Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Betreunung

Dies ist eine Diskussion zu Betreunung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 19:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, flotterschwede hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Thumbs up Betreunung

Wie sieht das aus wenn jemand ein Verwanden bereut und es auch

schriftlich vom ein GERICHT Bestätigt bekommen hat .Darf der Betreuer auch mal den betreuten

für einpaar Tage alleine lassen ohne das jemand auf den Betreuten auf passt .Weil man im

Urlaub fahren möchte für drei Tage .
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 20:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Betreunung

Mach mal die Standardschrift und auch -Größe. So kann man das Zeug kaum lesen.

Wofür wäre denn die Betreuung?

Prinzipiell ist ein Urlaub möglich, wenn jemand anderes sich kümmert und eine Erreichbarkeit gewährleistet ist. Ich kenne Berufsbetreuer, die schwieriger zu erreichen sind als der Bundeskanzler...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 16:16
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 39
Keine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Helferlein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betreunung

Ach Du meine Güte, natürlich kann man mal drei Tage nicht erreichbar sein. Wer (als Betreuer) ganz viel Sicherheit braucht, organisiert sich eine Vertretungsregelung, aber nicht für wenige Tage. Generell ist es so, daß es keine Notfall-Betreuung geben muß, da Notfälle in unserer Gesellschaft anders geregelt werden können. Eine rechtliche Betreuung ist keine soziale Betreuung und es gibt faktisch keinen Fall, der nicht auch überr kurze Zeit anders gelöst werden könnte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betreuungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN