Dies ist eine Diskussion zu Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Sie löst Konten von ihm auf, oder übeträgt sie auf ihren Namen. Somit sind zum Todestag weniger Konten vorhanden. Ist dies zulässig, oder macht sie sich damit strafbar ? Inwieweit spielt hier der geistige Zustand des Betreuten eine Rolle ?[/SIZE] |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Nein, das ist nicht zulässig. Man sollte das VG darüber in Kenntnis setzen. Der Zustand des Betreuten spielt keine Rolle. Im übrigen genügt es, in der normalen Größe zu schreiben, wir sind ja nicht blind! |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Zitat:
Sorry, wegen der Schrift - bin hier noch nicht so fit Danke für die AW |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Zitat:
Gruß Pro |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Weil hierfür m.M. nach die Zustimmung des VG erforderlich ist, und diese würde hier wohl kaum erteilt werden. |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Zitat:
Ich muss gestehen, dass ich im Betreuungsrecht nicht richtig fit bin. Aber eben solch ein Fall erlebe ich in meiner Familie. Und für eine Kontenauflösung unter Eheleuten bedarf es keiner Zustimmung wenn die Ehefrau als Beteuerin für Vermögensverhältnisse bestellt wurde. So erklärte es mir auch die zuständige Richterin. Gruß Pro |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Ist die Ehefrau überhaupt durch ein Vormundschaftsgericht zur Betreuerin des Ehemannes bestellt worden? Falls mögliche Erben Angst um ihren Erbe haben, sollten sie wissen, dass sie ein Recht auf Auskunft bzw. eine Schlussrechnungslegung haben, selbst wenn die Ehefrau zur Betreuerin, auch in Vermögensangelegenheiten, bestellt wurde. Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht hier. Zitat:
Entweder war die Ehefrau eh schon als Kontobevollmächtigte eingetragen oder aber sie konnte dem Kreditinstitut eine entsprechende Konto- und Depotvollmacht vorlegen. In beiden Fällen sehe ich weder eine Zustimmungspflicht des VGs noch würde eine solche versagt werden.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Betreuerin überträgt sich die Konten des Betreuten Zitat:
Gruß Pro |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Spermium überträgt mehr als nur Erbgut | Nachrichten: Wissenschaft | 06.10.2009 11:00 |
| Suchtprävention: UKE überträgt US-amerikanisches Programm für Deutschland | Nachrichten: Wissenschaft | 23.09.2009 14:00 |
| Betreuerin und Geld | Betreuungsrecht | 09.10.2008 23:42 |
| ehrenamt. Betreuerin (BGB 1896) | Betreuungsrecht | 12.08.2008 21:50 |
| TU Ilmenau überträgt Handy - TV | Nachrichten: Wissenschaft | 26.05.2006 10:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios