Dies ist eine Diskussion zu Amtsgericht fordert Info über Finanzen innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Amtsgericht fordert Info über Finanzen in folgendem Fall bitte ich um die Bewertung der Rechtslage: Eine Betreute mit kleinerem Vermögen lebt im Pflegeheim und finanziert das über ihr Vermögen selbst. Schon vor dem Eintritt der Betreuten in das Heim hat eine Nichte die Vollmacht über ihre Konten gehabt. Nach dem Umzug in das Heim hat eine andere Nichte die Betreuung für den Bereich Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung übernommen. Eine finanzielle Betreuung besteht nicht und wird auch nicht angestrebt. Die Betreute ist zunehmend verwirrt, hat aber zeit ihres Lebens mit staatlichen Stellen auf dem "Kriegsfuss" gestanden und Wert auf ihre finanzielle Unabhängigkeit gelegt. Nun möchte das Amtsgericht wissen, wie hoch das Vermögen ist, und ob die Betreute ihre finanziellen Angelegenheiten selbst erledigt, bzw. wer Zugriff auf die Konten hat. Ist das Rechtens, obgleich keine Betreuung der Finanziellen Angelegenheiten eingerichtet wurde? Ich bitte um die Bewertung der Rechtslage. Vielen Dank, T. |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Zitat:
es sei denn, es ginge irgendwie um familienstreit. falls dem so wäre und das gericht zweifel an der integrität der vollmachtnehmerin hat, hat das gericht die möglichkeit eine kontrollbetreuerin einzusetzen. diese wäre dann autorisiert sämtliche konten einzusehen und somit auch überblick über das vermögen der dame zu kriegen... |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Vielen Dank für die Antwort. Aber auf Grund welcher rechtlichen Basis fordert das Amtsgericht diese Informationen an? Es könnte doch auch sein, dass die betreuende Nichte gar nicht weiß, ob Vollmachten bestehen? Muss diese Anfrage überhaupt beantwortet werden? In diesem fiktiven Fall bestehen keine Familienstreitigkeiten. Es wird kein Geld veruntreut, alle vorhandenen Mittel werden für die Eignerin eingesetzt. Gruß, T. |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Zitat:
falls die derzeitige betreuerin eine berufsbetreuerin sein sollte (ging ich eigentlich nicht von aus), dann ist das gericht tatsächlich berechtigt sich auskunft über die vermögensverhältnisse zu beschaffen, da davon die bezahlung der betreuerin abhängt. hier geh ich allerdings von ner ehrenamtlichen betreuung aus, dafür ist das dann nicht relevant. Zitat:
wenn das amtsgricht nicht weiß, dass eine vollmacht vorliegt, wird es die betreuung auf finanzen erweitern. dann wird die betreuerin sowieso (von den banken) auskünfte erhalten und auch auskünfte über vollmachten. wenn sie sich nicht auskennt, wird sie die vollmachten widerrufen, damit ist die vollmachtnehmerin die vollmacht los, und tantchen hat eine betreuerin für finanzen. ende. Zitat:
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Mir ist schon klar, dass das Amtsgericht da was wissen will. Aber aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Niemand hat eine Betreuung für den finanziellen Bereich angeregt oder beantragt. Die Betreuerin ist keine Berufsbetreuerin und will auch die finanzielle Ebene nicht haben. Die Dame, die die Vollmachten hat, will die "Betreuung" nicht übernehmen - aber will auch nicht plötzlich Rechnungslegungs-Pflichten gegenüber dem Amtsgericht haben. Gruß, T. |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen für eine frage braucht es keine rechtliche grundlage. vielleicht hat eine rechtspflegerin mitgedacht. vielleicht hat das gericht auf irgendeinem wege kenntnis über den geistigen zustand der tante bekommen...? im heim arbeiten doch auch leute, die unter umständen sich kümmern und infos ans gericht weitergeben. Zitat:
eine betreuung darf nicht angeordnet werden, solange vollmachten bestehen. und als vollmachtnehmerin hat sie grundsätzlich keinerlei rechnungslegungpflichten gegenüber dem gericht (wohl aber gegenüber der vollmachtgeberin, bzw. gegenüber deren späteren erbinnen.) |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen D.h., die Dame B, die die finanz-vollmacht hat, braucht dem Amtsgericht auch keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse geben? Gruß, T. |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Zitat:
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Das ist nicht ganz richtig. Je nach der Höhe des Vermögens des Betreuten fallen für das Verfahren Gerichtskosten an. Soweit es um die Feststellung geht, ob und in welcher Höhe Gerichtskosten zu erheben sind, ist die Anfrage an die vermögensverwaltende Person nach der Höhe des Vermögens berechtigt. Es ist insoweit auch berechtigt, danach zu fragen, wer konkret das Vermögen verwaltet, da nur so ermittelt werden kann, wer um die Mitteilung des Vermögensstandes gebeten werden kann. Wird eine Auskunft nicht erteilt, kann die Vermögenshöhe geschätzt und die Gerichtskosten danach berechnet werden. |
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| AW: Amtsgericht fordert Info über Finanzen Danke, das Gerichtskosten anfallen ist bekannt. Aber es wird bereits der Höchssatz gezahlt, weil eben die Betreute (auch als sie noch nicht verwirrt war wurde sie in medizinischen Belangen bereits betreut) keine Angaben über ihr Vermögen machen wollte - und das soll soweit es im rechtlichen Rahmen möglich ist, weiterhin respektiert werden. Insofern fühlen sich die Verantwortlichen (Betreuer und Finanzbevollmächtigte) eher der Betreuten als dem Amtsgericht verpflichtet. |
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