Dies ist eine Diskussion zu Betreuer und Wohnrecht innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Betreuer und Wohnrecht Nehmen wir mal an Y hat in einem Zweifamilienhaus unentgeltliches Wohnrecht und wohnt dort mit x in der Wohnung. Hausbesitzer akzeptieren dieses. Y wird Pflegefall und muss zu Z ziehen die auch die Betreuung umfassend bekommt. Darf Z jetzt zu jeder Zeit in die Wohnung obwohl x dort nocht wohnt. Müssen die Hausbesitzer die Schlüssel an Z geben? Darf Z bewirken, dass x aus der Wohnung raus muss, obwohl es der Wille von Y war, das x immer dort wohnen bleiben darf, aber leider nichts schriftlich gemacht hat. Freue mich über Antworten. |
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| AW: Betreuer und Wohnrecht Hallo! Nehmen wir an der Betreute wohnt schon bei dem Betreuer und kann die Wohnung nun nicht nutzen, in der Wohnung wohnt aber noch der Sohn der Betreuten. Kann nun der Betreuer einfach dort ein und aus gehen und den Sohn vor die Tür setzten? Weil er ja da kein Wohnrecht hat, obwohl er schon über 30 Jahre mit der Betreuten dort gewohnt hat. Und wie können sich die Hausbesitzer verhalten? trine |
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| AW: Betreuer und Wohnrecht http://wiki.btprax.de/Wohnungsangelegenheiten Tut mir leid, so ganz verstehe ich den SV trotz Zusatz nicht. Grundsätzlich ist das Zutrittsrecht des Betreuers eher restriktiv anzusetzen, s.o. Aber wenn die Betreuerin Z Eigentümerin/ Mieterin (?) der Wohnung ist, in der die Betreute lebt und sie die Betreute auch pflegt, dann wüßte ich keine Zugangsbeschränkung - zudem ein Pflegefall sich bei seiner Hilfsbedürftigkeit kaum an Uhrzeiten halten dürfte. Ein evtl. Hausrecht des Sohnes kollidiert hier mit den objektiven Notwendigkeiten eines Pflegefalles. Warum hat denn nicht der Sohn die Betreuung und Pflege übernommen? |
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| AW: Betreuer und Wohnrecht Hallo! Danke der Link ist sehr gut. Der SV ist wohl zu kompliziert von mir erklärt,sorry. Die Betreuerin Z wohnt mit der Betreuten in einem anderen Haus. Der Betreute nutzt die Wohnung mit Wohnrecht nicht mehr. In dieser Wohnung wohnt immer noch der Sohn, der konnte die Betreuung nicht machen, da 60% Behinderung und geistig nicht so fit. Danke trotz allem für die Antworten. |
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| AW: Betreuer und Wohnrecht Nachtrag zum Wohnen: Wenn es nichts schriftliches gibt, dann kann kein Dauerwohnrecht i.S.d. WEG o.ä. vorliegen. Zudem ist ein unentgeltliches Wohnrecht vereinbart worden. Dieses wird als "Leihvertrag" gewertet. Auch da gelten die außerordentlichen Kündigungsrechte, z.B. "aus wichtigem Grund". Fraglich ob es da einen irgendwie gearteten Kündigungsschutz gibt. |
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| AW: Betreuer und Wohnrecht Hat sich ein wenig überschnitten ![]() -- Also der behinderte Sohn wohnt noch in der Wohnung die mit einem unentgeltlichen Wohnrecht belegt ist. Das Wohnrecht war aber für die betreute, jetzt dort nicht mehr lebende Person gedacht. Fraglich, ob es ihr nach dem dauerhaften Verlassen noch zusteht. - Besteht denn die Möglichkeit, dass die betreute Person je zurückkehrt? Dann kann man mE nicht von einem Erlöschen ausgehen und die betreute Person hat weiterhin die Möglichkeit Angehörige in der Wohnung aufzunehmen. Dann hat sich die Situation eingestellt, dass die Betreute in Form der Betreuerin Z eine neue gesetzliche Vertreterin hat - die aber gehalten ist, dem natürlichen Willen der Betreuten zu entsprechen. Hier würde ich ein Wohnrecht des Sohnes bejahen. - Besteht aber keine Rückkehrwahrscheinlichkeit, dann weiß ich nicht, inwieweit sich das unentgeltliche Wohnrecht der Betreuten erledigt hat, an das ja das Wohnrecht des Sohnes geknüpft ist. Wie es da aber nun mit Kündigungsschutz aussieht ist mM schon sehr speziell. @all? |
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| Hallo! Genau so sehe ich das auch. Man kann nur hoffen das die Betreuerin auch so handelt, im Sinne der Betreueten. Die Betreute wird das Wohnrecht nicht mehr nutzen können. Vielen lieben Dank für deine Amtworten |
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