Dies ist eine Diskussion zu Aufhebung der Betreuung innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Aufhebung der Betreuung Zunächst die gesetzliche Betreuung. A hat freiwillig einer solchen zugestimmt. Wie kann A möglichst schnell davon abkommen, weil es entstehen ja jeden Monat hohe Kosten. Dazu muss noch sagen, dass A relativ fit ist, und nicht unbedingt einer Betreuung braucht. Nur ab und zu Phasen mit Antriebsstörungen Und wie lange würde das mindestens dauern. Es gebe eventuell auch die Möglichkeit einer ehrenamtlichen Betreuung, die kein oder kaum Geld kosten würde. Dann zum betreuten Wohnen. Hier dasselbe Problem. Wie kommt A möglichst schnell daraus, weil hier auch jeden Monat hohe Kosten entstehen. Eventuell gibts auch noch eine Möglichkeit zur kostengünstigeren Betreuung. Kann man da auch so einfach aus dem Vertrag raus oder wie lange dauert das? |
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| AW: Aufhebung der Betreuung Zitat:
Die Voraussetzung steht hier: Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Aufhebung der Betreuung Zitat:
Zitat:
§ 1896 BGB- Voraussetzungen (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann. (1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. (2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. (3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden. (4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. |
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| AW: Aufhebung der Betreuung Zitat:
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| AW: Aufhebung der Betreuung Zitat:
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| AW: Aufhebung der Betreuung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Aufhebung der Betreuung Ich finde keine statistisch belastbaren Zahlen über die Häufigkeit von Zwangseinweisungen. Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass es sich auch um Betreuungsverfahren beispielsweise dementer Heimbewohner handeln kann. Natürlich ist jede Unterbringung/Betreuung streng zu hinterfragen, aber Drohkulissen aufzubauen ("Kuss der Betreuers" - es ist nämlich eher der Kuss des Wahns!) ist nicht förderlich. Hier eine Diskussion zu dem Thema bzw. der Statistik: http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/...l.asp?id=43846 http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/...l.asp?id=45037 Und nun noch zu den Verkehrsopferzahlen: Im Jahr 2007 waren es 5070, davon in den Monaten von Januar bis August 2007 80 Kinder. http://www.destatis.de/jetspeed/port...92__46241.psml Ich würde Dir raten, Zahlen dann zu nenen, wenn Du sie belegen kannst. Oder willst Du hier nur Stammtischparolen äußern?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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