Dies ist eine Diskussion zu Betreuer droht Zwangsräumung innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Betreuer droht Zwangsräumung nehmem wir an, ein Betreuer sei selbst in Schwierigkeiten geraten, wg. Mietschulden droht Zangsräumung. Seine Abwehrmaßnahmen wie Anträge auf Räumungsschutz, Vollstrechungsschutz wurden bisher abgelehnt. Z.B. sei bei Abwägung keine dagegensprechende Härte erkennbar. Doch übersah das Vollstreckungs-Gericht, daß sich aus dem Berteuer-Amt Pflichten, und Verantwortung ergeben. wie Kontakte zu Klienten, Gerichten, Akten-Aufbewahrungspflicht für verstorbene oder abgegebene Klienten, Steuerbescheide, etc. All dies könnte der Betreuer nicht mehr regeln, wenn alles abgeholt würde, er hat keine Möglichkeit so schnell eine andere Wohnung zu finden. Miete zahlt scheinbar inzwischen die Arge. Zwangsräumung trotzdem rechtens? |
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Bitte nicht übel nehmen, aber wenn jemand schon vor der Zwangsräumung steht, dann sollte generell überdacht werden, ob er als Betreuer wirklich geeignet ist. Zur rechtlichen Sache kann ich nur mein Bauchgefühl befragen, welches sagt das der Vermieter darauf keine Rücksicht nehmen und weiteren Schaden (durch Mietausfall) in Kauf nehmen muss.
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Zitat:
Trotzdem besteht noch Kontakt zu einigen wegen der langjährigen Betreuung, und zu Gerichten wegen Berichten, Abrechnungen, und dergleichen. Er könnte diesen Berichtspflichten nicht mehr nachkommen, Zwangsgeld würde drohen, etc. Außerdem besteht das beschriebene Problem der Aktenaufbewahrungspflicht. Zitat:
Insofern ist hier keine Häme und Hohn, sondern hilfreicher Rat angefragt. Es soll ja sogar auch Richter geben, die kriminell werden... Wer ist denn schon perfekt? Der trete hervor und werfe den ersten Stein... Geändert von leon berger (13.06.2010 um 20:25 Uhr). |
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Zitat:
Eine Räumungsklage ist rechtens, wenn einige Mieten noch offen sind. Das jetzt Miete bezahlt wird, ändert ja nichts an den noch offenen Schulden. (hab grad fast den gleichen Fall im aufgezwungenen Bekanntenkreis)
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Zitat:
Einige offene Mieten gegenüber der Zerstörung einer Existenz. U.a. erwähnte ich, daß es so unmöglich gemacht würde, den Betreuer-Pflichten nachzukommen. Dies könnte ggf. eine unzumutbare Härte bedeuten, die dazu Anlaß gibt, die Räumung auszusetzen. Dazu gibt es z.B. die Rechtsmittel Räumungsschutz und Vollstrechungsschutz. Insofern ist die rechtliche Lage sehr klar. Ihr Statement ist aber aus Vermieter-Sicht durchaus einleuchtend... |
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Insofern ist lediglich ihre Meinung was gerecht wäre (in Ihren Augen) klar. In meinen Augen gibt es keinen Grund warum eine Räumungsklage nicht durchführbar sein sollte? Es ist bekannt das die Person die Wohnung verlassen muss. Bis zu einer Zwangsräumung dauert es ne ganze Weile. In dieser Zeit kann man sich durchaus eine neue Wohnung suchen. Wieso man in einer neuen Wohnung nicht mehr seinen Berichtspflichten bei Gericht nachkommen können sollte kann ich nicht nachvollziehen und auch andere Wohnungen haben Keller, Speicher und Zimmer, also erschießt sich mir das Problem der Aktenlagerung nicht. Oder handelt es sich um tausende von Akten. Bitte nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint, aber so wie das hier geschrieben wird, klingt das nach vorgeschobenen Gründen. Soweit ich weiß kann man auch bei einer Räumungsklage nicht die Räumung der Wohnung umgehen, wegen unzumutbarer Härte, sondern lediglich eine Fristverlängerung dafür bekommen. In der Regel ist das bei minderjährigen Kindern im Haushalt möglich oder falls man nicht so schnell Ersatz für die Wohnung finden kann. Wie gesagt, dass ist aber nur ein Aufschieben, kein Aufheben. Ein Aufheben ist meines Erachtens nicht möglich. Die Räumungsklage kann gegebenenfalls aufgehoben werden, wenn man alle ausstehenden Mietschulden bezahlt. Das ist aber nur möglich, wenn man nicht innerhalb der letzten zwei Jahre schon mal eine Räumungsklage wegen ausstehender Mietzahlungen hatte. Ich denke aber das in diesem Fall diese Möglichkeit eh ausgeschlossen ist. Bei Bezug von Leistungen der ARGE dürfte kein ausreichendes Vermögen für diese Zahlung vorhanden sein
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Ich kann mir gut vorstellen, dass man seinen ex-betreuerlichen Pflichten auch in anderen Räumen nachkommen kann, beispielsweise in Internet-Cafes. Vielleicht stellt auch das Amtsgericht eine Möglichkeit für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Zitat:
Eine Verschiebung könnte möglich sein, fraglich nur, wie lange sich die Räumung schon angekündigt hat und ob die Verschiebung noch angemessen ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Betreuer droht Zwangsräumung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Alle Unterlagen wären weg, der Betreuer könnte nichts mehr machen. Er hat keine Möglichkeit kurzfristig die Sachen woanders unterzubringen. Zitat:
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