Dies ist eine Diskussion zu Berufungsinstand + Betreungsauftrag innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| ... ich gehe davon aus, dass die Betreuung nach entsprechender Anfechtungsklage schwebend unwirksam ist und folglich der Betreuungsauftrag erst einmal ausgesetzt ist bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Widerspruches entschieden ist. Darüber hinaus weiß ich nicht wie lange die diesbezüglichen Verfahren laufen können. Ich denke, daß es zwar hier keine Überlastung der Betreungsgerichte gibt, allerdings entsprechend aufwendige Anhörungsrituale, die eine Entscheidung verzögern können. |
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