Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung einer Vollmacht wegen Demenz innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Anfechtung einer Vollmacht wegen Demenz Eine seit 2 Jahren demenzkranke Frau hat ihrem Bruder eine Generalvollmacht erteilt. Der Sohn der Frau möchte nun diese Vollmacht anfechten,was auch sehr einfach wäre, wenn die behandelnden Ärzte denn von der Schweigepflicht entbunden würden. Das kann aber nur ihr Bevollmächtigter, der natürlich einen feuchten ..... tun wird, weiß er doch das seine Vollmacht dann das Papier nicht mehr wert wäre. Was sollte der Sohn Eurer Meinung nach tun ? Der ganze Fall ist natürlich noch viel schlimmer (Haus und Geld weg ), ich will Euch aber hier keine Familiensaga vorheulen. Alles steht und fällt mit den Gutachten der Ärzte Beste Grüße und vielen Dank für Eure Gedanken ! |
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| AW: Anfechtung einer Vollmacht wegen Demenz Es müsste bewiesen werden, dass die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht nicht geschäftsfähig war. |
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| AW: Anfechtung einer Vollmacht wegen Demenz Genau das mein ich ja. Mit den Unterlagen der Ärzte und der Krankenkasse dürfte das auch leicht sein, die Diagnosen sind eindeutig. man darf diese aber nur juristisch verwenden wenn die von der Schweigepflicht befreit sind. Aussagen von Nachbarn und Bekannten sind nicht wasserdicht. Gesucht wird ein Weg die Schweigepflicht zu umgehen, ich...äh ich mein natürlich der Sohn der Frau sprach auch unter Vorlage eines ,dem Hausarzt aberungenen Atestes beim zuständigen Vormundschaftsrichter vor, der eigentlich bei Zweifel an der Geschäftsfähigkeit von Amts wegen hätte ermitteln müssen. Hat er aber nicht er meinte der Fall wäre schon kompliziert genug. |
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