Dies ist eine Diskussion zu Behinderung vom Pflegedienst innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Behinderung vom Pflegedienst folgendes Problem: Nehmen wir an Person A ist ein Pflegefall und hat einen Pflegedienst, bei dem die Schwestern sie waschen, im Haushalt helfen, Medikamente geben etc. Die Tochter der Person A, Person B wohnt mit ihrer Familie in einem anderen Bundesland und kann sich demensprechend nicht um Person A kümmern Der Sohn von Person A, Person C wohnt imselben Haus und hat ihr früher schon das warme Wasser abgedreht, wodurch es fast zu einer Verhandlung gekommen wäre..., und hat nun heute von den Pflegeschwestern die Schlüssel einkassiert, weil diese sich angeblich die Schlüssel nachmachen würden. Dass Person C sich nicht um Person A kümmert, soltle hieraus ja schon ableitbar sein. Der Pflegedienst hat nun heute bei Person B angerufen und gesagt, dass er solange die Pflege einstellt, bis das mit den Schlüsseln geklärt ist, da sich die Pflegeschwestern von meinem Onkel bedroht fühlen. Jetzt sitzt die Person A womöglich ohne Pflege und ohne jemanden da, der ihr die Medikamente gibt. Kann man Person B nun wegen Behinderung von notwendigen Pflegeleistungen o.ä. irgendwie belangen? |
| |||
| AW: Behinderung vom Pflegedienst Bitte Forenregeln lesen und Beitrag ändern.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Behinderung vom Pflegedienst Hoffe es ist so adäquat. |
| |||
| AW: Behinderung vom Pflegedienst Nur mal ganz prosaisch: glaubst Du, dass in dieses Haus Ruhe einkehrt, wenn man rechtlich gegen den C vorgeht? Da ist wohl ein Fehler im SV, oder? Es soll doch gegen den C vorgegangen werden?! Wem gehört das Haus? Wer vermietet es der A und dem C?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Behinderung vom Pflegedienst |
| |||
| AW: Behinderung vom Pflegedienst |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Pflegedienst verlangt Sonderzahlung | Sozialrecht | 31.03.2010 08:41 |
| Haftung bei Schlüsselübergabe an Pflegedienst | Bürgerliches Recht allgemein | 25.10.2009 13:12 |
| Ambulanter Pflegedienst und Umsatzsteuerbefreiung bei Kinderbetreuung | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 03.11.2008 16:25 |
| 50% Behinderung | Arbeitsrecht | 15.05.2008 11:04 |
| Ethik und Behinderung | Nachrichten: Wissenschaft | 09.05.2006 12:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios