Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch angenommen, eine alte demente Frau wohnt im Altenheim und steht unter Beruftsbetreuung. Damit die Frau ihr Lebensende in einer angenehmeren Umgebung erleben darf, kauft sich der Sohn extra ein Haus (zu 100% mit seinen eigenen Mitteln!) damit er sie zu sich nehmen kann. Ein Pflegekonzept steht. Gegen einen fairen Aufwand (niedriger als die Heimkosten) erhält die Frau ein Wohnrecht sowie Pflege und Wart. Diese Pflegevereinbarung ist juristisch einwandfrei und war vom Berufsbetreuer schon abgenickt. Plötzlich besteht er darauf, dass das Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen wird! Meine Frage. Woraus läßt sich dieses Recht ableiten? Danke für die potentiellen Antworten |
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| AW: Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch Zitat:
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| AW: Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch Zitat:
Statt der geschäftsunfähigen Mutter steht der Betreuuer für die Interessen der Mutter ein. Dazu gehört die Sicherung des Konzepts. Die Grundbucheintragung schützt sozusagen vor "Kündigung". Da das Ganze frei ausgehandelt wird, finden die 2 Parteien eine Lösung - oder die Planung wird abgeblasen. "Rechte" sind hier nicht abzuleiten. ciboulette |
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| AW: Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch Ist dies nicht schon fair? Zitat:
Die Beziehung Betreuer - Sohn ist zerrüttet (ohne weitere Erklärung). Damit der Sohn die Mutter zu sich nehmen kann, stellte der Betreuer in der Vergangenheit in den Raum, dass er dies jederzeit darf, wenn er ein geeignetes Objekt findet. Sohn hat damit die Bedingung erfüllt. Wie schon erwähnt, die Pflegevereinbarung war auch schon mündlich abgeklärt. Eigentlich müsste der Betreuer froh sein, die Mutter ist bei ihrem Sohn und die Kostenseite ist enlastet. Mit der neuerlichen Forderung des Grundbucheintrages greift er in die privaten Vermögensrechte des Sohnes ein: Haus wird weniger Wert, zusätzliche Kosten. Kann ein Betreuer immer neue Nachforderungen stellen? |
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| AW: Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch Zitat:
Aus der Ferne ist nicht zu beurteilen, ob der Betreuer im Sinne der Betroffenen eine Absicherung sucht, dem Sohn aus Erfahrung oder Sorge nicht traut, oder was auch immer. Hat der Sohn den Eindruck, daß der Betreuer nicht im Sinne der Betreuten handelt ( denn nur das ist seine Aufgabe), kann er Beschwerde bei Gericht einlegen, ggf. einen Betreuerwechsel anregen. ciboulette |
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| AW: Anspruch auf Wohnrecht im Grundbuch Ausgang der Angelegenheit: Fordern darf ein Berufsbetreuer anscheinend alles, auch so unsinnige Eingriffe in das Vermögen des Sohnes und Dritter. Solch eine Forderung ist aber seine juristische Disqualifikation! "Wenn man eine Wohnung mietet, hat man keinen Anspruch, dass das Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen wird." Nach Rücksprache mit Vormundschaftsgericht und Aufklärung des Berufsbetreuers durch einen Anwalt des Sohnes hat dieser die Forderung zurückgezogen. |
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