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Betreungsrecht in Bezug auf das JSG und Urkundenfälschung

Dies ist eine Diskussion zu Betreungsrecht in Bezug auf das JSG und Urkundenfälschung innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 21.01.2010, 15:38
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Betreungsrecht in Bezug auf das JSG und Urkundenfälschung

Hallo!

Ich habe seit längerem eine Frage und ich hoffe, dass sie hier gelöst werden kann.

Folgender Fall:

Es wird eine Party veranstaltet. Bei dieser Party dürfen Minderjährige, ab 16 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, auch nach 24 Uhr bleiben ( mit behördlicher Genehmigung JSG §5, Absatz 3 ). Dies wird mit einer Einverständniserklärung geschehen, bei der die Eltern des Jugendlichen der volljährigen Person einen Erziehungsauftrag erteilen. Die beiden Gäste ( der Minderjährige und der Erziehungsbeaufragte) geben beim Einlass ihre Personalausweise zusammen mit der Einverständniserklärung der Eltern ab. Und würden diese Theoretisch beim Verlassen wieder bekommen.

Bis hier hin solle alles rechtens sein, oder?

Jetzt aber das Besondere:
Was passiert, bzw. wer trägt die Haftung, wenn die minderjährige Person mit einem Erwachsenen die Party betritt, obwohl die Unterschrift der Eltern gefälscht wurde und nun eine Polizeikontrolle durchgeführt wird?

Danke für Eure Hilfe!
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