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Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Dies ist eine Diskussion zu Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 08.04.2010, 19:06
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Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Frau, alleinerziehend, erhält Diagnose einer nicht mehr heilbaren Krankheit, Lebenserwartung: ca. 1 Jahr. Welche Möglichkeiten der Betreuung gibt es für das jetzt 16jährige "Kind"?

Situation: Kind ist unehelich geboren, es gibt kein gemeinsames Sorgerecht, aber eine Anerkennung der Vaterschaft. Eltern trennten sich, als das Kind vier Jahre alt war. Seitdem regelmässiger Umgang (sämtliche Schulferien, zu besonderen Gelegenheiten, tägliche Telefonate). Trennung nicht ganz unproblematisch, momentane Situation: Friedlich, solange es nicht um Geld geht (seit längerem kein Thema mehr).

Mutter und Kind wohnen etwa ca. 200 km entfernt von Vater, Kind besucht Gymnasium, will Abitur machen. Vater lebt seit ca. 8 Jahren in neuer Partnerschaft, es gibt ein gemeinsames Kind und einen "Stiefbruder" (ca. 17 J.). Grossmutter lebt in demselben Ort wie Vater und ist finanzielle Stütze (Vater: praktisch kein eigenes Einkommen, neue Partnerin: geringfügig).

Welche Möglichkeiten der Betreuung für das fast schon volljährige "Kind" gibt es, wenn die Mutter stirbt?

Hat ein Testament Auswirkungen auf die Betreuung (also kann hier eine betreuende Person eingesetzt oder abgelehnt werden)?

Wie sähe der Routineablauf aus, wenn vorher keine Vereinbarungen getroffen werden?

Vielen Dank und Grüsse

shiraz
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 09:05
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Hallo,

traurige Fälle die in der Realität leider viel zu häufig vorkommen.
Ist jetzt nur die Frage ob man hier juristisch oder menschlich herangehen soll ?


Beste Grüße

Baerlinair
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 09:16
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Kann das Kind nicht zu seinem Vater ziehen Das wäre aus meiner Sicht die einfachste und naheliegendste Möglichkeit.

Ansonsten könnte sich das Kind natürlich auch eine eigene Wohnung suchen, sofern sie finanzielle Unterstützung bekommen würde und die Eltern damit einverstanden wären.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 10:55
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Zitat:
§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
In diesem Fall wird also der Vater das SR bekommen, das ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die Mutter anderes verfügt, denn das Gericht ist zunächst mal an das Gesetz gebunden.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 11:46
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

@ La Belle
Da muss ich heftigst widersprechen, es gibt sehr wohl die Möglichkeit der Mutter vorab entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Unwahrscheinlich wird es nur dann wenn das Kindeswohl es zulässt, zum Vater zu ziehen...
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  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 11:49
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Zitat:
Zitat von Baerlinair
@ La Belle
Da muss ich heftigst widersprechen, es gibt sehr wohl die Möglichkeit der Mutter vorab entsprechende Vorkehrungen zu treffen....
Und die wären
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  #7 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 11:57
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Zitat:
Zitat von Baerlinair
@ La Belle
Da muss ich heftigst widersprechen, es gibt sehr wohl die Möglichkeit der Mutter vorab entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Es ist aber in der Praxis so, dass die Kinder in fast allen Fällen zum anderen Elternteil kommen, EGAL was verfügt wurde. Kein gericht ist an die Wünsche des Sorgeberechtigten gebunden, es entscheidet allein das Kindeswohl.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 12:15
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Ich sehe bei der großen Räumlichen Trennung und der sozialen Bindung des Kindes den Verbleib beim Kindesvater durchaus sketisch...
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  #9 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 12:20
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

Zitat:
Zitat von Baerlinair
Ich sehe bei der großen Räumlichen Trennung und der sozialen Bindung des Kindes den Verbleib beim Kindesvater durchaus sketisch...
Kannst Du bitte die Frage aus meinem letzten Beitrag noch beantworten
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  #10 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 13:07
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AW: Alleinerziehende tödlich erkrankt, 16jähriges "Kind" - wie betreut?

@mucki
kurz gesagt würde ich persönlich vorher den Kontakt mit dem zuständigen jugendamt suchen und in Absprache mit dem Kindesvater eine gemeisame Lösung finden, damit es erst garnicht auf ein für das Kind belastendes Gerichtsgeplänkel hinausläuft.
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