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Betreuer mischt sich in Scheidung ein darf er dies ?

Dies ist eine Diskussion zu Betreuer mischt sich in Scheidung ein darf er dies ? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 18:55
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Betreuer mischt sich in Scheidung ein darf er dies ?

Der Betreute Ehemann x ist voll Geschäftsunfähig und war 23 Jahre mit seiner
Ehefrau verheiratet . Nun geht es um den Zugewinn der Ehe zweks Scheidung . Der Betreuer Y will nun der Ehefrau weißmachen das Ihr nach 23 Jahren Ehe so gut wie nichts zusteht und will der Ehefrau weißmachen das Sie ja 23 Jahre lang mietfrei gewohnt hat und dies vom Zugewinn abziehen will . Diese Info hat erangeblich vom Anwalt des Mannes . Ist dies Rechtens ? Darf es sich in diesen Privaten Dingen
einmischen ?
Und darf ein Betreuer sich in die Ehe Scheidung mit einmischen obwohl sich der
Betreute Ehemann und sein (noch ) Ehefrau einig darüber sind was nun der
Betreute der Ehefrau als Zugewinn zu bezahlen hat .
Frau hatte 23 Jahre lang in der Ehe die Kinder groß gezogen und ihr ganzes
Geld in das Haus des Ehemannes mit investiert und immer mit gearbeitet .
Und der Betreuer will sogar das die Frau nicht zum Anwalt geht da angeblich
zu viel Kosten auf den Betreuten zukommen können aber er holte sich selber
Informationen vom Anwalt des Ehemannes .
Außerdem kümmert sich der Betreuer so gut wie gar nicht um den Betreuten und dieser verwahrlost dadurch immer mehr .Und das Haus verdreckt immer mehr .
Kann man so einen Betreuer beim Vormundschaftsgericht durch diese Gründe ab bestellen ? Der Schwager und der Sohn des Betreuten würden dann in diesem
Fall die komplette Betreuung übernehmen das es dem Betrueten besser geht .
Was kann die Ehefrau nun tun ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 20:15
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AW: Betreuer mischt sich in Scheidung ein darf er dies ?

Es ist doch gerade Aufgabe des Betreuers für dessen Vermögen zu sorgen. Dazu gehört, dass er Zugewinnansprüche nicht einfach ungeprüft anerkennt, sondern deren sachliche Berechtigung überprüft.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 22:24
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AW: Betreuer mischt sich in Scheidung ein darf er dies ?

Klar das der Betreuer alles überprüfen muss darf er sich aber in die Scheidung
einmischen ? und den Betreuten auch verwahrlosen lassen ??
Was wäre wenn dem Betreuten eh alles egal ist auf Grund seines
Geistigen Zustandes ?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 09:51
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AW: Betreuer mischt sich in Scheidung ein darf er dies ?

Zitat:
Der Betreute Ehemann x ist voll Geschäftsunfähig...
hallo mausi,
ich vernute das ist ein schreibfehler? du meinst geschäftsfähig??? ist aber in diesem fall auch egal.

der betreuer hat nicht nur das recht, sich um die belange des betreuten zu kümmern, er ist sogar dazu verpflichtet. das betrifft natürlich auch für die abwicklung der scheidung. der betreuer kann selbstverständlich im namen des betreuten einen anwalt beauftragen, der dann die rechte des betreuten durchsetzt. genau für solche aufgeben wird der betreuer vom gericht bestellt.

Zitat:
Was wäre wenn dem Betreuten eh alles egal ist auf Grund seines
Geistigen Zustandes ?
genau aus diesem grund hat der betroffene ja einen betreuer bekommen. eben weil ihm aufgrund einer krankeit die möglichkeit fehlt, seine rechte selbt wahrzunehmen. und in diesem fall muss der betreuer zum wohl des betreuten handeln.

Zitat:
und den Betreuten auch verwahrlosen lassen ??
ich glaub, es liegt bei dir ein missverständnis vor, was die aufgaben einer gesetzlichen betreuung sind. zu den aufgaben des betreuers gehört es keinesfalls den betreuten irgendwie pflegerisch zu betreuen. waschen, kämmen, putzen sind da nicht inclusive. jeder mensch kann so leben, wie er das möchte. wenn der betreute das nicht nach den normvorstellungen der allgemeinheit tut, ist das allein seine sache und das geht zunächst erst mal niemanden etwas an, auch den betreuer nicht. falls die verwahrlosung allerdings so weit geht, dass das wohl des betreuten dadurch in erheblicher gefahr ist, dann muss der betreuer handeln. das wäre der fall, wenn der betreute aufgrund der krankheit z.b. keine nahrung mehr zu sich nähme. in dem fall müsste der betreuer eingreifen. wie oft der betreute seine unterwäsche wechselt, liegst aber allein in seinem ermessen. dies gilt nochmal umso mehr, wenn der betreute voll geschäftsfähig ist. das bedeutet, er kann selber abschätzen, welche verwahrlosung erin kauf nimmt und welche nicht.

zur erklärung: ein betreuer ist eben nur für die rechtlichen belange des betreuten zuständig. darunter fallen sachen wie: sozialhilfe beantragen, versicherungsverträge abschließen oder kündigen, die finanzen verwalten und eben auch dafür sorgen, dass der betreute bei einer scheidung zu seinem recht kommt. oder auch in ärztliche maßnahmen einwilligen (achtung, das aber nur, sofern der betreute selber nicht einwilligungsfähig ist!).

ich hoffe, es ist etwas klarer geworden, was die aufgaben des betreuers sind.

der ehefrau, die an der scheidung beteiligt ist, würde ich auch ganz dringend einen eigenen anwalt empfehlen.
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