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Betreuerwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Betreuerwechsel innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 22.04.2010, 21:50
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Betreuerwechsel

Hallo,
mal angenommen, eine Person A betreut jahrelang eine andere ohne Beanstandungen. Trotzdem wurde durch RA-Einsatz ein neuer Betreuer bestellt. Eine Richterin gab damals A die Empfehlung, alles so zu führen, dass sie später gegenüber Erben aussagefähig ist. Nach Eintreten des Erbfalles und der Erkenntnis, dass nichts mehr da ist, wird nun "schmutzige Wäsche gewaschen". Kann der RA verlangen, dass A alle Unterlagen und deren Kopien weggibt und somit keinerlei Beweise mehr hätte, dass zur Zeit von A alles Ordnungsgemäß zugegangen ist?
Gruß Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 22:16
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AW: Betreuerwechsel

Zitat:
Trotzdem wurde durch RA-Einsatz ein neuer Betreuer bestellt.
in wessen auftrag war der anwalt denn tätig?

Zitat:
Kann der RA verlangen, dass A alle Unterlagen und deren Kopien weggibt und somit keinerlei Beweise mehr hätte, dass zur Zeit von A alles Ordnungsgemäß zugegangen ist?
verlangen kann er, was er lustig ist. was genau verlangt er denn überhaupt? was heißt "weggibt"? an wen sollen die unterlagen denn geben werden?
und auch hier: wer hat ihm das mandat erteilt - die erben?

wenn sich a keine entlastungserklärung vom nachfolgebetreuer hat geben lassen, ist a den erben rechenschaft schuldig.
also: hat a keine entlastungserklärung bekommen? hat sie denn die sachen nicht an den nachfolger übergeben?

frage: war a "befreite betreuerin"? denn sonst hätte sie ja bereits dem gericht genau rechenschaft ablegen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 21:31
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AW: Betreuerwechsel

Hallo,
es gibt viele Erben. Der RA ist für einen (Haupt) Erben tätig.
Angenommen das Testament wäre Rückdatiert und somit falsch.
Der RA verlangt a l l e Unterlagen inkl. aller Kopien, welche irgend etwas mit der Betreuung zu tun hatten.
Ja, befreiter Betreuer.
Nein, ein Entlastungsschreiben des neuen Betreuers gibt es nicht (wie auch, zerstritten).
Das Vormundschaftsgericht verlangte von A einen Abschlussbericht und die Unterlagen für den neuen Betreuer und erinnerte daran alles zu kopieren, da A später Rechenschaftpflichtig sein könnte. Es kam dann vom Gericht ein Dankschreiben für die geleistete Arbeit.
Zu bemerken wäre noch, dass wenn alles abgegeben würde, dann nichts mehr zu beweisen wäre.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 21:55
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AW: Betreuerwechsel

ah, okay, zusammenhänge jetzt besser verstanden.

Zitat:
Zitat von sondi
Zu bemerken wäre noch, dass wenn alles abgegeben würde, dann nichts mehr zu beweisen wäre.
a ist den erben rechenschaftspflichtig. außer den erben gibt es auch niemandem, dem sie irgendwas noch beweisen müsste. die unterlagen dienen ja eben dazu.

dennoch denke ich nicht, dass sie das alles rausrücken muss. sie kann ja dem anwalt ein einsichtsrecht gewähren. dann soll er sich kopien machen.... aber ehrlich gesagt, is das nur so ne idee. ich glaub a wäre mit ner anwaltlichen beratung ganz gut bedient.

du kannst auch deine frage nochmal im erbrecht-unterforum stellen. vielleicht weiß dort jemand, wie man seiner rechenschaftspflicht nachkommt.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 22:13
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AW: Betreuerwechsel

der Anwalt hat ja größtenteils die Originale. Schon deswegen ist es eigenartig dass er alles haben will. Wir glauben, dass Beweismaterial vernichtet werden soll.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 22:33
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AW: Betreuerwechsel

fiktive antwort: ah, okay, jetzt verstehe ich die frage allmählich. natürlich kann sich a von allem, was sie dem ra gibt, kopien machen. und die kann sie selber behalten. das geht den ra gar nix an.

ups, du musst deinen leiten beitrag schon ändern, sonst is es nicht mehr sehr fiktiv!
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