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Bestellung eines Betreuers

Dies ist eine Diskussion zu Bestellung eines Betreuers innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 17:13
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Bestellung eines Betreuers

Hallo,

von einer Klinik wurde ein Rechtsanwalt zur Pflege des Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers im Eilverfahren festgelegt.
Welche Aufgaben hat der Rechtanwalt, nachdem der Betreuer festgelegt worden ist?
Ist die Sache damit für ihn erledigt? Und wer bezahlt den Anwalt? Die Angehörigen des zu Betreuenden haben ihn ja nicht angefordert und sind auch vorher nicht befragt worden.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 23:28
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AW: Bestellung eines Betreuers

Zitat:
Zitat von klausi42 Beitrag anzeigen
von einer Klinik wurde ein Rechtsanwalt zur Pflege des Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers im Eilverfahren festgelegt.
um es richtig zu stellen: der verfahrenspfleger wurde nicht von der klinik bestellt. eine verfahrenspflegerin wird immer vom gericht bestellt, sonst von niemandem. zur betreuerbestellung wird eine verfahrenspflegerin dann hinzugezogen, wenn die zu betreuende person grad mal nicht wirklich "klar" ist, zb. wenn sie stark psychotisch ist oder im koma.


Zitat:
Welche Aufgaben hat der Rechtanwalt, nachdem der Betreuer festgelegt worden ist?
gar keine.

Zitat:
Ist die Sache damit für ihn erledigt?
ja, genau.

Zitat:
Und wer bezahlt den Anwalt?
der verfahrenspfleger wird zunäachst von der gerichtskasse bezahlt. wenn aber der betreute als "vermögend" eingestuft wird (das passiert immer, wenn er mehr als 2600 euro auf der kasse hat), dann kann sich das gericht dem betreuten die kosten in rechnung stellen.

falls die betreute nicht als vermögend gilt, kann es sein, dass von den eltern ein vermögensverzeichnis angefordert wird, um zu prüfen, ob diese vermögend sind. und dann kann es sein, dass die rechnung kriegen und bezahlen müssen. hier bei handelt es sich um eine kann-regelung. das ist je nach zuständigem gericht sehr unterschiedlich. viele gerichte machen von dieser möglichkeit keinen gebrauch.


Zitat:
Die Angehörigen des zu Betreuenden haben ihn ja nicht angefordert und sind auch vorher nicht befragt worden.
nein, angehörige werden dazu nie vorher befragt. ein verfahrenspfleger wird ja auch nicht für die angehörigen bestellt, sondern für die zu betreuende person.

eine verfahrenspflegerin wird immer dann bestellt, wenn klar ist, dass die zu betreuende person, selbst ihre interessen nicht vertreten kann.

das ist vom gesetz so vorgesehen, damit eine hilflose person nicht "übers ohr gehauen wird".
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 12:24
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AW: Bestellung eines Betreuers

Hallo,

ich danke dir sehr für die Antwort!
Gibt es Erfahrungswerte was der RA so kosten würde?

LG und schönes WE
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 15:12
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AW: Bestellung eines Betreuers

hallo,
keine ahnung, soo viel verdienen die auch wieder nicht....

ich hab grad keine lust nachzulesen. aber vielleicht findest du hier nähere angaben: Betreuungverfahren-Gerichtskosten

ist eine sehr informative seite, wenn du dich für betreuung interessierst.

gruß, zeiten
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