Dies ist eine Diskussion zu Betreuer entscheidet über Vorgänge vor seiner Bestellung! innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Betreuer entscheidet über Vorgänge vor seiner Bestellung! es geht um folgenden fiktiven Fall. Herr A hinterlässt nach seinem Tode ein Vermächtnis, wonach sein Sohn nach seinem Tode an die Mutter monatlich den Betrag x zahlen soll. Der Sohn zahlt das nicht, was mit einem später aufgetauchten Testament zusammenhängt, aber darum geht es hier nicht, sondern es geht darum: 2 ½ Jahre nach dem Tode des Herrn A wird für die Mutter ein Berufs-Betreuer bestellt. Dieser verlangt ab sofort, also ab Beginn der Betreuung die Bezahlung dieser Dauernden Last. Darüber hinaus verlangte er aber auch noch rückwirkend für die 2 ½ Jahre, vom Tode des Herrn A bis zur Betreuerbestellung, ebenfalls die Bezahlung der Dauernden Last. Frage: Kann der Betreuer für einen Zeitraum in dem die Mutter noch gar nicht betreut wurde die Bezahlung der Dauernden Last verlangen? Die Zeit vor der Betreuung geht ihm doch nichts an! (Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Mutter die Bezahlung der Dauernden Last gar nie wollte und davon auch keinen Cent erhält. Das Geld fließt alles in die Tasche des Betreuers, denn dieser veruntreut und betrügt. Er hat die Mutter in den 2 ½ Jahren seiner Betreuung um über 200.000 betrogen, aber das nur nebenbei) Gruß Lutz02 |
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| AW: Betreuer entscheidet über Vorgänge vor seiner Bestellung! ..einen Betrüger zeigt man einfach nach § 263 StGB an, allerdings sollte man in diesem alle sachdienliche Hinweise, Beweise und Zeugen benennen! Auch hätte längst das Vormundschaftgericht hierüber informiert werden können und müssen. Ganz klar ist der Fall aber nicht zu erkennen, welche Rolle der Sohn hiier einnimmt? Lg. Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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