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Behinderung vom Pflegedienst

Dies ist eine Diskussion zu Behinderung vom Pflegedienst innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 15:24
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Behinderung vom Pflegedienst

Hallo,
folgendes Problem:
Nehmen wir an Person A ist ein Pflegefall und hat einen Pflegedienst, bei dem die Schwestern sie waschen, im Haushalt helfen, Medikamente geben etc.

Die Tochter der Person A, Person B wohnt mit ihrer Familie in einem anderen Bundesland und kann sich demensprechend nicht um Person A kümmern
Der Sohn von Person A, Person C wohnt imselben Haus und hat ihr früher schon das warme Wasser abgedreht, wodurch es fast zu einer Verhandlung gekommen wäre..., und hat nun heute von den Pflegeschwestern die Schlüssel einkassiert, weil diese sich angeblich die Schlüssel nachmachen würden. Dass Person C sich nicht um Person A kümmert, soltle hieraus ja schon ableitbar sein.
Der Pflegedienst hat nun heute bei Person B angerufen und gesagt, dass er solange die Pflege einstellt, bis das mit den Schlüsseln geklärt ist, da sich die Pflegeschwestern von meinem Onkel bedroht fühlen.

Jetzt sitzt die Person A womöglich ohne Pflege und ohne jemanden da, der ihr die Medikamente gibt.

Kann man Person B nun wegen Behinderung von notwendigen Pflegeleistungen o.ä. irgendwie belangen?
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Alt 07.10.2008, 15:26
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AW: Behinderung vom Pflegedienst

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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 15:30
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AW: Behinderung vom Pflegedienst

Hoffe es ist so adäquat.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 15:42
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AW: Behinderung vom Pflegedienst

Nur mal ganz prosaisch: glaubst Du, dass in dieses Haus Ruhe einkehrt, wenn man rechtlich gegen den C vorgeht?

Da ist wohl ein Fehler im SV, oder? Es soll doch gegen den C vorgegangen werden?!

Wem gehört das Haus? Wer vermietet es der A und dem C?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 15:48
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AW: Behinderung vom Pflegedienst

Das Haus gehört nach einem Vertrag, den die 3 Parteien geschlossen haben Person C, Person B hat das Geld ausgezahlt bekommen und Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht dort.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.10.2008, 16:56
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AW: Behinderung vom Pflegedienst

Hallo bradley,

Person A oder auch jede x-beliebige andere Person könnte per Eilantrag beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung stellen.

Dieser Antrag kann formlos erfolgen..

Grüße
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