, dass der Mann nicht gefragt wurde und die Lebensgefährtin
dies ohne seines Wissens beantragte.
Die Frage ist nur, was die Kinder dagegen machen könnten.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2008, 14:22
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AW: Betreuung Familienangehöriger

Als erstes? Den Mann fragen.

EDIT: Such mal hier http://www.juraforum.de/forum/t242505/s.html
Und im Betreuungsrecht allgemein nach den Beiträgen von chancen.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2008, 17:34
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AW: Betreuung Familienangehöriger

Ok.
Dann bedanke ich mich erstmal. Ich denke die fiktiven Kinder :-) werden ihren Rechtsschutz mal in Anspruch nehmen. Die Sachlage ist wahrscheinlich komplizierter als sie es sich vorgestellt haben.

Ein schönes Wochenende noch
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 14:01
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AW: Betreuung Familienangehöriger

Hi,
Humungus hat sehr recht, zuerst einmal muss der Mann selbst gefragt werden. Das wird auch so gemacht, wenn das Gericht eine Entscheidung treffen soll. Wenn von dort keine Einwände bestehen (vom Betroffenden selbst) dann besteht von Seiten des Gerichtes kein Grund jemand anderes als die Lebensgefährtin zur Betreuerin zu bestellen. Im Betreuungsreccht gilt vor allem und eigentlich ausschließlich das Interesse des Betroffenen.
Es git allerdings eine gewichtige Ausnahme, nämlich dann, wenn das Gericht davon ausgehen muss, dass der gewünschte Betreuer nicht in der Lage ist, die Betreuung durchzuführen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der gewünschte Betreuer eine EV abgegeben hat oder wegen Eigentumsdelikten vorbestraft ist, das wird ebenfalls im Rahmen des Verfahren geprüft. Das scheint hier aber nicht der Grund der Anfrage gewesen zu sein.
Das Gericht sieht sich, völlig zu Recht, nicht als Austragungsort innerfamiliärer Konflikte und ich kann auch nur davon abraten zu versuchen es dazu zu machen. Da können die zuständigen Richter möglicherweise ziemlich ungehalten werden, da sie sich eigentlich mit anderen Dingen beschäftigen sollen und wollen. In diesem Sinne, vielleicht einfach mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt und dem Ganzen Verfahren eine echte Chance einräumen.

Mfg Andreas
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