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Bausparvertrag mit Betreuungsausweis

Dies ist eine Diskussion zu Bausparvertrag mit Betreuungsausweis innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 17:15
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Exclamation Bausparvertrag mit Betreuungsausweis

Hallo,

ich habe folgendes fiktives Beispiel und bräuchte eine Antwort darauf.

Person A = Kundin mit Betreuungsausweis für eine Verwandte der Person A, welche im Pflegeheim lebt.
Person B = Vermittler

Die Person A verwaltet das Geld der Verwandten, da diese im Pflegeheim lebt. Nun wollte bzw. muss Person A das Geld anlegen und dabei möglichst viele Zinsen erwirtschaften.

Person A möchte dazu gerne bei Person B einen Bausparvertrag abschließen, da dieser mehr Zinsen als ein normales Sparbuch bringt. Und dies als reinen Sparvertrag ohne WOP o.ä.

Dafür ist allerdings eine Abschlussgebühr fällig, welche nach ca. 1,5 Jahren wieder mit den erwirtschafteten Zinsen drinwären.

Person A meint aber, dass hier das zuständige Gericht nicht mitspielen würde.

Meine Frage(n).

Ist das korrekt?
Kann Person A das Geld auf einen Bausparvertrag legen?
Welche rechtlichen Vorschriften greifen hier?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 19:32
Junior Mitglied
 
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AW: Bausparvertrag mit Betreuungsausweis

Pauschal zu sagen, dass das Gericht hier nicht mitspielt, ist nicht korrekt.
Der Abschluss eines Bausparvertrages ist eine Geldanlage und als solche nach §§ 1811, 1908i BGB gerichtlich genehmigunsgpflichtig.
Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, hängt von des Gesamtumständen der finanziellen Situation ab.
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