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Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Dies ist eine Diskussion zu Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 12:40
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Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

[SIZE=5]Angenommen - Ehefrau ist Betreuerin - weiß aufgrund des der schweren Erkrankung des Ehemannes, dass dieser in naher Zukunft das Zeitliche segnen wird.

Sie löst Konten von ihm auf, oder übeträgt sie auf ihren Namen.

Somit sind zum Todestag weniger Konten vorhanden.

Ist dies zulässig, oder macht sie sich damit strafbar ?

Inwieweit spielt hier der geistige Zustand des Betreuten eine Rolle ?
[/SIZE
]
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 13:17
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Nein, das ist nicht zulässig. Man sollte das VG darüber in Kenntnis setzen.

Der Zustand des Betreuten spielt keine Rolle.

Im übrigen genügt es, in der normalen Größe zu schreiben, wir sind ja nicht blind!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 13:21
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Zitat:
Zitat von CruNCC
Nein, das ist nicht zulässig. Man sollte das VG darüber in Kenntnis setzen.

Der Zustand des Betreuten spielt keine Rolle.

Im übrigen genügt es, in der normalen Größe zu schreiben, wir sind ja nicht blind!

Sorry, wegen der Schrift - bin hier noch nicht so fit

Danke für die AW
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 14:54
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Zitat:
Zitat von CruNCC
Nein, das ist nicht zulässig.
Warum nicht?

Gruß

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  #5 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 21:23
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Weil hierfür m.M. nach die Zustimmung des VG erforderlich ist, und diese würde hier wohl kaum erteilt werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 11:33
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Zitat:
Zitat von CruNCC
Weil hierfür m.M. nach die Zustimmung des VG erforderlich ist, und diese würde hier wohl kaum erteilt werden.
Sehe ich nicht so.

Ich muss gestehen, dass ich im Betreuungsrecht nicht richtig fit bin. Aber eben solch ein Fall erlebe ich in meiner Familie. Und für eine Kontenauflösung unter Eheleuten bedarf es keiner Zustimmung wenn die Ehefrau als Beteuerin für Vermögensverhältnisse bestellt wurde. So erklärte es mir auch die zuständige Richterin.

Gruß

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  #7 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 16:15
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Ist die Ehefrau überhaupt durch ein Vormundschaftsgericht zur Betreuerin des Ehemannes bestellt worden?

Falls mögliche Erben Angst um ihren Erbe haben, sollten sie wissen, dass sie ein Recht auf Auskunft bzw. eine Schlussrechnungslegung haben, selbst wenn die Ehefrau zur Betreuerin, auch in Vermögensangelegenheiten, bestellt wurde.

Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht hier.

Zitat:
Zitat von CruNCC
Nein, das ist nicht zulässig.
...
Weil hierfür m.M. nach die Zustimmung des VG erforderlich ist, und diese würde hier wohl kaum erteilt werden.
Das sehe auch ich nicht so.

Entweder war die Ehefrau eh schon als Kontobevollmächtigte eingetragen oder aber sie konnte dem Kreditinstitut eine entsprechende Konto- und Depotvollmacht vorlegen.

In beiden Fällen sehe ich weder eine Zustimmungspflicht des VGs noch würde eine solche versagt werden.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #8 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 08:10
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AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Ist die Ehefrau überhaupt durch ein Vormundschaftsgericht zur Betreuerin des Ehemannes bestellt worden?
Davon bin ich ausgegangen. Ansonsten kann es sehr unangenehm werden. Denn ist die Ehefrau nicht als Betreuerin bestellt, dann kann sie die Konsten auch nicht auflösen, selbst wenn sie Kontobevollmächtigt ist. Sie kann als Kontobevollmächtigte den Zahlungsverkehr tätigen, aber nicht das Konto auflösen.

Gruß

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