Dies ist eine Diskussion zu Betreuer - Ablehnung innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| ... wenn ich das richtig sehe kann ein Betreungsverpflichteter nur einmal eine Betreuung ablehnen und dass auch nur bei einer nachvollziehbaren Begründung - oder kann er einen neuen Betreuervorschlag durch eigeninitiative erwirken ?! Ich nehme an, dass diese einmalige Ablehnung nur bei einer eingeschränkten Betreuung möglich ist. Ein Patient der vollständig gemäß PsychKG entmündigt wurde hat dieses Verweigerungsrecht sicherlich nicht mehr. |
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| AW: Betreuer - Ablehnung Zitat:
SO ist wahrscheinlich die Praxis in den deutschen Gerichtssälen, aber jedem Betreuten steht das Recht zu, einen eigenen Betreuer zu benennen! Jedenfalls habe ich da mal etwas von gehört! In meinem Freundeskreis hat man denn einen Freund als psychisch sehr labil bezeichnet, nachdem er einen der größten staatlichen Arbeitgeber der Region mit tödlichen "Unfällen" in Verbindung gebracht hat! Er wurde gemäß des PsychKG eingewiesen, weil er angeblich suizidal veranlagt war! Diese Erkenntnis hatten die Gutachter, die teilweise mit dem Unternehmen zu tun hatten, anhand einer Schnittverletzung am Fuß festgestellt! Außerdem war man der Überzeugung, dass die Person nicht für sich selbst sorgen könnte, weil er die Krankenkasse gekündigt hatte! Zwar wollte er nur die Krankenkasse wechseln, aber dies hat beim Vormundschaftsgericht nicht berücksichtigt! Andere Straftaten die man meinem Freunde angetan hat, werde ich jetzt mal außen vorlassen und komme zum Kern meines Artikels: " Grade in meinem benannten Fall habe ich sehr gut nachvollziehen können, wieso die Betreuungsmaschinerie ins Leben gerufen wurde. Denn eines steht außer Frage: Die Betreuungsmaschinerie verstößt gegen die allgemeinen proklamierten Menschenrechte und gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte! Deshalb bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass der Staat die Betreuungsmaschinerie für ihre eigenen Ziele ins Leben gerufen hat! Denn eines darf man nicht vergessen: Der Staat hat sonst keine Möglichkeiten Menschen Mundtot zu machen und der kleine Teil, der eine Betreuung benötigt, könnte sich selbst unter Betreuung stellen! Deshalb sollte sich jeder Betreute einen eigenen Betreuer suchen und diesen benennen! Selbst Freunde werden unter Umständen als Betreuer akzeptiert!. Selbst der Grund für eine Zwangsbetreuung ist an den Haaren herbeigezogen und wirkt sich meist negativ auf den Betreuten aus, denn all die Betreuung kostet Geld und führt in den meisten Fällen zu einer Isolierung und deshalb kann man nicht von eienr "Besserung" der Lebensqualität ausgehen, auch wenn die Psychiater gerne dies als Grund angeben! Mit freundlichen Grüßen Lalilu Ps.: Man darf Menschen nicht auf Vorrat einsperren und schon gar nicht, wenn die "Krankheit" nicht nachweisbar ist! |
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| AW: Betreuer - Ablehnung Zitat:
Was den Betreuerwechsel betrifft, findet sich hier ein Überblick zur Rechtsprechung; eine Limitierung kann ich allerdings nicht erkennen. Klick hier > Betreuerwechsel
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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