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Beihilfeantrag ohne Vermögenssorge

Dies ist eine Diskussion zu Beihilfeantrag ohne Vermögenssorge innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 02.07.2012, 16:53
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Beihilfeantrag ohne Vermögenssorge

Wenn ein Betreuer mit dem Tätigkeitsbereich der Wahrnehmung des Schriftverkehrs mit Ämtern, Behörden und Versicherungen beauftragt wurde, nicht jedoch mit der Vermögenssorge, ist er dennoch verspflichtet, die Anträge auf Beihilfe für die Heimkosten zu stellen und diese zur Zahlung an des Pflegeheim zu veranlassen? Oder dürfte er das nur mit der Vermögenssorge. Der Betreuer selbst hat die Unterbringung veranlasst und den Heimvertrag unterschreiben.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2012, 17:12
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AW: Beihilfeantrag ohne Vermögenssorge

Zitat:
Zitat von fix16 Beitrag anzeigen
Wenn ein Betreuer mit dem Tätigkeitsbereich der Wahrnehmung des Schriftverkehrs mit Ämtern, Behörden und Versicherungen beauftragt wurde, nicht jedoch mit der Vermögenssorge, ist er dennoch verspflichtet, die Anträge auf Beihilfe für die Heimkosten zu stellen und diese zur Zahlung an des Pflegeheim zu veranlassen? Oder dürfte er das nur mit der Vermögenssorge.
Das ist unklar und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Es wird aber eher der Vermögenssorge zugeordnet.
http://wiki.btprax.de/Aufgabenkreis

Da dem Betreuten durch einen Antrag auf Beihilfe i.d.R keine finanziellen Nachteile entstehen (Antrag kann ja höchstens abgelehnt werden) dürfte es jedenfalls keine "Gefahr" für den Betreuer darstellen, wenn er das tut/rät. Wenn weder ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt, noch der entsprechende Aufgabenkreis des Betreuers - der Betreute also geschäftsfähig ist - kann/muss das der Betreute unterschreiben. Ebenso den Heimvertrag. Erst recht, wenn nur der Aufgabenkreis "Ämter u. Behörden" erteilt wurde. Dieser alleine ist idR nicht bestimmt genug und dienst eigentlich iV mit anderen Aufgabenkreisen um diese zu konkretisieren.

Zitat:
Der Betreuer selbst hat die Unterbringung veranlasst und den Heimvertrag unterschreiben.
Und das wurde vom Gericht abgesegnet? Eine Wohnung darf nämlich nicht ohne Zustimmung durch das Gericht gekündigt werden. Und auch kein Heimvertrag geschlossen werden ohne entsprechenden Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Für die Wohnungskündigung ist mindestens der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten notwendig.
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
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Stichworte
beihilfeantrag, betreuer, heimkosten, schriftverkehr, vermögenssorge

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